Gibt es einen Antrag für den Bildungsgutschein?
Ich möchte in 8 Wochen eine Umschulung anfangen und war bereits vor 2 Wochen beim Jobcenter, um mit meiner Bearbeiterin darüber zu sprechen. Ich hatte sie gefragt, ob sie mir einen Antrag für den Bildungsgutschein geben kann. Sie sagte nur, dass es dafür keinen Antrag gibt. Sie macht das alles nur mündlich. Mir kommt das etwas komisch vor, da ich nicht sicher sein kann, ob die Bearbeiterin den Fall überhaupt gründllich geprüft und bearbeitet hat. Sie hat mir einen neuen Termin im Februar gegeben (ca. 3 Wochen bevor die Umschulung beginnt), um mir an dem Tag das Ergebnis mitzuteilen. Ich hätte auch gern etwas in der Hand, denn wie soll ich in Widerspruch gehen, falls sie ablehnt?
Wer kann mir helfen? Wer hat bereits eine Umschulung bezahlt bekommen und kann mir Auskunft geben, wie das vorher abläuft? Gibt es wirklich keinen Antrag dafür? Wie hat ein formloser Antrag auszusehen? Was gehört alles dort rein?
4 Antworten
Ich möchte in 8 Wochen eine Umschulung anfangen und war bereits vor 2 Wochen beim Jobcenter, um mit meiner Bearbeiterin darüber zu sprechen. Ich hatte sie gefragt, ob sie mir einen Antrag für den Bildungsgutschein geben kann. Sie sagte nur, dass es dafür keinen Antrag gibt.
Das ist richtig, der Sachbearbeiter entscheidet und die die AfA ind das Jobcenter haben nur ein begrenztes Budget.
Sie hat mir einen neuen Termin im Februar gegeben (ca. 3 Wochen bevor die Umschulung beginnt), um mir an dem Tag das Ergebnis mitzuteilen.
Ich bin selber in einer Weiterbildung von der Agentur für Arbeit und kann Dir berichten, das man sogar noch einsteigen kann, wenn ein Kurs angefangen hat, nur muss die Schulungstätte noch Platz haben.
Aber das ist meistens der Fall, weil einfach Platz ist oder weil welche den Kurs abbrechen.
Ich hätte auch gern etwas in der Hand, denn wie soll ich in Widerspruch gehen, falls sie ablehnt?
Brauchst Du nicht, da kein Recht auf Bildungsgutschein besteht.
Bekommst Du den Schein, dann wirst Du weiterhin ALG bekommen für die Zeit der Weiterbildung und Fahrgeld in Höhe von 0,20 Cent/Km.
Schulmaterial wird auch bezahlt.
Was hast Du bisher gemacht, was willst Du machen?
MfG
Johnny
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Du hast doch im Februar den Termin; dann wird, sofern die Voraussetzungen aus Sicht der Arbeitsagentur vorliegen, alles in die Wege geleitet. Dann erhält man auch ggf. einen Ablehnungsbescheid, gegen den man angehen kann.
da brauchst du keine Angst zu haben,du kriegst den Bildungsgutschein schon...Nur der ist immer nur 3Monate gültig,drum kriegste den erst so spät,und wenn nicht,kannst du eh erst Widerspruch einlegen,wenn er abgelehnt wurde...
Also bei uns in Berlin kriegste so ein Teil hinterhergeworfen...Ich will mich auch neuorientieren und hab mir einen tollen Pgflegebasiskurs gesucht,beginnt auch im Februar,doch den Gutschein krieg ich erst am 7.Jan. da der wie gesagt,nicht lange haltbar ist..Jetzt sind die Kassen auch wieder voll,ist ja anfang des Jahres,und da wirds keine Probleme geben,wenn die Maßnahme/Kurs erfolgsversprechend ist...
Beantwortet aber nicht die eigentlichen Fragen.
Ich habe nur bedenken, wenn er abgelehnt wird, habe ich nichts in der Hand worauf ich mich beziehen kann. Ich kann es nicht nachweisen, dass ich einen Antrag auf den Bildungsgutschein gestellt habe bzw. dass er abgelehnt wurde. Ich habe nämlich gelesen, dass mündlich keine Zusagen bzw. Absagen gemacht werden dürfen. Darum wollte ich einen formlosen Antrag stellen mit einem Eingangstempel vom Jobcenter versehen und der Bitte um einen schriftlichen Bescheid.