Firmenwagen im Wohngebiet parken und morgens immer die dusselige Standheizung
(sebst heute morgen, bei +7°C)(denke das es eine ist, Firmenwagen von einem Gas-Wasser-Heizung-Installateur). Die Standheizung läuft von ca. 5:45 Uhr bis 6:35 Uhr (dann fährt er los), der Sprinter steht ca. 5-6 Meter von meinem Schlafzimmerfenster weg. Der Firmenwagenfahrer hat sein Schlafzimmer von der Straße abgewandt. Darf man in einem Wohngebiet (30er Zone) überhaupt einen Firmenwagen vom Arbeitgeber parken und schon morgens solch einen krach (Heizung hört sich wie ein Heißluftballon an) machen?
Freue mich auf Eure Antworten. Danke und Gruß!
9 Antworten
Hallo Claudia,
wie wäre es erst mal mit einem höflichen Hinweis (unter dem Scheibenwischer gesteckt). Vielleicht ist ihm garnicht bewusst das seine Standheizung störend wirkt. Mit dem Parkrecht erkundige Dich besser beim Ordnungsamt Deiner Stadt
Gruß rentner46
Hallo,
das könnte evtl. Lärmbelästigung sein.
Hänge an das Auto doch mal einen freundlichen geschriebenen Zettel und weise auf den Lärm hin.
Vielleicht ist dieser ja einsichtig und parkt das Auto woanders, wo man nicht belästigt wird.
Geparkt werden darf das Auto wohl überall, es sei denn es handelt sich um Anwohnerparkplätze.
Wenn das Fahrzeug unter 7.5t Gesamtgewicht liegt, so darf er dort parken.
"§12 StVO, (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
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in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
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in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
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in Kurgebieten und
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in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig."
Es könnte ine Lärmbelästigung sein.
Sprich den Besitzer darauf an.
In einer 30er Zone herrscht nicht grundsätzliches Parkverbot! Das, was du meinst, gilt so im verkehrsberuhigten Bereich - dort darf nur innerhalb markierter Flächen geparkt werden.
Das kommt drauf an, wie Star die beiinträchtigung ist: Lautstärke und Geruch.
Grundsätzlich darf jedes Auto mit der gültign Zulassung den öffentlichen Verkehrsraum benutzen. Wenn du dich über alle Maßen gestört fühlst, kannst du dich bei der Polizei oder Ordnungsamt beschweren bzw. Anzeige erstatten.
Einfacher und vielleicht auch hilfreicher wäre es, das Problem mit dem Nachbarn direkt zu besprechen und eine Lösung zu finden. Wenn das nicht klagt kann man sich spter auch noch beschweren oder klagen.
Welcher Geruch? Eine Standheizung erzeugt keinen Geruch und läuft nicht über die angeschaltete Zündung!??
vielleicht mal den besitzer daruf anreden ob es wirklich notwendig ist sein auto 50 min aufzuheizen.. vielleicht braucht er ja das sauna feeling *gg*
aber mal im ernst .. durch reden kann man schon einige probleme lösen
Ja darf er, wenn das Fahrzeug gültigen TÜV hat und sei lieber froh, dass er nicht den Motor warmlaufen lässt. Aber es gibt immer irgendwo Leute, die das Gras wachsen hören.
Das ist die richtige Antwort. DH!
Dazu wäre noch zu prüfen, ob das Fahrzeug an dem Abstellort tatsächlich auf einer markierten Parkfläche steht (weil ja Zone 30) und wenn ja, darf es auch nicht über die Abgrenzung der Stellfläche hinausragen. Beides wäre Falschparken.