Abtretung einer Forderung

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Vom Ankauf der Forderungen leben Inkassofirmen ja. Wenn die Forderung damals ungerechtfertigt war, ist sie es ja heute wohl immer noch.  Da wirst du wohl den Anwalt noch mal bemühen müssen. Aber wieso musstest du denn die Anwaltsgebühr zahlen, wenn die Bank im Unrecht war?

Hallo Herbertwilli,

grundsätzlich kann eine Forderung natürlich verkauft bzw. abgetreten werden. Dies ist auch möglich, wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Voraussetzung ist allerdings das tatsächliche bestehen einer Forderung. Lassen Sie sich also am besten von der Bank bzw von dem Inkassounternehmen das tatsächliche bestehen der Forderung nachweisen (am besten mit Verweis auf den Schriftverkehr von 2013 sofern es sich nicht um eine neue Forderung handelt). Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtabersatung dar und ersetzen natürlich keinen anwaltlichen Rat.

Grüße und einen schönen Sonntag!