Hilfe - Fitnessstudio verweigert mir Zutritt

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Moin,

wenn du, tatsächlich, wie du schreibst die wöchentlichen Zahlungen und auch Raten vereinbart hast und die auch wirklich einhältst, besteht eigentlich kein Grund dir den Zutritt zu verwehren.

Wenn du dich nicht grade völlig daneben benimmst, oder dich sonstwie geschäftsschädigend verhälst, besteht dazu auch kein Anlass.

Natürlich hat der Betreiber Hausrecht.

Wenn du aber die Vereinbarungen einhälst, und du auch keine Männekes machst hat der Betreiber keinen Grund so zu handeln.

Ich halte im Übrigen die Verlängerung eines Vertrages bis Ende 2012 für rechtswidrig.

Das sind ja noch fast 2 Jahre.

Es ist schon zweifelhaft, ob die automatischen Verlängerungen um ein ganzes jahr überhapt rechtlich machbar sind.

Das wird leider häufig gemacht und zu oft geduldet.

Bei dir sinds gleich 2 jahre Verlängerung.

Wenn du, wie du selbst schreibst die Beiträge und Ratenzahlungen einhälst, trifft dich kein Verschulden.

Da die von dir beschriebenen Rückstände offenbar schon länger zurück liegen, stellt sich die Frage, warum dem Betreiber überhapt noch an der Fortführung der Mitgliedschaft gelegen war. Und auch noch für 2 Jahre.

Der Betreiber hätte doch ganz normal den Vertrag auslaufen lassen konnen und dann die noch offen Beiträge ganz einfordern können.

Es stellt sich die Frqge, ob der Betreiber sich bereichern will.

Die Inkassonepper sollteste ignorieren.

Die benötigen ne Vollmacht.

So lange wie die nicht vorliegt, haben die gar kein Recht dich von der Seite anzumachen.

Man stelle sich vor, jemand fragt bei 3 Inkassoneppern an, ob die denn ne Forderung beitreiben würden, erteilt jedoch KEINEN Auftrag. - oder evtl einen einzigen.

Es könnten ja theoretisch alle 3 Inkassonepper, weil die ja die Daten haben, über den armen Schuldner hervallen.

Genau deshalb ist ne Vollmacht, o. Abtretungsurkunde vorgeschrieben.

Schreibe dem Betreiber, dass dadurch, dass er dir den Zutritt verwehrt, das Vertragsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen als fristlos beendet gilt.

Da der Betreiber offenbar nicht gewillt ist weitere Leistungen zu erbringen, besteht auch kein Anspruch auf weitere Beitragsforderungen.

Die Restbeiträge z.B. bis 1.Mai sollteste aber komplett und zügig (sofort) zahlen.

Zahl aber NUR an die Muckibude.

Hast du denn schriftlich, dass der dich nicht mehr reinlässt.

Bei rechtlich zweifelhaften Äußerungen haben nachher immer Alle ne ausgeprägte Amnesie.

Der Betreiber kann übrigens mehr wie den normalen Beitrag fordern, weil deine Zahlungsweise ja wirlich nicht den üblichen gepflogenheiten entspricht.

Den Mehraufwand füe die mehrfachen Buchungen hat der Betreiber ja schließlich nicht verursacht.

geh zum amtsgericht, da gibt es einen rechtspfleger der nichts kostet. der kann dir sicher weiter helfen. ich glaube nicht das die dass dürfen.

Da bleibt dir wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt. M. E. dürfen sie dir den Zutritt nicht verbieten bzw. die Beiträge erhöhen (auch wenn es nur 19 Cent sind) oder eine wöchentliche Zahlung verlangen. Wenn du trotzdem wöchentlich bezahlt hast, bist du fein raus. Gibt es darüber etwas Schriftliches?

Wenn du die Ratenzahlungs-Vereinbarung nicht einhälst bzw.  änderst ohne das mit dem Gläubiger abzustimmen (siehe seine Frage vom 12.4.), dann kann der Gläubiger nicht nur auf Zahlung des Gesamtbetrages in einer Summe pochen, er kann auch von seinem Hausrecht gebrauch machen und dir Hausverbot erteilen. Versuche mit dem Inkassobüro eine neue Ratenzahlungs-Vereinbarung auszumachen an die du dich allerdings halten musst. Ehrlich gesagt, mir wäre das ganze so peinlich, dass ich gar nicht mehr in dieses Studio gehen wollte!

Da Hilft dir nur der Anwalt weiter! wenn du ihn Zahlen kannst :)