Wer übernimmt den Schaden an meiner zerkratzen Couch?
Ich habe eine Freundin zur Untermiete mit ihrem Kater bei mir einziehen lassen. Nun ist es so, dass die Möbel in der Wohnung alle mir gehören und der Kater mein Sofa rundherum zerkratzt hat. Die Haftpflicht übernimmt nicht, da wir im gleichen Haushalt wohnen, ist das richtig? Wir haben beide eine getrennte Haftpflicht. Ihre beinhaltet jedoch eine für die Katze. Nun hab ich mir, aber sagen lassen, dass die Haftpflicht, wegen gleichen Haushaltes nicht zahlt.
Welche Entschädigung für das Sofa wäre angemessen? NP 899€, habe es jedoch für 450€ als Ausstellungsstück vor 2 Jahren gekauft. Habe ihr nun das Sofa für 300€ angeboten. Sie möchte es aber nicht haben.
Danke für die Hilfe!
5 Antworten
Die Untermieterin hat extra ihre Katze mit versichert, also muss die Versicherung den Schaden auch bezahlen. Da kommen die nicht drumherum.
nun ist es aber auch so, dass der kater deine couch bestimmt nicht innerhalb eines tages rundherum beschädigt hat. da hättest du doch schon mal vorher zwischendurch etwas dagegen unternehmen können, oder?
Sie hat immer noch deine Sachen beschädigt und damit sollte die Haftpflicht eigentlich einspringen. Das beste wäre aber gewesen so was schon davor zu regeln. Es gibt oft eine Klausel in der steht, dass Haustiere nicht erlaubt sind, weil damit eben zusätzliche "Risiken" entstehen. Beschädigung der Möbel oder des Bodens. Oder Störungen in der Nachtruhe. Lerne daraus und dass nächste Mal vorbeugen. Dann hat man den Ärger nicht im Nachhinein.
Wenn es eine Untermiete ist, sollte die Haftpflicht übernehmen. Untermiete bedeutet nicht unbedingt gleicher Haushalt. Ansonsten haftet die Verursacherin, also die Katzenbesitzerin. Wenn du allerdings zugelssen hast, daß die Katze die Couch zerkratzt, wirds auch da schwierig, bei Haftungssachen gibts auch immer eine Schadensminderungspflicht. D.h. du hättest deine tür zusperren müssen.
Die Haftpflicht dient primär deiner Freundin. Du hast gegen deren Haftpflicht keine Ansprüche. Einzige Ausnahme ist die Kfz- Haftpflicht. Aber als tierhalterin haftet grundsätzlich deine Freundin.