Besuchsrecht? Wer muss das Kind holen/bringen?!?
Hallo,
ich habe alleiniges Sorgerecht über meinen Sohn. Ich bin wegen einer neuen Beziehung und einem neuen Job nun knapp 500 km weggezogen. Nun droht mir der Kindsvater, er will mich zwingen, dass ich alle 14 Tage unseren Sohn zu ihm bringen muss (Besuchsrecht), dass kann ich mir nicht leisten. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Er kann sich die Flüge/Besuche ohne Probleme leisten. Weiß jemand wie die rechtliche Lage ist? Kann man das Besuchsrecht erzwingen? Danke schon einmal für die Antworten!
7 Antworten
Wenn der Kindsvater das Kind sehen möchte, dann muss er es auch abholen, ein anwalt kann dir hierzu weitere Auskünfte geben.
In Hinsicht auf euer Kind, solltet ihr euch gütlich einigen, evtl. auf halber Strecke, denn es geht ja um euer Kind und dem soll es gut gehen. es geht ihm bei solchen Streitereien aber nicht gut.
LG Pummelweib :-)
Wenn er der leibliche Vater ist, dann kann er seinen Anteil des Sorgerechts einklagen und wird es auch erhalten. Gott sei dank ist die Rechtslage mitlerweile so.
Wenn du 500 Km weit weg ziehst, dann ist das ziemlich unglücklich für die Beziehung Kind <> Vater und damit schadest du übrigens deinem Kind mehr als es DIR Nutzen bringt. Kann solche Entscheidungen nicht verstehen, aber naja...
Jedenfalls ist das so, dass BEIDE Elternteile für den Weg hin und zurück sorgen müssen. Die Kosten, die entstehen müssen von beiden gleichermaßen getragen werden. Unerheblich, ob du dir das leisten kannst oder nicht. Das hättest du dir vorher überlegen müssen.
Schade, dass Kinder immer unter dem egoistischen Verhalten der Eltern leiden müssen.
Ja das Besuchsrecht kann man natürlich "erzwingen", in diesem Falle rechtlich erstreiten, der Vater hätte auch mit der weiten Entfernung einverstanden sein müssen. War er das? Mal davon abgesehen, dass auch das Kind ein Recht auf sein Vater hat.....
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Ja, er kann das Besuchsrecht per Gericht durchsetzen. Das Du als produzent der Entfernung auch für die Überwindung und die daraus resultierenden Kosten aufkommen musst, liegt woh auf der Hand. Wenn Du dich weit entfernt verliebst, ist das Deine Sache, wenn die neue Arbeit so wenig einbringt, das Du die daraus resultierenden Kosten nicht tragen kannst, war es nicht besonders sinnvoll, diesen Job anzunehmen (Arbeit muss man sich leisten können)!
lies du lieber den kommentar nochmal. jsoelde hat recht. wenn du eine solche entfernung schaffst musst du auch die kosten tragen. kannst du es dir nicht leisten, wirst du einen zweiten job annehmen müssen oder der vater holt das kind zu sich.
Ok, also meine Frage ist missverstanden worden.
Erstens, ich habe das Sorgerecht, somit muss er einem Umzug nicht zustimmen. Es geht nicht darum, dass ich dem Kind seinen Vater verwehren möchte (ich bin schon 4 mal in den letzten 3 Monaten dorthin gefahren-so oft, wie ich es mir leisten kann). Es geht darum, dass er sagt, er weiß ich kann es mir nicht leisten, darum macht er das jetzt so um mich finanziell kaputt zu machen und mich dann "an kriechen" zu lassen. Das werde ich aber nicht tun. Mich interessiert jetzt ob es bei einer solchen Sache auch rechtliche Regelungen gibt?
Ich möchte es nicht auf einen Rechtsstreit hinauslaufen lassen, ich glaube es wäre auch zu seinen Ungunsten, da ich Mails und Briefe von ihm vorlegen kann, in den er nicht nur Beschimpfungen sondern auch Bedrohungen etc. geschrieben hat.
Ich möchte nicht, dass mein Sohn ohne Vater auf wächst, ich möchte nur nicht mehr unter seiner "Kontrolle" stehen. Den Job hatte ich zu erst und da ich schon 3 Jahre Single war, passiert es halt schnell mal, dass man sich neu verliebt. Diese Tatsache ist für ihn ausschlaggebend, dass er mich "kaputt" machen will. Denn wenn er mich nicht haben kann, dann darf es auch kein anderer.
Also ich vermute bei der Art der Beantwortungen, dass meine Frage falsch verstanden worden ist.
Gibt es dazu denn eine gesetzliche Regelung oder ähnliches?
Es ist traurig wie auch hier wieder ein Rosenkrieg auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Er tut seinem Sohn damit weh und vor allem keinen Gefallen, vielleicht versuchst du über diesen Weg an seine Vernunft zu appellieren. Ich denke schon, dass du rechtlich im Vorteil bist, zur Not würde ich das eben für euer Kind durchfechten, denn um ihn geht es dabei. Ob er dann irgendwann noch was von einem vater wissen will, der sich so benimmt ist dann allerdings fraglich. Schade, wieder eine zerstörte Kinderseele wegen erwachsenen Menschen, die nicht über ihren Schatten springen können. Und rate deinem Ex-Mann bitte zu einer Therapie, wenn das stimmt, was du schreibst, dann ist das krank.
Also wie das rechtlich in Deutschland ist, weiß ich nicht. Aber für mich wäre eigentlich klar, dass er das Kind holen kommt, wenn er es sehen möchte. Zumindest habe ich es bei meinen Kindern so gehalten. Allerdings bin damals ich weggezogen, und die Entfernung betrug "nur" ca. 200 km. Aber wie auch immer, regelmäßig alle 14 Tage wird das weder für Dich noch für ihn auf Dauer machbar sein.
Im übrigen überschätzt man nach meiner Erfahrung die Wichtigkeit des regelmäßigen persönlichen Kontakts mit dem Vater. Kindern ist es wichtig, einen Vater zu haben, den sie gern haben und an den sie positiv und liebevoll denken können. Längere "Durststrecken" richten da keinen Schaden an - umso größer ist die Wiedersehensfreude. Ich habe damals wohl mehr unter der Trennung gelitten als meine Kinder.
Verstehe nicht wieso man freiwillig so eine Entfernung hinnimmt oder selbst produziert. Aber das muss jeder für sich selbst wissen.
Bin nur froh, dass ich meinen Bub jedes Wochenende da hatte und seit letzten November komplett bei mir lebt. Das Fahren bleibt mir dennoch nicht erspart, denn Mutti ist´s egal wie der Bub zu ihr kommt. Solange sich dsa von selbst tut und sie mit ihrem faulen A*sch daheim warten kann bis er gebracht bzw. wieder abgeholt wird. Da sieht man mal wie weit die Liebe doch tatsächlich nur reicht.
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