Meine Eltern wollen mich nach meiner Verkäufer Ausbildung einfach rauswerfen obwohl ich mich mein drittes Jahr zum Einzelhandelskaufmann noch machen wollte?

7 Antworten

deine eltern müssen dich bis zum ende der erstausbildung unterstüzen. wenn die ausbildung zum einzelhandelskaufmann logisch der des verkäufers folgt - dann geht die unterstützung für sie weiter. und in deinem fall ist es ja einfach die fortsetzung dessen u. wenn du auf diese ausbildung noch ein wirtschaftstudium folgen lässt, ist das die fortsetzung dessen. nur mal so als beispiel.

wenn sie dich also rauswerfen will, solltest du schon mal in weiser voraussicht vorarbeiten im hintergrund. gucke dich im jobcenter um und frage nach den kosten der unterkunft für eine person oder google genau das gleiche, damit du einen ungefähren überblick hast, welche kosten gedeckt werden so dein geld nicht reicht. kosten der unterkunft "name der gemeinde"...

gucke das du anfängst soviel wie möglich an geld in den nächsten monaten zur seite zu sparen um nicht ins bodenlose zu fallen von jetzt auf gleich. dein anspruch an bedarf gegenüber deinen eltern liegt bei 735 euro davon abgezogen wird dein lohn und das kindergeld. der betrag x der dann über bleibt ist der den beide eltern in differenz zahlen müssen.

guck dich also um ob du eine kleine wohnung findest. vielleicht auch erstmal möbliert, dass spart kosten für neues. geh zum arbeitsamt und fühle vor, was in einem fall von drohender obdachlosigkeit auf dich zukommt und dann guck ob du gute freunde hast, die dich unterstützen deine wohnung zu finden und einzurichten (nicht finanziell sondern mit mitdenken und muskelkraft oder mal ne couch für ne übernachtung)...

es ist nichts, was du nicht schaffen könntest :)

Moin,

Abgeschlossene Ausbildung = kein Anrecht, bei Eltern zu wohnen, lt. Gesetz muss man einen berufsqualifizierten Abschluss haben, bevor man "gekicked" wird.Wenn Du noch nebenbei Studierst, könntest Du Dich rein theoretisch bis zum abgeschlossenem 25igsten Lebensjahr in Mamas Hotel ausbreiten.

Mehr ist aber auch nicht, außer bei Behinderung etc.

so long(knife)

Hallo,

da jeder ein Recht auf persönliches Glück und vor allem auf eine gute Ausbildung hat, mußt du, fürchte ich, dich bei einem guten Anwalt beraten lassen.

Es gibt auch sog. Mediatoren, es sind Anwälte, die darauf spezialisiert sind, zu vermitteln...

Er könnte dann durchsetzen, daß deine Eltern die zusätzliche Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bezahlen müssen

Du könntest dann Prozeßkostenhilfe beantragen. Für eine erste Beratung brauchst du ein Beratungshilfeschein, den du bei deinem zuständigen örtlichen Amtsgericht gegen 10 € erhalten kannst.

Deine Eltern kassieren auch Kindergeld für dich... Versuch mal zu sparen, wo du kannst, das wirst du sowieso brauchen, wenn du eine eigene Bleibe suchen mußt.

Du könntest es auch mit einer sog. Dualausbildung versuchen, da bekommst du mehr Geld monatlich, glaube ich.

Alles Gute, Emmy

Eltern müssen ihrem Kind nicht nur Kindesunterhalt gewähren, sondern ihm auch eine angemessene Ausbildung ermöglichen. Umgekehrt ist das Kind angehalten, die Ausbildung zielstrebig zu absolvieren, um die Eltern nicht unnötig lange finanziell zu binden. Dies folgt aus der Pflicht zu Beistand und Rücksicht, die Eltern und Kind einander schulden. Damit wird bereits deutlich, dass für den Kindesunterhalt bei Ausbildung oder (anders genannt) Ausbildungsunterhalt gewisse Regeln gelten. Die Ausbildung ist nach 3 Jahren mit dem Einzelhandelskaufmann abgeschlossen und sie sind verpflichtet dich solange zu unterstützen.

Wenn eine eigenständige Berufsausbildung vorliegt und du fachtreu zum Ausbildungsberuf zb. ein Studium direkt anhängst, selbst dann wären unter gewissen Voraussetzungen deine Eltern noch unterhaltspflichtig.

Es bleibt natürlich die Frage was passiert wenn sie sich weigern. Das ist dann kein Zustand der sich innerhalb von ein paar Tagen klären lässt. Sollten sich die Eltern weigern kann man eine Unterhaltsklage anstreben und in der Zwischenzeit auch als Volljähriger Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann zählt als eine Ausbildung.

Aaaber - deine Eltern können Dich mit 18 einfach vor die Tür setzen. Du bist volljährig und sie sind nur nur zu Unterhalt ggf. verpflichtet.

Du kannst BAB beantragen. Deine Eltern sollen Dir schriftlich bestätigen bis wann Du ausgezogen sein musst und damit gehst Du dann zum Jobcenter. Die müssen dann in Vorlage gehen und Kaution u.ä. stellen, bis Du BAB bekommst.