Haftplichtfall Abwasserleitung angebohrt
Hallo Leute,
Habe einen sehr komplizierten Fall für die Haftpflicht :(
Ich wohne seid etwas über einem Jahr in einer Mietwohnung in der ich beim Einrichten eine Abwasserleitung angebohrt habe und dass wohl schon in der 2ten Woche. Nun hatten wir letztes Jahr genau an dieser angebohrten stelle ein Paar Möbel an Forder und Rückwand stehen die wegen der Feuchtigkeit dass Schimmeln angefangen haben und die Kleidung darin auch noch denn Geruch angenommen hat. Anfang dieses Jahres haben wir das verschimmelte Zimmer neu Tapezieren lassen und Schimmelschutzmaßnahmen getroffen dass nichts mehr passieren kann. Und naja da die Wand immer wieder vom Abwasser des oberen MIeters bewässert wurde ging es nicht mehr lang und die möbel haben wieder geschimmelt... Heute war ein Spezialist mit suchgerät da und hat die Ursache endlich festgestellt.
Nun meine Frage zahlt die Haftpflicht für einen so alten Fall und für die Möbel die Kaputt gegangen sind. Eine Hausratversicherung besitze ich auch noch glaube aber das es eher ein Haftpflicht fall wird.
Vielen Dank für jede Hilfreiche Antwort.
4 Antworten
Den Gebäudeschaden übernimmt die Gebäudeversicherung. Da es sich um Leitungswasser handelt. Diese Gebäudeversicherung kann dich allerdings in Regress nehmen. Da der Schaden (und eure Schuld daran), jetzt erst festgestellt wurde, ist das ein Mietsachschaden, der über die private Haftpflicht gedeckt ist.
Natürlich muss der Vertrag dann bereits bestanden haben, als ihr damals den Schaden verursacht habt.
Eine Hausratversicherung würde für diesen Fall nicht leisten. Die Möbel wurden ja nicht durch den Leitungswasserschaden geschädigt, sondern durch die allmähliche Feuchtigkeit.
Im Augenblick sieht der Fall so aus ich habe eine Hausrat bei der ich mich leider beim umzug nicht auf die neue qm Zahl ändern lassen hab. Somit sieht die Versicherung (aken muchner ) bei der gleichzeitig auch die Haftpflicht läuft (war ne dumme idee) eine möglichkeit billig davon zu kommen. Die erste aussage war schonmal gemietete oder gepachtet... sind von der Haftpflicht ausgeschlossen. Deshalb wollen sie es bei der Hausrat belassen womit sie nur 1/3 des schadens zahlen müssen da ich 75qm habe und 25qm angemeldet sind. Nun habe ich aber nochmal eine Versicherung die nennt sich Rechtsschutz ;D so hat sich das Blatt zum guten gewendet . Haftpflicht zahlt das rohr und die reperatur, die Gebäudehaftpflicht denn wasserschaden und die Verschimmelten möbel zu 1/3 die Hausrat. Laut Anwalt ist das eine klare Sache weil jede Versicherung so in seinem Bereich ist. Die Hausrat hätte sich sowieso mit der Gebäudehaftpflicht gestritten.
Vielen dank für die Anworten
40.000 € meinte ich natürlich :)
Die Haftpflicht zahlt Deine verschimmelten Möbel nicht. Es ist ja ein Eigenschaden. Die Hausrat kommt für Leitungswasserschäden auf, wenn es, wie in diesem Fall bestimmungswidrig ausgetreten ist. Also dort nachfragen.
Für den eigentlichen Schaden (angebohrtes Rohr) und die Tapeten, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese widerrum könnte Dich in Regress nehmen, weil Du fahrlässig gehandelt hast. (Bevor man irgendwo bohrt, prüft man ja schließlich, ob da nicht irgendwelche Rohre oder Leitungen verlaufen.) Das wäre dann evtl. eine Sache Deiner Haftpflicht.
DH
einfach bei deiner Versicherung nachfragen. Ich denke schon dass die einspringen denn erst jetzt wurde Ursache geklärt
Okay okay, aber die Sache mit der Hausrat verstehe ich nicht ganz.
Es kommt nicht darauf an wieviele qm Du angibst, sondern es kommt drauf an wie hoch Deine Versicherungssumme ist. Ist diese ausreichend, und nicht geringer als der Widerbeschaffungspreis Deines gesamten Hausrats, so muß die "aken muchner" voll zahlen.
Erst wenn der Wert Deines Hausrats die Versicherungssumme übersteigt, zahlt die Versicherung nur anteilmäßig. Und das muß nicht unbedingt nur ein drittel sein. Angenommen Deine Versicherungssumme ist 20.000 €, und der Wert Deines Hausrats ist 40.00 €, dann muß 50% gezahlt werden.
Und "gemietet oder gepachtet" gilt bei der Haftpflicht nur für "bewegliche Sachen", nicht aber für Schäden in der Mietwohnung an festen Sachen wie beispielsweise Fenster Türen.