Einbau eines Geschirrspülers?
Ich habe mir erst vor wenigen Monaten einen Geschirrspüler gekauft und möchte den in meine neue Wohnung mitnehmen. Die hat aktuell keinen Geschirrspüler, aber Anschlüsse sind vorhanden.
Die EBK ist Eigentum des Vermieters. Hab mich quergelesen. Manche sagen nein, man muss keine Erlaubnis einholen andere sagen, man muss schriftlich um Erlaubnis bitten.
im MV steht auch, man muss Umbauten schriftlich erfragen. Aber kann man das überhaupt verbieten?
4 Antworten
Nun, wenn du den Ursprungszustand wieder herstellen kannst, ist es kein Umbau.
Wenn du jedoch sagen oder sonstiges musst, musst du vorher den Vermieter fragen.
Meistens wird der sagen, wenn du es ordentlich machst, ist es okay, aber das gerât bleibt dann hier.
Logisch, da deine Veränderung sonst einen Wertverlust darstellen würde
Wenn die Anschlüsse vorhanden sind, braucht es ja ansonsten keinen handwerker
Hier müsste der FS ein paar klärende Worte vorbringen.Es gibt ja auch Standgeschirrspüler, die nicht in die Küchenzeile ein gefügt werden müssen
Es ist ein Unterbau Geschirrspüler.
Wieso beschädigte Küche?
Küchenschrank raus, Geschirrspüler rein - fertig
der Schrank muss nach auszug natürlich wieder montiert werden
Es kann dennoch sein, dass die Küche in Mitleidenschaft gezogen wird. Wenn es jemand ordentlich macht, aber nur minimal. Insofern spricht nichts dagegen, aber dennoch ist es sehr sinnvoll, das mit dem Vermieter zu besprechen.
Natürlich… ich gehe jetzt einfach mal davon aus das das vernünftig gemacht und der Schrank ordentlich gelagert wird
aber Rücksprache kann natürlich nicht schaden
Das kannst Du grundsätzlich machen.
Wenn Du einen vorhandenen Einbauschrank ausbaust, an diese Stelle die Spülmaschine einbaust und fachlich korrekt anschließt. Den ausgebauten Schrank lagerst Du sorgfältig zwischen und bei Deinem Auszug baust Du alles zurück. Die Spülmaschine nimmst Du mit.
Falls Deine Aktionen keine Beschädigung der EBK hinterlassen gibt es auch keinen Grund für den Vermieter etwas zu bemängeln.
Evtl. kannst Du die Maschine sogar dem Vermieter gegen eine Ablöse verkaufen. Das wäre aber seine freie Entscheidung. D.h., er muss das nicht und kann auf den Rückbau bestehen.
Genau so!
Nein, das Dingen kannst du einfach anschließen, wenn du dafür nicht seine Wand aufbrichst oder sonst irgendwas tust.
Du packst doch maximal eine Weiche an die Anschlüsse da und damit ist es fertig.
Dafür musst du ihn nicht mal fragen.
Ausserdem kann man das ja bei einem Auszug wieder in den Ursprung zurücksetzen. Den ausgebauten Schrank würde ich natürlich aufbewahren.
Anfragen ist ja nicht Deine Küche, was sollte der dagegen haben?
Wertet ein Geschirrspüler die Wohnung nicht auf?
Nicht merkantil….
Ja, und? Alles, was du in die Wohnung mitbringst, wertet die Wohnung auf. Auch deine Waschmaschine, dein TV, dein PC.
Du nimmst die Sachen doch nach Auszug wieder mit.
Ich würde dennoch sicherheitshalber anfragen. Aber soweit ich weiß, darf er es eigentlich nicht verbieten. Die Anfrage wäre dann also nur pro forma.
Unter normalen Umständen spricht nichts gegen den Anschluss eines Geschirrspülers. Es muss halt gewährleistet sein, dass dies fachmännisch passiert. Immerhin haben wir es hier mit Wasser zu tun. Im Schadensfall wird halt die Versicherung genau prüfen, ob alles okay ist. Man darf das aber durchaus selber machen.
Der Vermieter kann sich den Geschirrspüler nicht aneignen !