12. Klasse FOS wiederholen. Anspruch auf Kindergeld.

3 Antworten

Das musst du natürlich melden,wenn du vorzeitig die Schule beendest,sonst würde evtl.Kindergeld zurück gefordert,denn die Familienkasse würde weiter zahlen !

Deine Übergangsfrist zwischen Beendigung und Neubeginn einer Ausbildung beträgt 4 Monat,du musst der Familienkasse dann durch eine neue Schulbescheinigung nachweisen,dass dir der Neubeginn nicht früher möglich ist,dann gibt es auch das Kindergeld ohne Unterbrechung weiter.

Veränderungen müssen der Familienkasse gemeldet werden. Sie würden nach Beendigung der Schulzeit einen Nachweis fordern und dann eine Ordnungswidrigkeit feststellen. Das wäre schlecht. Das ist dann Steuerhinterziehung oder leichtfertige Verkürzung und kein Witz, weil das Kindergeld die Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag (Steuerfreibetrag) ist.

Anspruch besteht, wenn man zum nächstmöglichen Beginn einen Ausbildungsplatz sucht, egal, was man vorher gemacht hat. Du musst also spätestens im auf den Abbruch folgenden Monat der Familienkasse mitteilen, dass Du zum nächstmöglichen Termin zur Schule gehst und wann das Schuljahr beginnt. Sobald wie möglich reichst Du eine Anmeldebestätigung nach. Dann besteht durchgehend Anspruch auf Kindergeld.

Klar wird da noch Kindergeld gezahlt. Brauchst nur eine Bescheinigung der Schule. Aber wieso musst Du Dich abmelden, wenn Du wiederholen willst?

Kampfkekz27 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 16:40

Weiß ich auch nich so genau, sie verlangen jedenfalls einen ausgefüllten Abmeldebogen...