Frage zu einer komischen Nachricht auf Ebay Kleinanzeigen (Gewerbe, Privat, Verkauf. Anwalt)?

5 Antworten

Dir kann gar nichts passieren, keine Sorge. So wie du es geschildert hast, hattest du keine gewerblichen Absichten.

LG

JayKamiyaa 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 20:51

Okey, dankeschön! Das beruhigt mich.

Du machst gar nichts. Wenn  das alles gebrauchte Sachen von dir sind dann ist alles im grünen Bereich.

Du darfst aber trotzdem nicht vergessen, das du zum Ende des Jahres bei deiner Einkommenssteuer die Beträge einfließen lässt. Da wird zwar für´s Finanzamt nichts bei rauskommen, aber die wissen dann wenigstens offiziell was du für zusätzliche einnahmen hattest.

PS.: Einen kleinen Hinweis habe ich aber noch. Es könnte sein das das Arbeitsamt sich bockig anstellt wenn du soviel Einnahmen hast. Vor allem wenn sie dort nicht angegeben wurden oder werden. :)

JayKamiyaa 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 20:59

Okey, danke! Ja das ist der sch... wenn man gluten-, lactose- und fructosefrei essen MUSS und aber eigentlich kein Geld für das sauteure Zeug hat... da ist elektronische Geräte verkaufen solange welche da sind immer die beste Option um nicht ganz hungern zu müssen...

Hallo. Es ist schon traurig, dass es derartige Denunzianten gibt. Aber zur Sache:

Beim Jobcenter kommt es darauf an, ob Deine Verkäufe als Vermögensumwandlung oder Einkommen gesehen werden. Eine Vermögensumwandlung wird bei der Zahlung von ALG2 nicht angerechnet. Du hattest den Sachwert ja bereits vorher in Deinem Eigentum. Einkommen durch gewerbliche Verkäufe dagegen werden auf die Leistung angerechnet. Ich würde mit dem Sachbearbeiter reden, um das abzuklären.

Was die Steuerm angeht, so hat "chanfan" ja bereits geantwortet. Als Ergänzung: Steuern müsstest Du erst ab einem Gewinn von 8.820 Euro (Jahr 2017) als Lediger zahlen. ALG2 wird nicht einberechnet. Trotzdem müsstest Du die Erträge in einer Steuererklärung angeben, wie schon im anderen Kommentar erwähnt, wenn... und das ist wichtig... Du bei der privaten Veräußerung Gewinn(!) gemacht hast (sprich Du hast mehr beim Verkauf erzielt, als Dich der Laptop beim Einkauf gekostet hat). In der Einkommensteuererklärung müsste das dann in Anlage "SO" für sonstige Einkünfte als privates Veräusserungsgeschäft verzeichnet sein. Hast Du die angebotenen Laptops mit Verlust privat veräussert, musst Du nichts angeben.

Es gibt eine Faustformel, was das Finanzamt und das Jobcenter als privat oder gewerblich einstuft. Allein die Behauptung, privat zu handeln, oder ein Konto bei ebay als Privatperson schützt Dich dabei übrigens nicht. Im Ernstfall sind Nachweise gefragt.

Wenn Du Wohnung und Kelller ausräumst und dann alte Gegenstände im Rahmen von Notverkäufen gegen Gebot oder auf eBay-Kleinanzeigen versetzt und dabei keinen Gewinn gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis erzielst bleibt das in der Regel anrechnungsfrei. Das gleiche gilt bei Gelegenheitsverkäufen auf Flohmärkten.

Gewerblich wird es hingegen eingestuft, wenn Du regelmässig mit gleichartigen Sachen (deshalb sind drei Laptops etwas grenzwertig für z.B. einen Alleinstehenden) oder Neuware als Verkäufer auftrittst. Auch wenn Du bei ebay-kleinanzeigen dabei häufig platzierte Werbung nutzt (also die Funktionen, mit denen Dein Angebot gegen Bezahlung nach oben rutscht oder in der Galerie angezeigt wird) oder hohe Umsätze machst, wird es in der Regel als Gewerbe eingestuft.

Jede nachhaltige, also dauerhafte, Verkaufstätigkeit, die auf fortlaufende Einnahmen eingerichtet ist, würde als Gewerbe angesehen. Unabhängig davon, ob Du Gewinn machst oder nicht. So ab 40 Verkäufen innerhalb von ein paar Monaten hintereinander könnten es schwierig machen, dass Du noch als Privat eingestuft wirst.

JayKamiyaa 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 20:55

Sehr hilfreich, danke!

Hi, habe auch so eine ähnliche Nachricht bekommen auf ebay kleinanzeigen von einer Frau. Ist bei dir irgendwas dabei raus gekommen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung