Dürfen Fehltage im Zeugniss als Bemerkung stehen?
Leider weiß ich nicht mehr weiter, und suche deshalb hier Rat. Ich gehe auf eine Realschule in Baden-Württemberg und habe jetzt das Zeugniss der 9ten Klasse bekommen. Leider bin ich im 2ten Halbjahr schwer erkrankt, so dass ich die Schule mehrere Wochen nicht besuchen konnte, da ich im Krankenhaus lag und ich mich sehr schwach gefühlt hatte und Tage lang vor Schmerzen im Bett lag. Natürlich habe ich des öfteren versucht wieder in die Schule zu gehen einfach auch wegen den Fehltagen. Dies endete meistens mit einem Kreislaufzusammenbruch, sodass meine Lehrer, unteranderem meine Klassenlehrerin meinten ich solle doch besser Zuhause bleiben wenn ich mich nicht gut fühle bevor ich ständig hier zusammenklappe und somit den Unterricht störe. Jetzt kamen die Zeugnisse, ich bin relativ zufrieden damit, nur zu meiner Überraschung steht mitten auf meinem Zeugniss dass ich an 54 Tagen im Schuljahr gefehlt habe. Dazu muss ich sagen dass ich immer Entschuldigt war entweder ich hatte einen Atest oder meine Mutter hatte mich entschuldigt. Jetzt zu meiner Frage ist das überhaupt erlaubt meine Fehltage auf das Zeugniss zu schreiben? Da es jaa meine Ausbildungssuche mehr als erschwert und schon eigentlich fast unmöglich macht was zufinden:( Habe mal gehört dass sachen die den weiteren Berufsweg erschweren nicht auf das Zeugniss geschrieben werden dürfen. Gibt es irgendwelche Gesetze? Hab ich irgendeine Chance dass die Fehltage von meinem Zeugnis wegkommen. Oder muss ich mich jetzt damit abfinden? Ich hätte ja nichtmal was dagegen dem Betrieb die Fehlage beim Bewerbungsgespräch zu erklären aber welcher Betrieb wird mich mit den Fehltagen überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch einladen?
Solche Kommentare wie "hör doch auf zu schwänzen dann hättest du jetzt das Problem nicht" könnt ihr euch sparen. Ich wurde an mindestens 10 Fehltagen von mir selbst von den Lehrern sogar heimgeschickt und finde es jetzt eine Frechheit sowas auf mein Zeugnis zu schreiben.
12 Antworten
Die fehltage stehen immer mit im Zeugnis, und eigentlich steht auch dazu ob man entschuldigt war und wenn du immer entschuldigt warst sollte es kein Hindernis für eine Bewerbung sein
Seltsamerweise müssen Fehltage nur beim Abschlusszeugnis weggelassen werden. Was ja nur eine Relevanz bei den Leuten hat, die eine weitere Schullaufbahn anstreben. Bei denjenigen, die sich mit dem Zeugnis der 9. Klasse bewerben, ist das der 10. Klasse völlig nebensächlich.
Im Netz habe ich einen Artikel gefunden, der meine Ansicht bestätigt ( GEB = Gesamtelternbeirat der Stadt Stuttgart):
Nach § 6, Abs. 4 der Notenbildungsverordnung (NVO) können in Zeugnissen (mit Ausnahme von Abschlusszeugnissen) „Bemerkungen zu häufigen Fehlzeiten「 gemacht werden. Dabei muss nicht einmal zwischen entschuldigten, z.B. krankheitsbedingten und unentschuldigten Fehlzeiten unterschieden werden.
Gerade dies hält der GEB Stuttgart für untragbar.
BeiBewerbungen für eine Lehrstelle oder auch für einen Ausbildungsbetrieb
für die duale Hochschule sind meist Zeugnisse vor dem Abschlusszeugnis
erforderlich und dort haben entschuldigte, d.h. krankheitsbedingte Fehltage nichts verloren! In keinem Arbeitszeugnis ist dies zulässig – wieso dann bei den Schulzeugnissen???
Der GEB Stuttgart fordert daher alle, die krankheitsbedingte Fehltage in ihrem Zeugnis vorfinden, auf, folgende Hinweise aus Sicht der Redaktion des Eltern-Jahrbuchs zu beachten: weiter im Link
http://geb-stuttgart.de/joomla/index.php/informationen-fuer-eltern/eintragung-von-fehlzeiten
Da in Sachen Schulrecht Kleinstaaterei in Deutschland herrscht, sind die Regeln zu den Fehlzeiten sehr unterschiedlich, was eine Antwort auf Deine Frage zusätzlich erschwert. Siehe nachfolgender Link:
http://www.eltern.de/foren/eltern-raten-eltern-neu/1094839-fehltage-im-schulzeugnis.html
Gruß Matti
Auch interessant: http://www.taz.de/!5284577/
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PPS: Du kannst auf der Seite der taz die Aufforderung der freiwilligen Bezahlung wegklicken.
Puh, das ist nicht schön. Es ist einerseits schon rechtsgültig, dass Fehltage im Zeugnis stehen. Aber wenn es sich hier um das Zeugnis handelt, mit dem du dich bewirbst, macht das natürlich einen schlechten Eindruck, da ja nicht drin steht, WARUM du gefehlt hast.
Ich würde an deiner Stelle (bzw. sollten das deine Eltern machen, wenn du nicht volljährig bist, jetzt und sofort SCHRIFTLICH ein anderes Zeugnis beantragen, in dem entweder steht, WARUM du die 54 Tage gefehlt hast (wegen attestierter Krankheit). Oder aber sie sollen die Fehltage rausnehmen, mit der Begründung, dass du dich mit diesem Zeugnis bewerben musst, und die ausgewiesenen Fehltage den Eindruck entstehen lassen, du wärst ein Schulschwänzer, was dir die Chancen auf einen Ausbildungsplatz sehr minimiert.
Ich weiß von einem Jungen, der die 11. Klasse im Gymnasium wegen zu hoher Fehltage (auch Krankenhausaufenthalt) wiederholen musste (er war einer der Schulbesten mit einem 1,2-Schnitt). Der hätte das auch ohne Wiederholen geschafft. Aber es ist wohl so Vorschrift, da war er machtlos.
Ich drücke dir die Daumen, dass das aus deinem Zeugnis herausgenommen, oder wenigstens geändert wird. Sonst lass dir vom Arzt bescheinigen, dass du über einen Zeitraum von X Monaten erkrankt warst und deswegen die Schule nicht besuchen konntest. Das kannst du dann bei der Bewerbung mit anhängen.
Es ist immerhin hoch anzurechnen, dass deine Noten trotzdem im guten Bereich sind, obwohl es dir so lange nicht gut ging!
Das Verhalten der Schule ist rechtlich nicht zu beanstanden. Kuhlmann hat ja schon die einschlägige rechtsvorschrift zitiert.
§ 6, Abs. 4 der Notenbildungsverordnung (NVO) BW
Du kannst jetzt zum Direktor gehen und darum bitten, dass diese bemerkug ersatzlos gestrichen wird. Oder alternativ zumindest darauf hingewiesen wird, dass du immer entschuldigt gefehlt hast.
Ansonsten musst du halt offensiv und positiv in deiner Bewerbung mit den fehltagen umgehen. D.H., du musst herausarbeiten, dass du trotz der lange Krankendauer sehr zufriedenstellende Noten geschafft hast! Also auch während deiner Krankheit nicht faul warst, sondern den Schulstoff nachgearbeitet hast!
Natürlich sollte deine Krankheit selber etwas Singuläres und nichts Chronisches oder sich wiederholendes sein. In dem Fall wärest du wirklich nicht ausbildungsgeeignet.
Was hast du denn gehabt?
Allerdings hat in Hamburg eine junge Dame gegen die Fehltage (sowohl die unentschuldigten, als auch die entschuldigten) geklagt und recht bekommen. Allerdings ist hier nur im Einzelfall Recht gesprochen worden.
Denoch wird den Schulbehörden der Hansestadt empfohlen, die Fehltage von den Zeugnissen zu streichen, um weitere Klagen abzuwenden. Es ist unwahrscheinlich, das ein Gericht im nächsten Rechtsstreit zum gleichen Anlass anders urteilen wird.
Alles weitere im Beitrag der taz (Link im Kommentar zu meiner Antwort.
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Also bei mir im Zeugnis stehen auch die Fehltage und bei anderen auch. Ich wohne zwar in Hessen, aber ich glaube das das in allen Bundesländern gleich ist. Ich kenne jemanden der auch viele Fehltage hatte und sich mit seinem Zeugnis bewerben wollte/musste und der hat dann mit seiner Lehrerin geredet und die konnte dann die Fehltage, die vom Arzt bescheinigt sind, austragen lassen.