Firmenwagen im Ausland tanken. Kann man das absetzen?

6 Antworten

Selbstverständlich können die Kosten für das Benzin als Ausgaben geltend gemacht werden. Was dein Chef meint ist vermutlich, dass er die Vorsteuer nicht geltend machen kann. Das stimmt aber nicht. Man kann im Folgejahr einen Antrag stellen und sich die Vorsteuer zurück holen.

Die Antragstellung in den EU-Mitgliedstaaten ist für deutsche Unternehmer nur noch elektronisch über www.BZSt.de möglich. Inländische Unternehmer, die im Drittland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können die Erstattung der ihnen in Rechnung gestellten Vorsteuern hier beantragen. Macht aber etwas Arbeit und unter 150 Euro im Jahr rechnet sich das nicht, wegen dem Zeitaufwand.

selbstverständlich können betankungen im ausland als betriebsausgabe geltend gemacht werden. ich selber habe immer bei meinen urlauben in italien (ja, auch davon können die betankungen und die maut angesetzt werden) in meiner gewinnermittlung berücksichtigt. ich hatte sogar schon eine betriebsprüfung, ohne beanstandung.

eine vorsteuer-erstattung aus diesen belegen ist nur über einen umweg (vorsteuervergütungsverfahren im nächsten jahr) möglich.

Ich denke da gibt es auch Möglichkeiten da irgendwie was abzusetzen. Soll dein Chef sich mal informieren. Ist ja immerhin EU.

Da ich festgehalt bekomme, ist das immer sehr viel Zeit die ich nicht bezahlt bekomme.

Das läuft dann wohl mit unter Arbeitszeit.

HI,

ja, das stimmt, Benzin aus dem Ausland kann man in Deutschland NICHT absetzen.

LG

Klar kann man das. Wieso nicht!?