Firmenwagen falsch getankt Arbeitgeber weiger sicht Lohnt auszuzahlen?

7 Antworten

9 Antworten. JA, NEIN, VIELLEICHT, UNTER UMSTÄNDEN, BEI ENTSPRECHENDEN VORAUSSETZUNGEN ...

Also ich ziehe ständig ein Handwägelchen hinter mir her. In dem sitzen zwei Juristen mit drei Meinungen. Gibt's was, prüfe ich die dann mit einer JUR-APP ...

Ha, und dann würfele ich noch. Und wenn's kompliziert ist, hüpfe ich auch noch um den Paragraphenberg herum und opfere einen Juristen. (Wird gegrillt. Schonend.)

Spa§ bereite: Ich kenne ein Recht im Grundgesetz, das wurde von den gesetzgebenden Juristen so wundervoll versteckt, dass bislang nicht mal die fittesten investigativen Journalisten darauf kamen.

Deshalb verrate ich dieses Recht auch nicht. Ich nutze es selbst, sozusagen exklusiv, und freue mich über dieses au§ergewöhnliche Rechtsvergnügen.

Wäre ja auch irgendwie gemein von einem demokratischen Rechtsstaat, wenn der kein Recht zu Verfügung stellen würde, das jeder Bürgerin, jedem Bürger ermöglicht, sich jederzeit genug Rechtssicherheit zu verschaffen. Wäre ja wohl nicht recht, könnte die Rechtswirtschaft das Volk verschaukeln und auszuzzeln. Nicht? - Nun, wer es nicht anders will, der darf natürlich ...

Nun meine Antwort:

Ich würde den Geldforderer auf dieses Recht hinweisen und ihn bitten, sein Recht zu seinem Vorhaben entsprechend darzulegen. So nachvollziehbar, dass der Betroffene es auch seiner Großmutter mitteilen kann, die für solche Fälle ein Sparschweinchen auf der Seite hat. Warum auch sollte man im Geltenden Recht rumkruschteln? Man weiß doch, was herauskommen kann, wenn man ein Original kopiert, und dann von der Kopie eine Kopie macht, dann von der eine und so weiter und so fort. Irgendwann hat man einen Fetzen in der Hand, den man nur einem Zitternden hinhalten muss, damit der in Ohnmacht fällt.

Woher ich das weiß:Hobby
Traktor  29.11.2019, 21:38

Einverstanden AnglerAut? Ach Du liest nicht mit? Denkst Du dir eine Antwort für mich aus in unserer Unterhaltung zum Gerichtswechsel aufgrund Unfähigkeit zu vieler Richter?

Nein darf er nicht. Was ist denn das für eine Firma und wo glaubt dieser Chef denn wo und wer er ist? Hat er etwa noch den Gedanken vom Sklavenhalter im Kopf? Es gibt bestehende Gesetze an die auch dieser Möchtegern sich halten muss. Vielleicht sollten die Behörden hier mal sorgfältig den Betrieb auf links drehen. Ich glaube ich steh im Wald. Denkt dieser Typ er könnte sich alles heraus nehmen? Eigentlich sollte man ihn mal für ein paar Tage in den Bau stecken zu den Jungs die solche Typen so richtig lieb haben. Denke danach ist seine Art eine ganz andere.

Traktor  29.11.2019, 21:44

Also ich war viele Jahre CEO von zwei mittelständischen Unternehmen. Wäre sowas einem Mitarbeiter passiert, hätte das meine Firma übernommen. Der Mitarbeiter wurde das durch entsprechende Mitarbeit danken. Wenn nicht, hat man den falschen Mitarbeiter eingestellt und bezahlt dann mit Recht etwas mehr als für andere.

verreisterNutzer  29.11.2019, 23:28
@Traktor

Ganz deiner Meinung.👍

Familiengerd  30.11.2019, 00:19
@Traktor
Also ich war viele Jahre CEO von zwei mittelständischen Unternehmen. Wäre sowas einem Mitarbeiter passiert [...].

Wow! Ist ja wirklich nett, wenn ihr so verfahren würdet!

Aber welche rechtliche Relevanz soll das denn bloß haben, wie Deine beiden mittelständischen Unternehmen und Du als ihr CEO sich in diesem Fall verhalten hätten?!?

Traktor  02.12.2019, 19:46
@Familiengerd

Rechtliche Relevanz für wen? Die Erstattung eines Tankschadens durch den Besitzer des Autos bei Falschbedienung durch den Nutzer kann einige hervorrufen.

Wenn Du mir sagen möchtest, dass meine diesbezügliche Info für den Fragesteller nicht juristisch nutzbar sei, lass dir sagen, dass es auch noch Schwierigkeiten im Leben von Menschen gibt, die nicht mithilfe von Juristen in Ordnung gebracht werden. Und wenn der Fragesteller seinem Chef sagt, wie andere sich verhalten würden, ermuntert dies ihn vielleicht zu einem Entgegenkommen.

Nach meinen Erfahrung werden Juristen oft eingeschaltet in der Hoffnung, dass sie für Entlastung sorgen. Irgendwann stellt sich aber heraus, dass sie vor allem sich selbst geholfen haben. Die Schwierigkeiten der Hilfesuchenden können sogar zunehmen. Menschen in der Masse sind nun einfach mal gerne ein bisschen dumm. Sie erhoffen sich Hilfe vom starken Partner Justiz, die dann gerne ausbleibt. Den meisten hat man ja erzählt, dass Richter böse Menschen ins Gefängnis stecken. Damit sind Richter automatisch gute Menschen. Zu diesem Problem kommt, dass Juristen eine Dienstleistung anbieten, deren Qualität ihr Kunde kaum kontrollieren kann. Und was dann abläuft, kann man fast schon mit einer Gelddruckmaschine vergleichen.

Stell' dir mal vor, der Gesetzgeber würde das Übersetzen von Sprachen ausschlie§lich zertifizierten Dolmetschern gestatten. So wie Rechtsanwälten die Rechtsbesorgung. Dann könnte es durchaus sein, dass Du über einen Dolmetscher in China 1.000 Sack Reis bestellst, schlu§endlich für dein Geld aber nur ein Päckchen billigstes Überraschungseier-Spielzeug bekommst.

Deshalb empfehle ich ja so gerne das Recht, mit dessen Hilfe auch der ungebildetste Fileßband-Worker sich jederzeit genug Rechtsklarheit verschaffen kann, um so viel Recht zu bekommen, wie ihm tatsächlich zusteht. (Die Nutzung dieses „Hammerrechtes“ hat schon sehr vielen Menschen aus üblen Notlagen herausgeholfen. Bekanntlich sind ja sehr viele unserer unterschiedlichsten Gemeinsamkeiten mit §§ verknüpft.)

Familiengerd  02.12.2019, 19:58
@Traktor

Ich weiß nicht, was Du mir mit Deinem langen Kommentar jetzt sagen willst bezüglich des Rechts des Arbeitgebers, in diesem Fall Schadenersatz zu fordern wegen grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers und die Forderung im Rahmen der Zulässigkeit (Pfändungsgrente) auch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers aufzurechnen.

Familiengerd  29.11.2019, 18:03

Doch, bei berechtigten Forderungen und höchsten bis zur Pfändungsfreigrenze!

Wenn ein Autofahrer beim Tanken Benzin und Diesel verwechselt, wird das von der Rechtsprechung regelmäßig als "grobe Fahrlässigkeit" gewertet.

Der Arbeitnehmer haftet dann in der Höhe des Schadens, mindestens aber mit einem Betrag, der in einem Verhältnis steht zur Schadenssumme und zum erhaltenen Entgelt.

In diesem Fall darf der Arbeitgeber seine Forderungen mit den Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers aufrechnen, das Entgelt aber nicht mehr als bis zur Pfändungsfreigrenze mindern.

Für die Aufrechnung muss der Arbeitgeber nicht erst eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen; das wäre erst dann nötig, wenn es zu unterschiedlichen Beurteilungen der Verantwortlichkeit für den Schaden käme.

Und hier von "Sklavenhalter", "Betrieb auf links drehen" und "in den Bau stecken" zu schwafeln, ist schon einmal völliger Blödsinn!!

Ich glaube ich steh im Wald.

Armer Wald!!

verreisterNutzer  29.11.2019, 23:27
@Familiengerd

Und wenn du dich jetzt auf den Kopf stellst. Er darf es so nicht!!!

Vom Fragesteller wurde geschrieben, dass der AG den GESAMTEN LOHN einbehalten will. Dies darf er so nicht. Hier muss dem AN ein gewisser Betrag zum Leben gelassen werden. Hierzu bedarf es aber im Vorfeld der Klärung ob der AN mit Absicht den Firmenwagen falsch betankt hat oder aus versehen. Normalerweise werden solche Vorfälle von den Firmen übernommen, der Mitarbeiter in einem Gespräch zu mehr Sorgfalt aufgefordert. So sozial sind nun mal Seriöse Firmen.

Hier erweckt es eher den Anschein als wäre hier eine Firma zu Gange die sich einen Dreck um bestehende Gesetze und den Ruf ihres Unternehmens macht. Deshalb die Aussage mit dem Bau in meiner vorigen Antwort. So und damit ist für mich jetzt das Thema durch.

Familiengerd  30.11.2019, 00:16
@verreisterNutzer
Und wenn du dich jetzt auf den Kopf stellst.

Hast du meinen Kommentar überhaupt richtig gelesen (nach "verstehen" will ich gar nicht erst fragen)?!?

Da heißt es "Doch, bei berechtigten Forderungen und höchsten bis zur Pfändungsfreigrenze!"! Damit erübrigen sich alle Deine diesbezüglichen Erwiderungen!

Das gilt auch für Deine entschuldigende Frage, "ob der AN mit Absicht den Firmenwagen falsch betankt hat oder aus versehen", da ich geschrieben habe, dass die Rechtsprechung ein falsche Betanken - also das Verwechseln von Diesel und Benzin, "regelmäßig als 'grobe Fahrlässigkeit' gewertet", die einen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers auslöst.

Normalerweise werden solche Vorfälle von den Firmen übernommen, der Mitarbeiter in einem Gespräch zu mehr Sorgfalt aufgefordert. So sozial sind nun mal Seriöse Firmen.

Wie Firmen "normalerweise" verfahren, spielt für die rechtliche Bewertung überhaupt keine Rolle! Natürlich wäre zu wünschen - was Schadenersatzansprüche betrifft -, dass Firmen anders verfahren würden, als es im Fragefall wohl geschieht; das ist juristisch aber völlig irrelevant!

Hier erweckt es eher den Anschein als wäre hier eine Firma zu Gange die sich einen Dreck um bestehende Gesetze [...] macht.

Wenn man die Tatsache außen vor lässt, dass der Arbeitgeber hier rechtswidrig offensichtlich den gesamten Lohn einbehält - ohne Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze -, dann ist diese Aussage völliger Blödsinn (wie Deine Antwort).

Nichts da.

Er kann Dich mit den Kosten für das Ablassen des falschen Sprits belasten, aber mehr auch nicht.

Familiengerd  29.11.2019, 18:00

Wenn ein Autofahrer beim Tanken Benzin und Diesel verwechselt, wird das von der Rechtsprechung regelmäßig als "grobe Fahrlässigkeit" gewertet.

Der Arbeitnehmer haftet dann in der Höhe des Schadens, mindestens aber mit einem Betrag, der in einem Verhältnis steht zur Schadenssumme und zum erhaltenen Entgelt.

In diesem Fall darf der Arbeitgeber seine Forderungen mit den Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers aufrechnen, das Entgelt aber nicht mehr als bis zur Pfändungsfreigrenze mindern.

Für die Aufrechnung muss der Arbeitgeber nicht erst eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen; das wäre erst dann nötig, wenn es zu unterschiedlichen Beurteilungen der Verantwortlichkeit für den Schaden käme.

Er kann den Pfändingsfähigen Teil deines Einkommens gegen den Schaden aufrechnen.

DerHans  29.11.2019, 16:23

Auch erst wenn er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt hat. Selbstjustiz ist verboten.

AnglerAut  29.11.2019, 16:26
@DerHans

Woher hast du diese sperrwirkung? Es steht doch Anspruch gegen Anspruch?

DerHans  29.11.2019, 16:27
@AnglerAut

Weil der Lohn am letzten Arbeitstag fällig ist. Eigenmächtig kann der AG keine Lohnpfändung vornehmen.

AnglerAut  29.11.2019, 16:28
@DerHans

Es handelt sich nicht um eine Pfändung, sondern um eine normale Aufrechnung. Lies bitte den Link und lerne dazu ...

DerHans  29.11.2019, 16:43
@AnglerAut

Lies deinen Link selber und zwar ALLES

AnglerAut  29.11.2019, 16:56
@DerHans

ich hatte noch Hoffnung für dich, aber jetzt schließe ich mich der Meinung Vieler anderer an. Wenn du etwas schreibst kann man sich darauf verlassen, dass das Gegenteil richtig ist.

Familiengerd  29.11.2019, 17:52
@DerHans

DerHans, Deine Äußerungen hier in den Kommentaren sind so falsch, wie es Deine eigene Antwort ist!

wurzlsepp668  30.11.2019, 12:09
@DerHans

dass du falsche Antworten gibst, ist ja normal. aber anderen deine Meinung aufzuwingen ist schon strange .........

Wenn du damit gefahren bist, können schnell einige Tausend Euro an Reparatur entstehen.
Ich denke mal, es gab bestimmt ein Vorgespräch über die Kosten der Reparatur. Wenn du da auf Stur gestellt hast, könnte das die Antwort sein.
Damit bist du im Zugzwang für weitere Maßnahmen, oder akzeptierst. Vielleicht nicht nach der Regel, aber für dich eventuell trotzdem günstiger als zusätzliche Gerichtskosten bei einem Vergleich. Rede mit deinem Chef, welche Kosten entstanden sind und ob eine Ratenzahlung möglich wäre.

Traktor  29.11.2019, 21:58

Genau! Und sage ihm auch, was Richter, die ja eine viel wichtigere Aufgabe leisten für unsere Gesellschaft, weil sie das Verhalten aller steuern mit ihren Richtertaten und -untaten, sich alles leisten können, ohne jemals zur Rechenschaft gezogen zu werden ...

So setzen sie beispielsweise ständig Betroffene nach fremdverschuldeten Schicksalsschlägen unter Druck mit der Inaussichtstellung erfolgloser Gerichtsverfahren, obwohl sie wissen, dass Anwälte die wichtigsten Rechte für eine erfolgreiche Rechtsverwirklichung verschweigen.

Und sowas passiert nicht nur gelegentlich. Es passiert vermutlich in jedem Fall ...!! Und macht die Versicherungswirtschaft so reich, dass die ihren Direktoren Luxusbordellbesuche spendieren kann ... (Kein Witz: „Versichert und verschaukelt“, ARD-Doku aus der Reihe „Betrifft“) Freilich füllt es auch vielen Anwälten, Gutachtern und Richtern die Wampe, denn die meisten Rechtsstreite enden mit immensen Verlusten für Betroffene, die dann oft nur die Rechtswirtschaft beschäftigt haben.

Und dann jammern Medien immerwieder, stellen Zermübung an den Pranger, wissend, dass ihre Berichte Betroffene nur abhalten von Rechtsschritten. Warum sollten sie auch auf die Hilfe der Justiz hoffen? Prof. Schwintowsky hat auf dieses Resignationsphänomen mal im NDR hingewiesen. Den hatte es selbst mal erwischt, worauf er dann vieles genauer betrachtet hat ...