Alkoholfahrt, wer bekommt Bußgeldbescheid?
Hallo zusammen, ich wurde im Januar Dummerweise mit dem Firmenwagen mit 0,8 Promille angehalten (ich weiß sollte man nicht machen). Jetzt meine Frage, da ich ja mit auf die Wache bin und dort noch unterschrieben habe (um es zuzugeben) bekomme ich die Post oder der Arbeitgeber, weil es ja ein Firmenwagen war. Es ist mit 0,8 Promille auch noch eine Ordnungswiedrigkeit, falls das hilft.
3 Antworten
...eigentlich bekommst Du als Beschuldigter die Post. Ob Du das allerdings wirklich geheimhalten kannst (es droht ja auch ein Fahrverbot und außerdem ist die Gerüchteküche schneller als man glaubt) steht auf einem anderen Blatt.
Den Bußgeldbescheid bekommt derjenige, auf den das Auto zugelassen ist. In dem Fall wird das ja wohl die Firma sein.
Da das im Januar war, haben die längst Post bekommen. Hat Dich da niemand im Betrieb darauf angesprochen?
lg Lilo
Den Bußgeldbescheid bekommt derjenige, auf den das Auto zugelassen ist.
Nur, wenn der Fahrer nicht ermittelt wurde. In diesem Fall kommt die Post zu dem Fahrer.
Der AG bekommt keine Post von der Polizei.
@vierfarbeimer Bist du dir sicher ? weil ich die Tat schon zugegeben hab und als Täter feststehe ?
Ja, das ist sicher. Der Fahrer steht fest, das Fahrzeug wird nur in dem Bußgeldbescheid benannt. Wem das Auto gehört, ist der Polizei egal, solange Sie wissen wer gefahren ist.
In deinem Bußgeldbescheid wird das Auto nur noch mal benannt, "Sie fuhren das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xx.xx.xxxx etc.
Ihr beide bekommt Post, du als Fahrer wegen fahren mit 0,8 promille und dein Arbeitgber, da er dir gegenüber nicht nur die Aufsichtspflicht als AG, sondern auch auch Halter des Fahrzeuges hat.
"da er dir gegenüber nicht nur die Aufsichtspflicht als AG, sondern auch auch Halter des Fahrzeuges hat."
Und wie genau soll dieses Schriftstück aussehen, welches der Arbeitgeber erhält?
Als ich damals mit 1,43 Promille angehalten wurde, hat sich komischerweise auch keiner bei meinem Vater gemeldet, obwohl er der Halter des Fahrzeuges war/ist.
Im Arbeitsbereich ist das etwas anders gelagert als wenn du privat deine Kiste verleist.
Der Arbeitgeber ist der Halter. Und der gewerbliche Halter hat sich -- davon zu überzeugen, dass der Mitarbeiter in der Lage ist einen PKW zu führen.
Denn der AG hat erhebliche Auflagen zubeachten.
Lese einmal was die GB und die UVV dazu sagen ( Was nicht jeder weiß: Die UVV sind Teil der berufsgenossenschaftlichen Verordnungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und besitzen damit Gesetzescharakter für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung.)
https://wollmann-consulting.de/berufsgenossenschaft-arbeitsplatz-firmenwagen/
Der link den du gepostet hast, behandelt die Haftung, das ist Zivilrecht und hat mit Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht gar nichts zu tun.
Wenn ihr meint. na dann.
Trotzdem bekommt der Halter KEINEN Bescheid wenn der Fahrer bekannt ist, wie in diesem Fall. Auch nicht wenn der Halter der AG ist, der Polizei ist es egal wer dein AG ist. Den Bescheid bekommt NUR der Fahrer. Ende.
Hallo Lilo, die Polizei hat mich ja direkt als Fahrer ermittelt und alles fertig gemacht, habe die Tat ja schriftlich auf der Wache zugegeben. Wieso bekommt dann der AG die Post ?