Firmenwagen als Geschenk annehmen / steuerliche Aspekte?

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Ein Geschenk an einem Mitarbeiter durch das Unternehmen wird immer als Gehalt gesehen. Also würde der Wert des Wagens in dem Monat als zusätzliches Gehalt abgerechnet und zwar netto, das könnte also je nach Wert 12.000,- - 15.000,- (Händlereinkaufspreis) zu einem Brutto von 24.000,- und mehr führen.

Für den Arbeitgeber ist es ausserdem Umsatz, der Umsatzsteuer auslöst.

Es sollte erstmal geklärt werden, was damit erreicht werden soll, also was der Arbeitgeber zuwenden möchte und dann mit dessen StB geklärt werden, wie man das am besten macht. Denn so wie Du es beschreibst, ist es eine ungünstige Lösung.

Hefti15  08.07.2016, 17:34

Da stehe ich kurz auf dem Schlauch "Also würde der Wert des Wagens in dem Monat als zusätzliches Gehalt abgerechnet und zwar netto".

Ich dachte, maßgebend ist der §8(2)S.1 EStG.

Sie sind also sicher, dass das hochgerechnet wird? Ja nach Steuerklasse I, II, III,... gibt es dann ein anders Brutto? Und je nachdem ob man jetzt in der KV ist, auch einen anderen Wert?

Nicht mein Steckenpferd, aber sind sie sich da sicher?

wfwbinder  08.07.2016, 17:50
@Hefti15

Wie will man es machen?

Natürlich gilt grundsätzlich § 8 (2). Aber hier geht es nicht um ein paar Hundert Euro Geldwerter Vorteil.

Wenn Ein Mitarbeiter mit 5.000,- Brutto, der sonst ca. 2.900,- netto hat, nun die 12.000,- für das Auto abgerechnet bekommt, hätte dann 9.500,- - 12.000,- Euro, also minus 2.500,- bei der üblichen Rechnung.

Also entweder muss er die Abgaben last dann irgendwie in Raten "bluten", oder es geht eben nur  mit der Hochrechnung, die hier auch logischer ist, denn ihm wird ja echt etwas übereignet, geschenkt.

Alternativ könnte der Unternehmer für sich entnehmen (mit allen steuerlichen Folgen) und ihm das Ding privat schenken. da ist es ja durch 20.000,- freibetrag gedeckt.

der marktwert ist da nicht entscheident. der AG sollte das auto im autohaus schätzen lassen. da kommt dann schon mal wesentlich weniger bei raus