Vertrag nicht nichtig, obwohl nur ein Elternteil unterschrieben hat und das andere dagegen ist

7 Antworten

Als beschränkt geschäftsfähige brauchst um rechtswirksame Verträge eingehen zu können grundsätzlich die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters. Jedoch kannst du rechtsverbindliche Verträge eingehen die für dich lediglich rechtlich vorteilhaft sind. Zwar bekommst du mit dem Fitnessvertrag einen Anspruch auf Nutzung der Fitnessgeräte im Studio, wirst aber auch immer zu wiederkehrenden Leistungen (Beitragszahlungen) verpflichtet, sodass ein lediglich rechtlicher Vorteil hier zu verneinen ist. Ich gehe mal stark davon aus das beide Elternteile für dich die elterliche Sorge innehaben. Grundsätzlich müssen beide Eltern einem von dir geschlossenen Vertrag zustimmen, da sie nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Deine Mutter ist lt. Sachverhalt nur mit dir und ohne den Vater im Fitnessstudio aufgetaucht. Da deine Eltern als "Gesamtvertreter" für dich auftreten, muss deine Mutter entweder den Rechtsschein gesetzt haben das sie als Bote (lediglich weitertragen von Willenserklärungen) oder als rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter deines Vaters handelt. Das kann ich hier beim Besten Willen nicht erkennen.

Im Zivilprozess ist immer die Partei beweispflichtig die eine Behauptung bestreitet. Wenn dein Vater also in einem eventuellen Zivilprozess sagt "Ich habe dem Vertrag nicht zugestimmt" und das Fitnessstudio sagt "Doch doch!", wie möchte es dies denn beweisen? Sie haben keine Unterschrift von deinem Vater und in seinen Kopf kann man nicht hineinsehen. Pech gehabt! Deine Mutter ist nur in Notfällen Einzelvertretungsermächtigt, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Das ist hier definitiv nicht der Fall! Meines Erachtens ist hier also kein Vertrag und somit auch kein Anspruch entstanden.

Ein strafbares Handeln seitens des Fitnessclubs sehe ich hier nicht,

Surface95 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 00:08

Danke für deine Antwort! hätte nicht gedacht, dass sich einer so viel Mühe gibt! Danke :)

ironjustice  03.03.2012, 07:54
@Surface95

Ja ich wiederhole gerade etwas Familienrecht und Vertretungtatbestände. Wenn die Bücher nicht vor mir gelegen hätten, dann wäre wohl nur ein "kein Vertrag" gekommen. :))

Das Ganze klingt ein bißchen unsinnig: Deine Mutter bringt die unterschriebenen Unterlagen dorthin und sagt, dass es keinen Vertrag geben soll. Warum habt Ihr die Unterlagen dort eigentlich abgegeben, wenn es nicht zu einem Vertrag kommen sollte? Ihr hätte die doch einfach vernichten können.

Surface95 
Beitragsersteller
 02.03.2012, 21:47

Ja hätten wir vll. auch können, weiss ich nicht. Aufjedenfall zu meiner Frage. Ist der Vertrag nichtig und hat Sie eine Straftat (Diebstahl) begangen.

WeiseAlte  02.03.2012, 21:50
@Surface95

nein, der Vertrag ist nicht nichtig. Und ihr habt die Unterlagen dort abgegeben, also ist das kein Diebstahl.

Surface95 
Beitragsersteller
 02.03.2012, 21:51
Mellinium  02.03.2012, 21:54
@Surface95

Vorsichtig. Die meisten Verträge müssen beide Eltern unterschreiben also alle Erziehungsberichtigen wie Handy Bank Ausbildungsvertrag

Außerdem gibt es in den meisten Verträgen doch 14 Tage Rücktrittsrecht? Ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben???

skyfly71  02.03.2012, 21:56
@Mellinium

Außerdem gibt es in den meisten Verträgen doch 14 Tage Rücktrittsrecht?

Nein, gibt es nicht. Nur bei Haustürgeschäften und nach dem Fernabsatzgesetz.

Surface95 
Beitragsersteller
 02.03.2012, 22:02
@skyfly71

ja genau. Aber hat sie überhaupt die Erlaubnis, meiner Mutter einfach das Blatt mit der Unterschrift weg zu nehmen und nicht mehr zu geben?

Also ich kann nur von dem Reden was ich weiß...

aber solange nicht ausdrücklich im vertrag steht dass beide elternteile den Vertrag bei minderjährigkeit unterschreiben müssen dann ist es rechtsgültig wenn nur ein Elternteil unterschreibt

natürlich gibt es eine kündigungsfrist doch da bin ich gerade nicht auf neustem stand besonders im Thema Fitnesstudio

Eine Kopie des Vertrages steht euch übrigens rechtlich zu soweit kein neues gesetz darüber gemacht worden ist...

Lg Stef

PS: das sind meine wissenslagen mehr kann ich dir nicht helfen vil. googlest du einfach mal Vertragsbindung oder so da kriegst du noch präzisere und sicherere antworten

Surface95 
Beitragsersteller
 02.03.2012, 21:50

danke

Also erst einmal: Wenn die Frau vom Fitneßstudio von Dir oder Deiner Mum freiwillig einen Zettel ausgehändigt bekommt, tut sie nichts verbotenes, wenn sie den nicht zurück gibt.

Deine Mutter kann bei solchen Geschäften als Vertretungsberechtigte Deiner Erziehungsberechtigten gesehen werden. Weder würdest Du es toll finden, daß Du für jeden Pups den Du machst die Unterschrift beider Eltern brauchst noch wäre das im Rechtsverkehr praktikabel. Und deshalb darf sich ein Vertragspartner darauf verlassen, daß das schon seine Richtigkeit hat, wenn ein Elternteil unterschreibt. Darauf, daß die Eltern sich nicht einig sind, muß ein Außenstehender keine Rücksicht nehmen. Anderes würde nur ggf. gelten, wenn es bei Dir um Leib und Leben geht oder sehr verantwortungsvolle Entscheidungen mit weit reichenden Konsequenzen zu treffen sind. Das ist hier aber eher nicht der Fall.

"...Also ist meine Mum am nächsten Tag in das Fitnessstudio und hat der Dame die Unterlagen vorgelegt und gesagt, ich darf mich dort nicht anmelden. .."

Wer macht denn sowas? Hingehen, die Unterlagen hinlegen und NEIN sagen - das ist doch albern.

LonoMisa  02.03.2012, 21:56

Genau, auch meine Meinung! DH für Dich!