Kindergeld beziehen, wenn das Kind(18) nicht mehr zu Hause wohnt?!

8 Antworten

solange das kind unter 18 ist und sich in der ausbildung befindet ja, allerdings nur mit den entsprechenden bescheinigungn (immatrikulationsbescheinigung oder was auch immer).

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/12/2010-12-09-steuervereinfachung.html
2012 wird bei volljährigen Kindern das Einkommen nicht mehr geprüft, man erhält also auch Kindergeld, wenn das Kind mehr als die bisher geltenden 8004 ? € im Jahr verdient.(Vorausgestzt, es befindet sich in einer Ausbildung oder einem Studium oder etwas Vergleichbarem)
Letztes Jahr war es bei noch so, dass die zuständige Kindergeldstelle das Einkommen meines Kindes geprüft hat, gleichzeitig konnte man bei dieser Prüfung auch angeben, an wen das Kindergeld gezahlt wird.
Wenn sich Eltern und Kind einig sind und das Geld weiterhin auf das Konto der Eltern überwisen wird, sollte das keine Probleme machen. Im anderen fall müsste sich wohl das Kind an die Kindergeldkasse wenden und beantragen, dass das Geld auf's eigene Konto überwiesen wird.

dasMimi  12.10.2011, 16:00

da fehlt noch "uns" , soll heißen "bei uns"..

Diese Änderung muss der Familienkasse gemeldet werden, da das Kind, wenn es nicht mehr zu Hause wohnt selbst das Kindergeld bekommt. Aber wahrschienlich muss es eh neu beantragt werden, da ohne erneute Antragsstellung das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus nciht gezahlt wird.

Das Kind kann Kindergeld bekommen, wenn es in der Berufsausbildung ist und weniger als 8004 Euro im Jahr (abzüglich Sozialversicherung und Werbungskosten, als Fahrtkosten mind. 920 Euro jährlich als Pauschbetrag), das Kind entweder ausbildungs- oder arbeitssuchend ist (für den Status arbeitssuchend muss man bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend geführt werden) oder das Kind zur Schule geht oder studiert.

Man kann das Kindergeld abzweigen lassen........ schreibt das Kind die Kindergeldkasse an, fordert das Formular an und stellt den Antrag auf Abzweigung. Wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt, wird es das Geld bekommen. Die Eltern werden aber dann seitens der Kindergeldkasse angeschrieben und müssen Stellung dazu nehmen.

Ansonsten kann alles beim ALTEN bleiben, wenn ihr euch selber einigt!!!!!