Eltern wollen das Kindergeld nicht geben!
Mein Freund und ich (beide 21) haben letztens beschlossen zusammen zu ziehen. Wir sind beide im ersten Ausbildungsjahr und verdienen beide dementsprechend nicht viel. Ich bekomme von meinen Eltern das Kindergeld, SEINE Eltern jedoch weigern sich es ihm zu geben. Dazu muss ich sagen, dass sie strikt dagegen sind, dass er auszieht und momentan mit allen Mitteln versuchen ihn davon abzubringen. Meine Frage lautet nun: Wie funktioniert das mit dem Kindergeld. Dürfen sie es behalten, wenn es nicht seiner Ausbildung bzw. Unterstützung dient? Ehrlich gesagt finde ich, dass er das wirklich als Untersützung bekommen müsste, da dann keine zusätzlichen Kosten für ihn bei den Eltern anfallen.
Vielen Dank im Voraus.
11 Antworten
Kindergeldberechtigt sind zunächst einmal die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil wo das Kind lebt. Über das 18 Lebensjahr hinaus müssen sowieso gewisse Kriterien für den KiGeld Bezug erfüllt sein, nämlich das "Kind" muss entweder in Ausbildung (schulisch oder beruflich) oder Arbeitssuchend sein. Ab 21. gilt auch das nicht mehr, dann heißt das Kind muss zumindest ausbildungssuchend sein. Wenn der Sprößling nicht mehr zu Hause wohnt, sind immer noch die Eltern empfangsberechtigt aber auch unterhaltspflichtig in dem Moment wenn das Kind seinen Unterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, dann besteht die Möglichkeit das die unterhaltspflichigen Eltern das Kindergeld auszahlen um ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. Allerdings sind die Einkommensbemessungsgrenzen recht hoch, sodass es auch nicht immer gelingt die Eltern auf Unterhalt zu verdonnern.
das kindergeld ist sein natürliches anrecht er müsste es eingentlich bekommen
Das ist so nicht richtig. Anspruchsberechtigt auf Kindergeld ist der Elternteil bei dem das Kind lebt, nicht das Kind selbst.
da ihr BEIDE volljährig seid, können sie weder seinen auszug verhindern, noch haben sie ein recht, dass kindergeld zu unterschlagen.
Grundsätzlich steht das Kindergeld den Eltern zu, die müssen dafür den Unterhalt leisten. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Der Unterhalt muß nicht als Geldleistung sondern kann auch aus Sachleistungen (Bett, Essen, Trinken, usw.) bestehen.
wenn das kind volljährig ist und nicht zu hause wohnt MÜSSEN die eltern das kindergeld an das kind weiterreichen , da is nix mit sachleistungen
Ab dem 18. Lebensjahr steht das Kindergeld dem "Kind" zu, nicht den Eltern. Er soll sich mal beim Jugendamt oder der Arge erkundigen, wie er dagegen vorgehen kann. Die Eltern dürfen ihm das Kindergeld jedoch nicht vorenthalten. Er kann es im schlimmsten Fall sogar einklagen.
Stimmt wohl. Ich hab meine Mutter gefragt, und ich bin mit 18 das jüngste Kind.
Das ist ja süß, dass du deine Mutter fragst. Also wirklich. Aber deine Mutter scheint nicht richtig informiert zu sein. Ein Blick ins Bundeskindergeldgesetz könnte da helfen.
Stimmt nicht.