Fahrzeug seit Ende März abgemeldet, Vertrag bei HUK läuft immer noch?
Hallo,
Ich habe ende März ein neues Auto bekommen und somit wurde das alte abgemeldet.
Nun läuft der Vertrag bei der HUK (Haftpflich und Vollkasko) immernoch. Auf nachfrage bei der Versicherung, war die Auskunft, dass sie noch nicht über das abmelden der Fahrzugs Informiert wurden und somit nichts machen können.
Gab es schon solch einen Fall bei euch?
Danke und Grüße
5 Antworten
Hallo xNoKoNx,
das kommt durchaus öfter vor.
Hast du das Auto selbst abgemeldet? Dann gibt es keinen Grund zur Sorge. Der Datenaustausch mit der Zulassungsstelle dauert manchmal länger oder geht schief. Hast du eine Bestätigung über die Abmeldung der Steuer bekommen? Dann schicke davon eine Kopie/ein Foto an die HUK. Das sollte denen reichen, um den Vertrag rückwirkend zum Abmeldedatum zu beenden.
Wenn du das Auto angemeldet verkauft hast, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Käufer hat das Auto wie vereinbart umgemeldet. In diesem Fall liegt es ebenfalls an einer ausbleibenden/verspäteten Nachricht von der Zulassungsstelle. Schicke dann auch, falls vorhanden, eine Kopie der Abmeldung der Kfz-Steuer an die HUK. Auch dann wird der Vertrag rückwirkend beendet.
- Der Käufer hat das Auto nicht wie vereinbart umgemeldet. Wenn du auch noch nichts von der Steuer gehört hast, ist dieser Fall der wahrscheinlichste. 100%tige Sicherheit erhältst du mit einem Anruf bei deiner Zulassungsstelle. Das ist der einzige Fall, der wirklich ein bisschen doof ist :( Schicke dann bitte eine Kopie des Kaufvertrags an deine Versicherung und schreibe dazu, dass der Käufer das Auto offenbar nicht umgemeldet hat. Die HUK wird dann dem Erwerber gegenüber den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Dann wird das Auto zwangsabgemeldet. Leider musst du bis dahin die Versicherung weiterbezahlen...
Grundlage für das alles ist das Pflichtversicherungsgesetz. Danach muss ein angemeldetes Auto versichert sein. Solange wir als Versicherung nicht sicher wissen, dass das Auto inzwischen anderweitig versichert oder abgemeldet ist, dürfen wir den Vertrag nicht beenden.
Herzliche Grüße aus Köln
Lydia vom DEVK Social Media-Team
Hallo, also du mußt schon selber dem Versicherer unverzüglich eine Veräusserung des Fahrzeugs mitteilen. Steht so in deinen AKB, denn es kann ja auch mal was schieflaufen bei der digitalen Übermittlung von der Zulassungsstelle zum Versicherer - siehe dein Fall :-((
G.6 Veräußerung des Fahrzeugs
Übergang der Versicherung auf den Erwerber
Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den Fahrerschutz.
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermit-telt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Anzeige der Veräußerung
Sie und der Erwerber müssen uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Kündigung des Vertrags
Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen als Veräußerer verlangen.
Zwangsversteigerung
Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten sinngemäß, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
Und wo ist dann dein "neues" Fahrzeug versichert mit welcher SF-Klasse???
Gruß siola55
.... natürlich, Alltag.
Das Fahrzeug wird doch so lange versichert, wie der VN es benötigt.
Und wenn dieser den Fahrzeugwechsel/Verkauf nicht anzeigt, bleibt das gute Stück weiterhin versichert. Wäre ja auch fatal, wenn es anders wäre.
Und automatisch, weil ein neues kommt, ist doch das alte nicht "abgemeldet".
Ja, das kommt vor. Das Ammenmärchen "Nach der Abmeldung klärt sich mit der Versicherung alles von selbst" hält sich leider hartnäckig. Einfach mit passendem Nachweis der Versicherung den Risikofortfall melden und um Vertragsaufhebung bitten.
frag bei deiner Zulassungsstelle was passiert ist, sie muss der Versicherung mitteilen wann das alte Auto abgemeldet wurde, da ist was schief gegangen.