Flüssiggastank - Was geschieht bei Vertragsende?
Ich möchte meine Heizung von Flüssiggas auf Erdwärme umstellen. Aus dem seit 16 Jahrenbestehenden Flüssiggasvertrag komme ich wohl raus, doch was ist mit dem Miettank, der seinerzeit von der Flüssiggasfirma gegen Zahlung einer Einmalmiete (umgerechnet ca. 2.900 Euro) geliefert wurde. Kann die Firma trotz des hohen Alters des Erdtanks verlangen, dass ich den Tank auf meine Kosten freizulegen und zum Abtransport bereitzustellen habe? So steht es im Vertrag. Das würde unverhältnismäßig hohe Kosten für mich bedeuten, da der Tank im Garten hinter dem Haus eingelagert und nicht mit Fahrzeugen erreichbar ist. Zudem muss doch auch ein Gastank nach 16 Jahren eigentlich wirtschaftlich abgeschrieben sein?
4 Antworten
verträge sind bindend
Die Firma ist für die ordnungsgemässe Entsorgung des Tanks zuständig. Da er ja wohl nicht gereinigt werden muss wie ein Öltank kannst Du vielleicht mit denen eine Verfüllung mit Kies vereinbaren, sodass der Tank vor Ort im Erdreich verbleiben kann.
So nach dem Motto: Ihr liefert den Kies und ich fülle ihn ein. Das erspart Dir zumindest das ausbuddeln.
Wenn es so im Vertrag steht, müßt Ihr ihn transportfähig machen (lassen). Und achtet darauf, dass wirklich alles Gas aus dem Tank entfernt ist, sonst kostet es noch extra (Gefahrguttransport).
Vertrag ist Vertrag. Der Tank ist nach wie vor Eigentum der Firma, und bloß weil sie ihn inzwischen abgeschrieben (was im Übrigen keine Erstattung der Kosten, sondern nur eine Steuererleichterung ist) haben müsste, entstehen daraus für euch garantiert keinerlei Rechte.