Finanzierung/Nutzungsvertrag für Fahrzeug an Bekannte. Ist das Risiko minimiert, gibt es Vorlagen?
Hallo zusammen, ich wollte ein Fahrzeug finanzieren und einer gute Bekannte die Nutzung gewähren. Im Grunde stottert sie die Raten ab und will kein Risiko an der Sache tragen. Wäre das mit dem Vertrag machbar bzw. wo ist das Risiko?
VERTRAG:
Herr Y gewährt nach Fahrzeugkauf und rechtlicher Eigentumsübernahme Frau V eine dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer: XXXXXXXXX, Erstzulassung XX.XX.2011. Als kumuliertes und maximales Nutzungsentgelt wird ein Betrag von XEur vereinbart. Die monatliche Nutzungsentgeltzahlung beträgt dabei mind. XEur. Als Basis dient eine jährliche Nutzung von max. 50.000km. Beim Überschreiten der km-Nutzungsleistung erfolgt eine prozentuale Anpassung der Nutzungsentgeltrate. Die Zahlung erfolgt auf das Konto…. Für den Zeitraum der Nutzung wird der offene Restnutzungsbetrag jährlich mit 2,5% zzgl. Euribor (zum 1.1. p.a.) verzinst.
Bis zum Erreichen einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung durch Frau V von XEur bleibt das Fahrzeug im Eigentum von Y. Ab einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung von XEur erfolgt der Eigentumsübergang des Fahrzeuges an Frau V. Durch vorzeitige und sofortige Zahlung der kumulierten Nutzungsentgeltzahlung ist eine Eigentumsübernahme des Fahrzeuges jederzeit möglich. Bis zur vollständigen kumulierten Zahlung verpflichtet sich Frau V dazu, das Fahrzeug auf ihre Kosten regelmäßig gemäß Intervall zu warten und in vollem Umfang Vollkasko zu versichern und für Schäden und weitere laufende Kosten für das Fahrzeug aufzukommen. Sollte eine Nutzung aus technischen oder sonstigen Gründen (Unfall, vorzeitiger und durch beide Parteien vereinbarter Verkauf an Dritte) nicht mehr möglich sein, erstattet Frau V Herrn Y den Differenzbetrag bis zur vollen kumulierten Nutzungsentgeldhöhe von XEur und der Vertrag zur Nutzung ist hinfällig. Zahlungen im Rahmen von Schäden die über die Vollkasko oder gegnerischen Versicherung die im Falle eines Unfalls abgewickelt und nicht repariert werden sollen, werden an Y bis zur kumulierten Nutzungsentgeldzahlung von XEur abgetreten. Beim Ausbleiben der Nutzungsentgeld-rate über 2 Monate ist Herr Y berechtigt das Fahrzeug zu veräußern und eine weitere Nutzung zu unterbinden. Sollte durch den Verkaufserlös mit der bereits gezahlten Nutzungsentgeldhöhe der Betrag von XEur nicht erreicht werden, so wird der Differenzbetrag von Frau V ausgeglichen.
Danke für Anmerkungen
2 Antworten
Der Satz.....Sollte eine Nutzung aus technischen..... geht so nicht. Da ist eine Übervorteilung enthalten, die zivilrechtlich anfechtbar wäre. Die Inhalte dieses Satzes sollten näher definiert werden.
Insgesamt rate ich aber von solchen zivilrechtlichen Überlassungsveträgen Verträgen ab, da die Risiken zu hoch sind.
Puh, danke für die Hinweise! Das dies ein Einkommen ist, hätte ich nicht gedacht, da ich ja nur den Werteverzehr in Rechnung stelle und max. meinen Kaufpreis haben möchte, also nur den Zinsgewinn hätte. Es geht darum, dass eine Finanzierung derzeit nicht möglich ist. Der Wagen ist deutlich mehr wert, ich kaufe ihn und wollte den Brief als Sicherheit haben. Falls was passiert ist der Wagen Vollkasko versichert. Falls sie nicht mehr zahlen kann, wird er zurückgeholt und verkauft. Ich wollte mich einfach nur absichern.
Ist es besser einen Darlehensvertrag zu machen und den Brief und die anderen Optionen vom Nutzungsvertrag mit festzuhalten um das ganze besser abzusichern?
Gruß Chris
Sachlage ist schon sehr susbekt ,, da sollten alle Alarmglocken angehen.. warum soll sowas notwendig sein wenn sich die Dame sogar Vollkasko leisten kann?? das riecht schon nach einer krummen Geschichte wo man dir das Geld aus der tasche ziehen will.. Hast du ein gutklingendes neues Wort gelernt ? Kummuliert ?? Solche Zivilrechtlichen Verträge beinhalten ein Einkommen für das Du Steuerpflichtig wirst .. Die Dame will Dein Fahrzeug nutzen und keine Verantwortung dafür tragen ?? Lass es ... die soll die karre selber finanzieren und das mit der klassischenmethode machen. Wenn Du wirklich helfen willst schieb ihr einige Euros rüber aber das Du erstmal die Volle rechtliche Verantwortung trägst und zwar egal was du mit der Dame vereinbarst .. das fängt bei verkehrsvergehen an und endet im Strafrecht wenns schlimm kommt. Die Punkte kassierst Du dann auch noch und warum macht das die Dame nicht selber ?? schufa ?? das heist das diese bekannte oder was auch immer wenns probleme gibt die Kiste nicht bezahlen kann oder will.. dann ist die plötzllich nichtmehr deine Freundin und Du hast sowohl das fahrzeug als auch die kosten an der Backe,.. ich kenne Vorgänge das der fahrzeugbesitzer dann seine karre noch prer Urteil zurückholen mußte.. Ein altes Sprichwort sagt Frauen und Autos verleiht man nicht ... wenns denn unbedingt sein soll dann würde ich den Vertrag vom Anwalt aufsetzen lassen damit Du nicht in die haftung eintreten mußt wenns dumm läuft.. Joachim
danke für die Antwort: da ich diese Aspekte nicht berücksichtigt habe, fällt die Nutzungübertragung flach. Die Geschichte weshalb keine Finanzierung DERZEIT möglich ist, ist länger. Ich würde dann eher den Weg eines Darlehens gehen, daher das neue Thema: