Frage zum geteilten Sorgerecht und Umzug?
Eltern sind nicht verheiratet, das Kind/die Kinder leben bei der Mutter. Diese lernt einen neuen Partner kennen und möchte zu ihm ziehen, mehrere hundert Kilometer fort. Nun wird das in meinem Umfeld kontrovers diskutiert. Meine Frage daher, ist der Kindesvater berechtigt seiner Ex den Wegzug mit den Kindern zu "verbieten" ? Ihm die Kinder auf halben Wege entgegenzubringen wenn er sein Umgangsrecht wahrnehmen will sei aus finanziellen Gründen der Mutter nicht möglich. Das er die Kinder bei sich aufnimmt ebenso nicht.
Darf nun die Mutter mit dem Kind/den Kindern fortziehen oder darf sie das nicht ?
9 Antworten
Die Mutter sollte vor ihrem Umzug das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, falls oder bevor es zu Unstimmigkeiten kommt.
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Sinnvoll ist es – sollte eine Eignung zwischen den Eltern nicht möglich sein – im Interesse der Kinder vor dem Umzug eine gerichtliche Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und den Umzug in einen andere Stadt (§ 1628 BGB) herbeizuführen, damit die Kinder nicht hin – und hergerissen werden.https://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsames-sorgerecht-umzug-in-eine-andere-stadt_059438.html
Nein, kann sie nicht. Ich kenne einen Fall, da wollte die Mutter nur von Düren nach Holland - grenznah - ziehen. 1/2 Stunde Autofahrt über die Autobahn. Der Vater hat sich auf die Hinterbeine gestellt und bekam recht. Die Mutter musste alleine nach Holland umziehen. Die Kinder blieben beim Vater.
Wenn die Mutter 500 km weit weg ziehen will, kann sie das tun, sie kann auch nach Australien umziehen, aber ohne Kinder. Wenn der Vater sich auf die Hinterbeine stellt. Das Fam.gericht wird dem Vater recht geben.
natürlich kann er seine zustimmung entziehen. wenn er vorhat dafür die kinder zu sich zu holen, dann kann er das auch tun. es steht ihm frei. die km kann jederzeit wegziehen.
wenn es schon für die km scheitert ihm die kinder zum umgang zu bringen ist schon ein schlechter zug. warum sollte er die kinder nicht aufnehmen? will er das nicht oder ist das nur unwille der mutter?
die km darf umziehen, wenn der vater dem umzug zustimmt.
Derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht (nicht zu verwechseln mit dem Sorgerecht) hat darf in der Regel mit den Kinder hinziehen, wo er will.
Das ist aber bei nicht-verheirateten anders, nicht?
Nein, das kommt nicht aufs Bundesland an. Familienrecht ist BGB
Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist teil des Sorgerechts, wird in diesem Fall also gemeinsam ausgeübt
Die waren nicht verheiratet.
Nicht, wenn sie sich auf gemeinsames Sorgerecht geeinigt haben oder der Mann dies eingeklagt hat.
Dann muss es deshalb einer von beiden alleinig beantragen oder wie?
Ja
Bzw oft wird es nicht komplett übertragen, denn es besteht ja kein Grund es einem komplett zu entziehen, es wird für diesen Einzelfall die Entscheidung einem allein übertragen
Wenn ihr beide das Sorgerecht habt, dann brauchst du seine Zustimmung. Generell brauchst du bei allem seine Zustimmung wenn dem so ist, deswegen machen es auch die meisten Frauen, das nur sie selber das Sorgerecht haben.
Am Anfang hat die Frau sowieso das Sorgerecht alleine, dann wenn man die ganzen Behörden Gänge erledigen muss, kann sie es selber entscheiden, ob Sie denn Vater auch das Sorgerecht geben möchte oder nicht!
Wenigstens ganz so einseitig ist es zum Glück mittlerweile nicht mehr:
(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Die Zeiten der vollkommen unangefochtenen Kindesbesitzerin sind glücklicherweise vorbei. Der Vater an ein Anrecht auf die elterliche Sorge, egal ob die Mutter sie ihm "geben möchte oder nicht".
Falsch. Wenn der Vater das Sorgerecht will, bekommt er es. Es sei denn, er ist ein Misshandler, Missbraucher oder beim IS. Da kann die Mutter einen Kopfstand machen, der uneheliche Vater, wenn er es will, bekommt es auch. Der eheliche Vater hat es sowieso.
Also meine Freundin wurde gefragt ob sie ihren Freund das Sorgerecht auch geben möchte 💁🏻
Wann? Da hat sich viel zugunsten der Väter verändert. Gott sei Dank. Wenn der Vater das geteilte Sorgerecht will, bekommt er es heute fast immer.
nun wenn sie das nicht gewollt hätte, dann hätte er sich das sorgerecht einfach gerichtlich auf ihre kosten geholt.
Das hätten die Frauen gerne so, bekommen es aber nicht.
Kommt vielleicht auch aufs Bundesland an.. Früher hat man gesagt die Mutter hätte das automatisch, aus Erfahrung im Bekanntenkreis weiss ich das die Mutter es erst beantragen musste, weil der Vater das Kind nach dem Wochenende einfach nicht mehr raus gerückt hat und auch die Polizei bei gemeinsamen Sorgerecht nichts machen konnte ohne das Urteil im Eilverfahren vom Gericht.