Wegen zwei fehltagen aus Fos geflogen?

3 Antworten

Der Knackpunkt ist sicherlich der Fakt des UNENTSCHULDIGTEN Fehlens. Wenigstens anrufen und sich entschuldigen ist immer drin und das kann man nicht durch schwierige Verhältnisse außer Kraft setzen.

Wer nicht mehr schulpflichtig ist, ist schulberechtigt. Wenn sich derjenige aber nicht an die Regeln hält, wird die Berechtigung entzogen. Das dürfte verwaltungsrechtlich kaum angreifbar sein.

Später im Beruf kommt evtl. nur eine Abmahnung vor der Kündigung.

Was ist so schlimm daran, sich an die Vorgaben zum Entschuldigungswesen zu halten?

Luni00 
Beitragsersteller
 19.08.2017, 22:12

Ja aber die Schule hat grade erst begonnenen. Wir hatten 4 mal Schule und er war 2 mal nicht anwesend wenn ich mich recht erinnere. 

Kann man ihn So schnell von der Schule schmeißen ?

RobertLiebling  19.08.2017, 22:16
@Luni00

Kann man. Er ist volljährig, die Regeln sind vermutlich hinreichend bekannt gemacht worden.

Ist in der Schulordnung geregelt (meistens) auch bei familiären Problemen ist eine Entschulding via Telefon möglich gewesen.