Vermieter bestellt Handwerker aber, es kommt keiner und sagt uns nie Bescheid! Was tun?

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Normalerweise würde ich vorschlagen, wie viele andere hier auch, Mängelanzeige nachweislich der Vermieterin schriftlich zukommen lassen (Zeuge für Übergabe oder Einwurf in Briefkasten!) und darin Fristen setzen für die Beseitigung der Mängel.

Darin auch gleich die Selbstvornahme ankündigen, wenn die Vermieterin nichts macht. Selbstvornahme bedeutet, dass ihr selbst die Handwerker beauftragt und die Rechnungen jeweils wieder von den nächsten Mietzahlungen abzieht. Das würde der guten Frau evtl. dann doch Beine machen. Aus mehreren Gründen aber, wird das bei Dir nicht funktionieren, weil die Vermieterin mit ihm Haus wohnt.

1. Sie würde die Handwerker, so wie sie kommen, wieder weg schicken.

2. Sie hat es recht leicht, Euch grundlos zu kündigen. (§573a BGB) Nach 6 Monaten wärt ihr raus und Eure Investition futsch.

3. Die Handwerkerrechnungen würden sich in kurzer Zeit so sehr aufsummieren, dass ihr sie gar nicht mehr "abwohnen" könntet.

Deshalb bleibt eigentlich nur eines: Mängelanzeige mit Fristsetzung und Ankündigung von Mietminderung und diese dann auch durchziehen, wenn nichts passiert.

bwhoch2  07.07.2016, 13:40

Danke für die Auszeichnung.

1. Frage: Warum seit ihr dort eingezogen, wenn die Wohnung so viele Mängel aufweist. 2. Frage: Wer ist der Hauseigentümer? Falls es sich nicht um die genannte Nachbarin handelt, dann den Eigentümer informieren. Und ich würde mich an den Mieterverein wenden. Das muss man zwar Mitglied sein, aber vielleicht gibt es auch eine Beratungsstelle. Ansonsten würde ich falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt in der auch Mietrecht enthalten ist, einen Rechtsanwalt nehmen und dem die ganze Misere erzählen, damit er euch zu eurem Recht verhilft, Handwerker & Co.

Alles andere Dinge, ich man machen kann, wurde schon geschrieben.

Perla21 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 16:42

Leider fällt das erst einem auf wenn,man eingezogen ist.Da haben wir selber Schuld,trotz alle dem sollte Sie uns ein bisschen entgegen kommen . Wir haben fast 100 qm2 da könnt ihr euch vorstellen was wir bezaheln , da verlange ich schon dann das es ordentlich ist !

Teeliesel  05.07.2016, 16:45
@Perla21

wohnt die Eigentümer mit im Haus? Ihr solltet wie schon alle anderen User hier geschrieben haben, euch an einen Mieterverein und ggf. an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden.

Perla21 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 16:55
@Teeliesel

Ja Sie wohnt unter uns

Teeliesel  05.07.2016, 16:58
@Perla21

nie eine Wohnung in einem Haus mieten, in der der Eigentümer/Vermieter auch wohnt. Haltet Euch an dem, was schon geschrieben wurde. Anders kann man Euch nicht helfen. Den nächsten Schritt müsst ihr jetzt machen. 

TrudiMeier  05.07.2016, 18:13
@Teeliesel

nie eine Wohnung in einem Haus mieten, in der der Eigentümer/Vermieter auch wohnt.

Warum sagen das alle? Es gibt doch nicht nur böse Vermieter. Meine Mieterin wurde auch von allen gewarnt. Warum glaubt jeder, dass alle Vermieter nix im Haus machen, die Wohnung unerlaubt betreten und auf ständigem Beobachtungsposten stehen?

Teeliesel  06.07.2016, 13:19
@TrudiMeier

gut, es gibt auch Ausnahmen, aber die sind sehr gering. Die Meisten haben schon Erfahrung damit gemacht, wenn der Vermieter/Eigentümer selbst im Haus wohnt. Ich hatte auch in jüngeren Jahren den Eigentümer mit im Haus wohnen. Da wurde auf alles geachtet. Wöchentliches Fegen vor dem Haus (Parteien haben sich abgewechselt), Treppenhausreinigung. Kellertüren verschließen usw. Und wenn es um irgendwelche Reparaturen geht, muss man tagelang hinterher laufen, bis ein Handwerker benachrichtigt wird. Das kann Dir natürlich auch passieren, wenn der Vermieter/Eigentümer außer Haus wohnt.

Ganz klar: Bescheid sagen reicht nicht! Nachweisbar schriftlich die Mängel anzeigen und unter Fristsetzung zur Behebung auffordern. Wichtig ist dabei, einen festen Termin zu setzen und nicht Floskeln zu nutzen wie "unverzüglich" oder "schnellstmöglich". Das Wichtige daran ist das schriftliche! Auch wenn die Vermieterin im selben Haus wohnt, du brauchst einen Nachweis über die Mängelanzeige. Erstens, damit du den Zeitpunkt exakt festlegen kannst, ab wann ggfs. eine Mietminderung möglich wäre. Und zweitens, damit du nicht zur Verantwortung gezogen werden kannst, wenn durch eine Nichtbeseitigung der Mängel Folgeschäden auftreten.

Perla21 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 16:49

Danke,das werde ich machen.Fotos etc.habe ich auch gemacht also Vorher Nachher Fotos vom renovierten und von den Mängeln weil,Sie wirklich auch eine schlaue fiese Oma ist.Sie und ihr Sohn versuchen alles immer so zu drehen das sie aus der sache raus kommen aber,ich sehe das langsam nicht mehr ein... mittlerweile haben wir es Juli und dann Herbst und dann Winter.lch brauch  gar nicht heizen kann gleich draussen schlafen.Sooo viel haben wir noch nie geheizt wie in dieser Wohnung weil mehrere Fenster neu gemacht werden müssen !

alles an Mängeln noch einmal schriftlich aufzeigen und dann ein Datum festsetzen bis wann das gemacht werden soll.(in der Regel 3 Wochen)

Auch vorbehalten das du eine Mietminderung in Aussicht stellst,bei nicht Einhaltung der gesetzten Frist.

Das Schreiben mit Einschreiben und Rückschein bei der Post abschicken,so kann der Vermieter nicht sagen er hätte das Schreiben nicht bekommen.

In der Regel ist es aber leider so,wenn so ein Brief beim Vermieter ankommt,kann man sich gleich ne neue Wohnung suchen.

Versuch das erst mal in Ruhe zu regeln.

Perla21 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 16:21

Sie wohnt unter uns :-/

Genesis82  05.07.2016, 16:34
@Perla21

Auch dann im Zweifel wegen der Nachweisbarkeit per Einschreiben! Oder mit einem unabhängigen Zeugen, der den Einwurf schriftlich bestätigt, z.B. ein anderer Nachbar.

ellaluise  05.07.2016, 16:17

Ich würde auf Rückschein verzichten, muß man ja nicht annehmen. Ggf. Einwurfeinschreiben.

eimal schriftlich anmahnen und auch gleich die verschiedenen mängel aufzählen... ganz klar und deutlich mietminderung zum nächsten ersten angeben