Fliesen durch Handwerker beschädigt. Wer muss zahlen?
Hallo Liebe Community, wir haben ein Problem in unserer Mietwohnung. Nachdem wir eingezogen waren, wurden das Fenster im Bad ausgetauscht. (Das Fenster ist direkt über der Badewanne.) Dabei beschädigte der Handwerker eine Fliese, bot aber an diese umsonst auszutauschen. Ich willigte ein und war mit dem Ergebnis anfangs auch zufrieden. Nach wenigen Tagen löste sich jedoch besagte Fliese! Sie stand unter Spannung, löste sich und riss. Sie wurde meines erachtens falsch angebracht und nur mit Silikon befestigt. Dadurch dass wir weiterhin die Dusche benutzen mussten, zog sich Wasser unter die Fliesen und die benachbarten Fliesen rissen auch. Wir haben alles mit einem Plastiksack abgeklebt um weiter Schäden zu verhindern. Das Problem ist das ich nicht mehr weiß wie der Handwerker heißt! Ich habe das ganz schon mehrfach bei Vermieterin und Hausverwaltung gemeldet, es passiert aber einfach nichts. Ich weiß nicht was ich tun soll.
6 Antworten
Kürze die Miete (wieviel angemessen ist ,sagt Dir dein Mieterverein) Auf alle Fälle ist dann dein Vermieter/Hausverwaltung im Zugzwang! Voraussetzung ist allerdings die vorher erfolgte schriftliche Meldung mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung.m.f.G.
auf welcher Grundlage sollte hier eine Mietminderung gerechtfertigt sein? Die Mietsache ist uneingeschränkt zu nutzen, der Vermieter weiß über den Mangel bescheid und dass ohne Reparatur Folgeschäden zu erwarten sind. Erst wenn durch nicht erfolgte Reparatur die besagten Folgeschäden eintreten, also z.B. Schimmel, dürfte eine Mietminderung möglich sein.
Ich gehe davon aus,daß der Vermieter den Fenstertausch in Auftrag gegeben hat.
ja genau
Du scheinst wohl ein Problem mit dem Lesen zu haben!?
Ich willigte ein und war mit dem Ergebnis anfangs auch zufrieden.
Hier liegt der Hund begraben. Zudem wurde, nach dem der Schaden aufgetreten war, die Dusche weiterhin benutzt und dadurch der Schaden vergrößert.
Ich habe das ganz schon mehrfach bei Vermieterin und Hausverwaltung gemeldet, es passiert aber einfach nichts.
Schriftlich und mit Fristsetzung zur Behebung? Mit dem Hinweis auf mögliche Schimmelbildung?
Dabei beschädigte der Handwerker eine Fliese, bot aber an diese umsonst auszutauschen. Ich willigte ein
Der Fensterbauer hat die Fliese ersetzt? Ich denke mal dass ein Fensterbauer relativ wenig Ahnung vom Fliesenlegen hat. Da du da eingewilligt hast, könnte der Vermieter dir das anlasten.
Ja er hat zusätzlich mit der Vermieterin telefoniert, die hat ihm auch gesagt dass er die Fliese einfach wechseln soll und hat ihm sogar erklärt wo die restlichen Fliesen stehen müssten.
Die Versuche zum Kontakt habe ich bisher nur telefonisch versucht, werde aber einen Brief aufsetzen, sonst wird denke ich nix passieren.
Du sollst den Schaden von einem richtigen Fliesenleger reparieren lassen bevor die ganze Wand verschimmelt. Der Vermieter wird, zu Recht, darauf bestehen dass du das baldmöglichst erledigst.
ja das will ich ja auch. Nur die Sache ist dass ich ja die Fliese nicht kaputt gemacht habe und es nicht einsehe für die Reperatur zu zahlen. Und wie gesagt die Hausverwaltung sowie Vermieter wissen bescheid aber melden sich einfach garnicht. Was passiert wenn ich eine Firma beauftrage um die Fliesen zu wechseln?
Dann wird die Reparatur ausgeführt und du bekommst eine Rechnung. Ob du bezahlen willst, oder nicht, du wirst es müssen. Der Vermieter ist hier nicht in der Pflicht und sonst gibt es offensichtlich niemand.
Nur die Sache ist dass ich ja die Fliese nicht kaputt gemacht habe und es nicht einsehe für die Reperatur zu zahlen.
Kaputt gemacht hast du sie selbst zwar nicht, jedoch hast du die Verantwortung dafür übernommen indem du einen Fensterbauer als Nichtfachmann dazu ermächtigt hast, die Fliese auszutauschen.
Zudem wurde die Dusche weiterhin benutzt und dadurch der Schaden immens vergrößert.
Ich wüsste nicht, warum der Mieter das machen sollte. Das ist Sache des Vermieters, immerhin hat der den Fenstertausch beauftragt und eingewilligt, dass die Fliese von einem Nicht-Fachmann getauscht wird.
Ich willigte ein und war mit dem Ergebnis anfangs auch zufrieden.
Hast du die Frage eigentlich vollständig gelesen?
Ich schon, aber du die Kommentare des Fragestellers offenbar nicht
er hat zusätzlich mit der Vermieterin telefoniert, die hat ihm auch gesagt dass er die Fliese einfach wechseln soll und hat ihm sogar erklärt wo die restlichen Fliesen stehen müssten.
immerhin hat der den Fenstertausch beauftragt und eingewilligt, dass die Fliese von einem Nicht-Fachmann getauscht wird.
Falsch. Der Vermieter hat zwar den Fenstertausch beauftragt, aber nicht, dass die Fliese durch einen Nichtfachmann ausgetauscht wird. Dem hat die Mieterin zugestimmt. So wie ich das sehe, hatte der Vermieter bisher überhaupt keine Ahnung davon.
Richtig wäre es gewesen, den Schaden dem Vermieter zur melden, damit der den Schaden von einem Fachmann beheben lassen kann und die Kosten anschließend der verursachenden Firma in Rechnung zu stellen.
doch wie beschrieben hat der Handwerker in dem Moment in meiner Wohnung mit der Vermieterin telefoniert und berichtet dass eine Fliese kaputt gegangen ist, er sie aber austauschen könne. und daraufhin hat sie zugestimmt. der Schaden war von anfang an bekannt!
Ihr scheint wohl alle Schwierigkeiten mit dem Lesen zu haben
Ich weiß nicht was ich tun soll.
Das ist einfach. Du schreibst der VM (!) zugangssicher per Einwurfeinschreiben:
"... anlässlich des Badfensteraustausches in meinen Mieträumen am (Datum) hat der von Ihnen beauftragte Handwerker eine Badfliese beschädigt und sie nach telefonischer Rücksprüche mit Ihnen auf ihre Anweisung hin ausgetauscht.
Dies offenbar derart unsachgemäß, dass sie bereits kurze Zeit später abfiel. Darauf habe ich Sie mehrfach, erstmals am (Datum) gegen (XX) Uhr, hingewiesen. Auch die von Ihnen beauftragte Hausverwaltung blieb trotz meiner Möängelanzeige bisher untätig.
Sie sind zur Vermeidung eines erwartbaren Allmählichkeitsschadens mit erheblicher Bausubstanzschädigung letzmalig aufgefordert, hier Abhilfe zu schaffen.
Mit dieser dokumentierten Mängelanzeige habe ich meiner Anzeigepflicht n. § 536c I BGB genügt und bin Ihnen nicht mehr zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.
Ort, Datum, Unterschrift(en aller Mieter)"
Kopie des Schreibens mit Einlieferungbeleg und dem unter https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html ausgedrucktem Zustellptotokoll abhefen; ggf. Fotos deiner Schutzmaßnahmen (Folienabdeckung) und der daruterliegenden Schadensstelle(n) machen, abheften und du bist aus der Nummer raus :-O
Viel Erfolg :-)
G imager761
Dabei beschädigte der Handwerker eine Fliese, bot aber an diese umsonst auszutauschen. Ich willigte ein und war mit dem Ergebnis anfangs auch zufrieden.
Wer hat den Handwerker beauftragt, ich nehme an der Vermieter und nur der hätte entscheiden dürfen, wie man weiter vorgeht.
Nur die Sache ist dass ich ja die Fliese nicht kaputt gemacht habe und es nicht einsehe für die Reperatur zu zahlen.
Du hast aber einfach etwas entschieden wozu Du nicht befugt warst und der Vermieter kann von Dir fordern den Schaden zu beheben oder beheben zu lassen.
Was passiert wenn ich eine Firma beauftrage um die Fliesen zu wechseln?
Du zahlst, aber ist eh egal da Du sowieso zahlen musst oder es fachgerecht selber machen kannst.
Der Mieter verursacht einen Schaden an der Mietsache und soll deshalb die Miete kürzen? Lach.