Finanzielles Einkommen Sorgerecht Kind?
Was passiert, wenn sich die Eltern scheiden, aber der Vater z.B. kein oder wenig Einkommen hat und somit keine Vermögenssorge für das Kind leisten kann. Verliert dieser dann das Sorgerecht um sein Kind? Oder hilft der Staat?
Wie formuliert man das am besten, wenn es um die finanzielle Situation geht?
5 Antworten
Sorgerecht und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun in dem Fall.
Wenn er nicht zahlen kann, dann muss geschaut werden warum das so ist. Krankheit z.B. wäre ein Grund, dass der Staat erstmal einspringt.
Allerdings wäre der Kindsvater auch verpflichtet ALLES dafür zu tun den Mindestunterhalt zu erbringen. Und das kann bedeute, dass man ihm ein fiktives Einkommen unterstellt, welches er z.B. mit einem Nebenjob verdienen könnte.
Wie immer bei Unterhalt wäre eine Einzelfallbetrachtung nötig.
Aber wie gesagt: das Sorgerecht verliert er nicht. Dafür bedarf es schon andere Voraussetzungen wie z.B. Kindeswohlgefährdung.
Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann Unterhaltsvorschuss beantragen. Der ist bis zum 18. Lebensjahr möglich, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig - oder -willig ist
Nein, die finanzielle Situation hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Wenn das Kind bei der Mutter lebt, muss er sich einen Job suchen, um Unterhalt zu zahlen.
was hat das einkommen des vaters mit der vermögenssorge zu tun? die vermögenssorge bedeutet nur, dass er konten eröffnen kann oder sparbücher anlegen darf oder bei gsr eben seine zustimmung geben muss.
wenn sich eltern scheiden lassen, bleibt das gemeinsame sorgerecht in der regel vollständig bei beiden eltern. lebt das kind bei der mutter, dann muss vati unterhalt leisten. ist sein einkommen zu gering, ist er eben nicht leistungsfähig und kann nicht zahlen. dann kann mutti unterhaltsvorschuss beantragen und eventuell wenn notwendig alg2 aufstockend oder wohngeld oder kinderzuschlag.
nur weil vati keinen unterhalt leisten kann verliert er nicht das sorgerecht. beides hat nichts miteinander zu tun.
Das Sorgerecht und die Unterhaltsverpflichtung sind zwei unterschiedliche Dinge.
Das Sorgerecht gegen den eigenen Willen zu "verlieren" geht nicht so schnell. Wenn die Eltern noch miteinander sprechen und Kompromisse zum Wohl des Kindes aushandeln können, dann besteht gar keine Gefahr eines Sorgerechtsentzugs. Auch wenn sich die Eltern mal vor Gericht wegen einer Sorgerechtsfrage streiten sollten, wird nicht gleich das Sorgerecht entzogen.
Wenn das Kind überwiegend beim Vater wohnen bleibt, dann muss die Mutter Unterhalt in Form von Geldleistungen zahlen. Der Vater "leistet" seinen Unterhalt durch eine warme Wohnung, Essen und Betreuung des Kindes.
Lebt das Kind überwiegend bei der Mutter, dann muss der Vater Unterhalt zahlen - sofern er dazu in der Lage ist. Ist er dazu nicht in der Lage, dann kann die Mutter für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragen (also der Staat zahlt und versucht, das Geld irgendwann, wenn der Vater wieder arbeitet, zurückzubekommen).