Firmenwagen als Werkstudent?

2 Antworten

Das kommt ganz darauf, ob du das Fahrzeug auch privat nutzen darfst oder nicht. Wenn ja, läuft das wahrscheinlich über die 1%-Regelung (1% vom Bruttolistenpreis zzgl. Kilometerpauschale wird versteuert, ausgenommen sind Plugin-Hybride und E-Fahrzeuge, die sind günstiger) - wenn nein, vermutlich mit Fahrtenbuch. Dann kostet das gar nichts - so kenne ich zumindest von den meisten Betrieben.

volljaehriger 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 23:30

Das mit dem Fahrtenbuch funktioniert aber nur dann, wenn über 50% der Fahrten geschäftlich sind, oder? Wird die Steuer dann „automatisch“ von meinem Bruttogehalt abgezogen?

baumfrosch25  19.01.2022, 23:31
@volljaehriger

Ja, das musst du nicht selber abführen - sämtliche Kosten für den Firmenwagen werden vom Gehalt abgezogen. Mit dem Fahrtenbuch kenne ich mich leider nicht aus, da bei uns alles mit 1%-Regelung läuft.

volljaehriger 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 23:32
@baumfrosch25

Also könnte mein AG theoretisch die Differenz ausgleichen, oder?

baumfrosch25  19.01.2022, 23:33
@volljaehriger

Welche Differenz? Im Zweifelsfall kannst du dir das vom Arbeitgeber aber auch einfach mal vorrechnen lassen, die sollen dir genau sagen wie sich welches Auto auf dein Gehalt auswirkt.

volljaehriger 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 23:40
@baumfrosch25

Um denselben Nettolohn zu erreichen wie jetzt

Das wird dir dein Arbeitgeber erklären können. Ebenso wie die Nutzungsmöglichkeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
volljaehriger 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 23:38

Äußerst unbrauchbare Antwort. Wenn dem so wäre und ich diese Informationen bedenkenlos von meinem AG erhalten könnte, dann würde ich nicht diese Frage stellen. Das Unternehmen hat keine Erfahrung mit Werksstudenten und da ich kein böses Erwachen aufgrund von irgendeiner Wechselwirkung mit meinem Status als Werksstudent haben möchte stelle ich die Frage hier…

ronnyarmin  20.01.2022, 13:02
@volljaehriger

Deine Frage ist äußerst unbrauchbar. Wenn du den Dienstwagen nur zu dienstlichen Zwecken nutzen darfst (worüber du leider nichts verraten hast), hat er für dich steuerlich oder allgemein finanziell überhaupt keine Bewandtnis.