Flirt Fever ABO-Falle, Mahnbescheid
Guten Tag,
ich habe mich vor ein paar Wochen bei Flirt Fever angemeldet, mich von der Testphase blenden lassen und dummerweise die EUR 1,99 Gebühr gezahlt.
Am selben Tag habe ich ein Kündigungsfax verschickt, was mich ebenfalls eine Versandgebühr von EUR 1,49 gekostet hat (Nachweisbar auf Kontoauszug). Eine Bestätigung habe ich allerdings nie seitend Flirt Fever erhalten.
Nach Ablauf der Testphase bin ich fälschlicherweise in das 10-Wochen-Abo reingerutscht für das mir insgesamt EUR 120 vom Konto abgebucht wurden.
Das Geld habe ich mir auf der Stelle zurückholen lassen und nun habe ich am 13.02.14 ein Mahnschreiben von der Prebyte Media GmbH bekommen, ich solle die EUR 120 zahlen, um weitere Schritte zu vermeiden.
Meine Fragen:
1) Muss ich zahlen? 2) Soll ich lieber abwarten? 3) Soll ich ein erneutes Kündigungsschreiben per Einschreiben/Rückschein schicken, was jedoch bedeuten würde, dass ich ein ABO eingegangen bin?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Das Problem hieran könnte deine Kündigung per Fax sein. Ich hab gerade mal deren AGB überflogen. Die Kündigung soll laut AGB schriftlich per Brief erfolgen. Hast du das Fax auch nochmal per Post hinterhergeschickt?
Die nächste Frage wäre - wird von denen weiterhin Geld abgebucht? Wenn deine Kündigung nicht akzeptiert wird, müsste das ja so sein.
Du kannst natürlich vorsorglich noch einmal kündigen (entweder Einschreiben/Einwurf oder Einschreiben/Rückschein), wenn du dazu schreibst, dass diese Kündigung hilfsweise und rein vorsorglich erfolgt, und unbeschadet deiner Auffassung, dass du bereits wirksam gekündigt hast. Gleichzeitig solltest du denen die Einzugsermächtigung ausdrücklich entziehen und auch deine Bank darüber informieren.
Im gleichen Schreiben kannst du ja nochmal auf deine Kündigung hinweisen (evtl. nochmal Faxprotokoll in Kopie beifügen) und die Forderung von 120 € zurückweisen, mit dem Hinweis, dass du, sollten weitere Schritte seitens der Prebyte folgen, deinerseits deinen Anwalt hinzuziehen wirst.
Ob du zahlen musst oder nicht, kann man hier leider nicht abschließend beantworten. Ein Anwalt würde eventuell auch in den AGB oder der Widerrufsbelehrung Punkte finden, die für dich sprechen.
Allerdings entspricht ein Fax nicht der Schriftform, es ist und bleibt problematisch.
Wie immer gute Antwort :)
Eine weitere kleine Chance könnte noch darin liegen, die Kündigung als Widerrufserklärung auszulegen und im Zweifel das Schriftformerfordernis als überraschende Klausel für unwirksam zu erachten.
Kann es ungefähr wie folgt verfasst werden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich, hilfsweise und rein vorsorglich, erneut meine Mitgliedschaft, zugehörig zu oben genannter E-Mail-Adresse, zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Wiederrufe Ihren Mahnbescheid vom 13.12.2014.
Auf mein fristgerechtes Kündigungsfax, für das mir nachweisbar, laut Kontoauszug, eine Versandgebühr i.H.v. € 1,49 berechnet wurde, bekam ich bis zum heutigen Tage keine Bestätigung Ihrerseits, was nicht auf ein Verschulden meinerseits beruht.
Auf Ihr Mahnschreiben vom 13.02.2014, dass ich am 15.02.14 erhielt und indem es hieß ich solle Ihnen doch bitte die € 120 für die Nutzung des 10 – wöchigen Abos überweisen, da sonst der Anwalt eingeschaltet wird, werde ich somit nicht eingehen, da ich fristgerecht die Kündigung innerhalb der Testphase eingereicht habe und demnach keiner Verlängerung bzw. ein Abo von 10 Wochen nachgegangen bin.
Ebenso werden E-Mails mit Lesebestätigung, die ich Ihnen zugesandt habe rigoros ignoriert, was für mich auf ein mehr als unseriöses Verhalten Ihrer Mitarbeiter bzw. Ihr Unternehmen schließen lässt.
Werden diese, in meinen Augen schon illegalen Versuche an Geld zu kommen zukünftig nicht enden, so werde ich Sie, wie in meinen E-Mails bereits erwähnt, der örtlichen Polizeidirektion melden und meinen Anwalt hinzuziehen.
Bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und das Vertragsende schriftlich.
Ebenso entziehe ich Ihnen mit diesem Schreiben die Einzugsermächtigung, was ich ebenfalls schriftlich bestätigt haben möchte.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Solch konkrete Ratschläge möchte ich nicht geben. Allgemein kann ich aber sagen, dass ich persönlich nicht so viel Geschreibe machen, vielleicht sogar auf den Mahnbescheid warten würde, wenn ich meiner Position sicher bin. Was du dennoch taktisch im Vorfeld von den og Vorschlägen umsetzt, musst du selbst entscheiden. Genau so wenig kann ich einschätzen, was der Ton deines Schreibens in der Praxis regelmäßig für Auswirkungen hat; aber ich glaub, damit hat karo13 Erfahrung :)
Ach so, miss dem "Mahnbescheid" von ff nicht zu viel Gewicht bei - das Ding ist nichts besonderes, genau so gut können sie dich auch anrufen und sagen "ich will mein Geld", das kann jeder.
Also nach Mahnbescheid hätte ich Zeit bis zum 21.02.14, bis weitere "Maßnahmen" von denen eingeleitet werden.
Wenn ich jedoch abwarte und meine Kündigung per Fax wirklich nichtig wäre, dann würde mein Abo nach Ablauf dieser 10 Wochen erneut um 10 Wochen verlängert werden..
Ich könnte einfach, wenn auch ungewollt, die 120 € zahlen. Jedoch würde mir die Sicherheit fehlen, ob das ganze dann auch sein Ende findet. Ich habe etliche Beiträge aus den letzten Jahren gelesen und immer ist mir aufgefallen, dass danach weiterhin keine Ruhe herrscht.
Danke für die Blumen an dich, Droitteur ;) Mit so konkreten Ratschlägen halte ich mich auch mal dezent zurück... insgesamt find ich's gut, nur vielleicht am Ende ein bisschen dick aufgetragen. Den Absatz mit illegal und Polizei würde ich weglassen. Am besten sind immer sachliche, unaufgeregte Schreiben - das wirkt souveräner. Ok, und eines noch: statt "wiederrufe Ihren Mahnbescheid" schreib lieber "widerspreche Ihrer Mahnung". Das wichtigste an deinem Schreiben sind jedenfalls die vorsorgliche Kündigung und der Entzug der Einzugsermächtigung.
Ansonsten warte mal ab, was da für eine Antwort kommt - lass es uns wissen ;)
Deshalb (die nächsten zehn Wochen) der Rat von Karo, jedenfalls eine hilfsweise Kündigung schriftlich zu schicken für den Fall, dass man dein Fax im Zweifel auch vor Gericht nicht akzeptiert. An zweiter Stelle möchtest du aber auch für die ersten zehn Wochen nicht aufkommen, deshalb musst du entweder das Gericht überzeugen oder (und das möglichst) deinen Gegner davon überzeugen, dass das Gericht auf deiner Seite stehen würde, wenn dein Gegner so dumm wäre, dir nicht entgegenzukommen.
Dafür bietet sich entweder an, das Fax als wirksame Kündigung zu betonen. Wenn dann der Einwand kommt, die Schriftform wurde nicht gewahrt, stellst du dich auf den Standpunkt, das Schriftformerfordernis der AGB sei als überraschende Klausel unwirksam. Oder du bestehst darauf darauf, dein Fax sei als Widerrufserklärung (das ist keine Kündigung!) zu sehen, die falsche Bezeichnung schade nicht und der Vertrag sei damit nichtig. Vorteil bei der Widerrufserklärung ist, dass gesetzlich die Textform (also auch Fax) ausreicht und dass es nicht auf den Zugang, sondern nur auf die Absendung ankommt.
Wie weit die beiden Linien in einer Argumentation parallel untergebracht werden können, kann ich nicht sicher sagen; im Zweifel würde ich bei ersten, also wohl auch von karo13 vertretenen Linie bleiben.
Vielen Dank für die Hilfe! Ich melde mich natürlich
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Ich habe bis jetzt lediglich die Kündigung per Fax eingereicht, da es auf mehreren Seiten komischerweise auch angeboten wird.
Die 120 Euro wurden einmalig abgebucht und seitdem ist nicht weiter passiert.
Vielleicht sollte ich nun wirklich den Weg einschlagen ein Einschreiben zu verschicken und abzuwarten.
Ich kenne mich mit dem Thema "Anwalt" nicht wirklich aus, denke aber, dass hierdurch hohe Kosten entstehen könnten.
Ich kenne mich mit dem Thema "Anwalt" nicht wirklich aus, denke aber, dass hierdurch hohe Kosten entstehen könnten.
Schon mal an einen Beratungshilfeschein deines Amtsgerichtes gedacht? Wobei ich in deinem Fall erst mt der Verbraucherzentrale sprechen würde. Denn dort würdest du vermutlich vom Gericht auch hin verwiesen werden.
Gern. Ein Anwalt arbeitet natürlich nicht kostenlos, in deinem Fall wird er in etwa so viel kosten wie die Hauptforderung. Das lohnt sich nur dann, wenn deine Erfolgsaussichten gut sind - wenn du gewinnst, muss die Gegenseite nämlich die Anwaltskosten und Gerichtskosten zahlen. Da musst du dann selber abwägen, ob es dir das Risiko wert ist.
Ich habe "nur" eine erste Mahnung erhalten, werde also nicht sofort zum Anwalt rennen.
Ich versuche es einfach mit einem Einschreiben und schaue was passiert.
Wie schon gesagt, zum Anwalt würde ich auch nur dann gehen, wenn z. B. ein Mahnbescheid vom Gericht kommt :)
Viel Erfolg.
So, die Sache hat sich jetzt relativ zum Guten entwickelt. Nach meiner folgenden Mail bekam ich das Angebot nur noch 15% der Forderung i.H.v. 120 EUR zu begleichen und die Sache ad acta zu legen.
"Guten Morgen Frau xy,
Unter einer "erheblichen Minderung" verstehe ich nicht den Nachlass der ungerechtfertigten Inkassokosten, sondern die Bezugnahme auf den eigentlichen Forderungspreis i.H.v. 120 Euro.
Sie locken mit falschen Profilen und Nachrichten von weiblichen Personen, damit sich Unwissende kostenpflichtig anmelden und im Nachhinein erfahren müssen, dass diese Personen rein gar nicht existieren. Dieses Verfahren muss in den AGB bzw. anderen Vertragsbedingungen, wie bei einigen anderen Datingseiten vorhanden, angegeben werden und das ist bei Ihnen nicht der Fall. Somit liegt Ihnen gar nicht die Vermittlung zwischen alleinstehenden Personen am Herzen, sondern viel mehr die schnelle "Masche" Geld zu machen.
Von meiner Seite aus wurde nie der Nachrichtenverkehr mit "weiblichen Mitgliedern" genutzt, ich habe mich lediglich in vergangener Zeit angemeldet, um zu versuchen mein Profil zu deaktivieren.
Meine Kündigung per Fax ist nachweisbar und Ihr Schriftformerfordnis ist als eine überraschende Klausel als unwirksam zu erachten.
Aufgrund meiner bereits erwähnten Punkte sehe ich mich nicht in der Lage, den vollen Preis i.H.v. 120 Euro zu zahlen. Aus Kulanz wäre ich bereit einen Bruchteil dieser Forderung zu zahlen, jedoch nicht den vollen Forderungspreis.
Dies ist mein letztes Angebot. Falls Sie diesem nicht nachkommen, werde ich jeglichen weiteren Kontakt zu Ihnen abbrechen und wir werden die Angelegenheit endgültig vor Gericht klären."
Folgende Antwort habei ich heute per Mail erhalten:
+++qute+++
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Uns liegt kein Fax Ihrerseits vor.
Desweiteren ist laut unseren AGB eine Kündigung nur schriftlich per Brief möglich.
Da der Vertrag nicht fristgerecht schriftlich per Brief gekündigt wurde, ist somit keine Grundlage für eine Rückerstattung oder einen Erlass auf Kulanzbasis gegeben.
Der Service wurde durch uns aufgrund Ihres Schreibens vom 24.02.2014 gekündigt und die Kündigung wird zum Ende der Vertragslaufzeit am 07.04.2014 wirksam.
Hierzu verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedigungen.
Auszug:
3.6. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um zehn Wochen. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere zehn Wochen, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume.
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift und möglichst den Sicherheitscode) ist schriftlich per Brief zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck.
Bei weiteren Fragen stehen wir gern zu Ihrer Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen,
+++unqute+++
Moin :)
Dann einfach noch mal lesen, was wir oben geschrieben haben und am besten auch dort kommentieren, damit karo13 das auch lesen kann ;)
Hast du einen Sendebericht? Zusammen mit der Rechnungsstellung von 1,49 Euro ist das wohl Beweis genug für den Zugang. Die Behauptung, sie hätten kein Fax vorliegen, kann dir dann egal sein. Das Schriftformerfordernis in den AGB halten wir, wie oben bereits gesagt, für unwirksam.
Nur nicht den Kopf hängen lassen - das sind halt A....löcher: Darum weisen die ja auch darauf hin, dass sie selbst einen "Erlass auf Kulanzbasis" nur vornehmen, wenn sie sich ohnehin dazu verpflichtet sehen ;D
Ich habe Screenshots der einzelnen Kündigungsschritte gemacht. Es wird ersichtlich, dass das Fax abgeschickt wurde, jedoch habe ich keine Bestätigung bekommen, dass es angekommen ist. In Verbindung mit der Sendungsgebühr müsste das doch aber ausreichend sein?
Da wäre man im Zweifel entweder auf die Meinung des Richters angewiesen oder im Vorfeld darauf, den Gegner davon zu überzeugen, dass der Richter deiner Meinung wäre.
Aber Moment: Ich nehme jetzt an, du hast das Fax online, auf so einer einschlägigen Kündigungsseite, abgeschickt? Da hast du dann also noch einen Dritten ins Boot genommen, von dem du wieder nicht weißt, ob du dich auf ihn verlassen kannst. Die 1,49 Euro sind also auch keine Gebühr seitens Flirt-Fever sondern seitens der Onlinekündigungsseite?
Genau, der Versand des Faxes ging über Aboalarm.de und nicht über Flirt Fever.
Du solltest künftig sehr viel kritischer sein und dich weniger auf andere verlassen - außer jetzt auf karo13 natürlich ;D
Immerhin konnte ich den Prozess nun nachvollziehen, die Gebühr geht allein an aboalarm.de. Wenn die mal bissl umsichtiger wären, hätten die das auch gleich als Brief rausschicken können..
Die Preiszahlung beweist natürlich nichts weiter, als dass du Aboalarm Geld geschickt hast - da kann sich flirt-fever nen Dreck drum scheren, denn du bist ihr Vertragspartner und nicht irgendwer anderes. Du musst weiterhin beweisen, dass das Fax in den Machtbereich von flirt-fever gelangt ist.
Na, jedenfalls fand ich da jetzt, dass an deine E-Mail-Adresse ein Sendeprotokoll geschickt wird; wie sehr das allein schon Beweis genug ist, kann ich schwer einschätzen und ob du aboalarm im Zweifel auch als Zeugen gewinnst, weiß ich selbstverständlich ebenfalls nicht.
Aboalarm gibt dir ne Geld-zurück-Garantie, wenn ihr Fax nicht ankommt, vielleicht kommst du über die Schiene weiter; ebenso könntest du Aboalarm vorwerfen, deine Rechtsgüter nicht geschützt, mithin verletzt zu haben, indem sie dir vorgaukelten, ein Fax würde für eine Kündigung ausreichen - da kann man wieder streiten, ob Aboalarm für dich verantwortlich ist oder ob du nicht selbst Sorgfaltspflichten für dich hast ;) Aber im Ernst, du willst dich sicher nicht mit noch mehr Leuten herumplagen..
Lern lieber für die Zukunft: Wenn du schon nicht bei Vertragsschluss alles durchliest, denn doch spätestens dann, wenn du eine rechtlich relevante Maßnahme vornimmst: hier die Kündigung. Dann hättest du rechtzeitig gefunden, dass du per Brief kündigen und das ganze am besten auch selbst tun solltest, ohne dich dabei zweifelhafter Dritter (die "Post" also ausgenommen) zu bedienen. Noch dazu wärst du dann vielleicht noch mal auf die Widerrufsbelehrung gestoßen, wonach du für einen Widerruf eben keinen Brief gebraucht hättest und wo es nicht auf den Zugang, sondern allein auf die Absendung (besser für dich) angekommen wäre.
Bei jedem Brief empfehlen die Leute fast schon unnötig, lieber als Einschreiben zu versenden. Aber wenn eine Seite als "aboalarm.de" daher kommt, vertraut man blind...
"Rechtliche Hinweise zum Faxversand über Aboalarm.de
Keine Rechtsberatung: Dieser Service stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht. Dies gilt vor allem bei Sondervereinbarungen. Dieser Service ist lediglich eine Unterstützung zum Erstellen eines Kündigungsschreibens. Aboalarm.de haftet bei Verwendung des Kündigungsformulars nicht für eine Rechtsunwirksamkeit der Kündigung und sich hieraus ergebender Folgeschäden.
Formvorschriften: Ich bestätige, dass mein Kündigungsschreiben die Formvorschriften des Anbieters für eine Vertragskündigung gemäß dessen AGB einhält.
Ermächtigung zur Übermittlung der Kündigung: Mir ist darüber hinaus bekannt, dass der Anbieter berechtigt ist, die Kündigung unverzüglich zurückzuweisen und die Vorlage eines Originaldokuments zu verlangen, in dem ich aboalarm.de die Ermächtigung zur Übermittlung der Kündigung erteilt habe. In diesem Fall muss ich erneut und selbst (ohne Zuhilfenahme von aboalarm.de) kündigen, weil die von aboalarm.de übermittelte Kündigung durch die Zurückweisung unwirksam geworden ist. Ich übernehme ausdrücklich die Verantwortung für die Gefahr, dass dann die Kündigungsfrist verstrichen ist und sich mein Abo automatisch verlängert hat.
Adressdaten: Ich versichere ausdrücklich, dass ich anhand meiner Vertragsunterlagen die Anschrift des Anbieters und dessen Faxnummer überprüft und die Daten nochmals mit den in der aboalarm.de-Datenbank angegebenen Daten verglichen habe. Die Daten sind korrekt."
Was da im Einzelnen steht, will ich gar nicht weiter bewerten - aber da sollte man als Nutzer natürlich mal misstrauisch werden.
Die vorsorgliche Kündigung hat FF akzeptiert.
Meinst du ich soll die 120€ zahlen? Die ganze Situation ist wirklich nicht so eindeutig das man sagen kann, die meisten Punkte sprechen für mich und ich würde das Thema jetzt am liebsten abschließen, weil mir das Tag und Nacht keine Ruhe lässt. Den angebotenen Service habe ich bis heute kein einziges Mal genutzt, also sind die 120€ für nichts.
In der Sache kann ich nur nochmals auf karo13s und meine Ausführungen hinweisen.
Ich persönlich würde wahrscheinlich nicht zahlen und es dann auf einen Prozess ankommen lassen, wenn ich nicht außergerichtlich durchdringen könnte - aber das musst du für dich selbst entscheiden.
Aus der Ruhe solltest du dich nicht bringen lassen - du bist ja nun kein Krimineller; steh einfach drüber. Wenn dir das wirklich keine Ruhe lässt, solltest du vielleicht einfach zahlen oder dich an einen Anwalt wenden; könnte beides zwar teuer für dich sein, aber die Sache wäre dann für dich abgeschlossen.
Boah, wie ärgerlich. Hast du denn das Faxprotokoll aufgehoben?
1) Nö. Normalerweise nicht. Basierend auf deinen Angaben hast du per Fax gekündigt. In der Regel ist es durchaus zulässig. Wichtig ist, dass die Kündigung im Machtbereich des Vertragspartners gelangt. Als Beispiel kann man sich hier umschauen: http://kanzlei-lachenmann.de/eliteparter-de-vertrag-kundigen-urteil-unterstutzt-verbraucher/ Gibt auch noch andere Urteile, die sich dann auch auf die Schriftform beziehen.
2) Zumindest einmal schriftlich per Einschreiben widersprechen ist angebracht. Um nicht in blöde Fahrwasser zu gelangen und den gegenüber in Zugzwang zu bringen.
3) Nein. Bestenfalls wiederholt man seine Kündigung (das ist ein feiner Unterschied). Also im Prinzip "Ich wiederhole die schon am XX.XX. per Fax ausgesprochene Kündigung. Gemäß gängiger Rechtsprechung waren Beschränkungen, ausschließlich per Brief kündigen zu dürfen, überraschend und ich lehne solche Einschränkungen ab." Mehr würde ich persönlich nicht schreiben. Noch das obligatorische "Ich werde einem Mahnbescheid widersprechen, ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien und Inkassobüros."
Unwichtig. Das dürfte ein unzulässiger Passus in den AGB sein, denn schriftlich ist schriftlich und das auf Briefpost zu beschränken ist nicht zulässig. Da sind schon andere Unternehmen drüber gestolpert.