FI Schalter Pflicht bei Bestandswohnung?
Hallo, ich habe ein Haus gekauft und will es nun vermieten (3 Wohneinheiten). Jetzt muss ich leider festellen, dass ich zwar 1 (EINEN!) FI Schalter habe, der jedoch wenn man ihn ausschaltet nicht wirklich was "bewegt" .. sprich es scheinen alle Lichter an zu bleiben (konnte nicht alle testen - großes Haus) ... aber definitiv ist in den Bädern weiter Strom.
Nun die Frage - muss ich hier zwingend was machen oder hat man da Bestandsschutz. Wir brauchen hier nicht sie Sinnhaftigkeit zu diskutieren - die ist natürlich da und ich versuche das auch zu machen ... jedoch müsste ich aus zeitlichen Aspekten wissen, ob ich dazu verpflichtet bin. Der Schaltkasten ist ziemlich voll und ein neuer zu aufwendig und zu teuer aktuell ..
Aber ich frage mich dennoch was der Vorhandene FI macht ... komisch.
Danke.
4 Antworten
Ein FI muss das Licht nicht ausschalten, es geht laut Vorschrift erstmal nur um Steckdosen!
Wenn die licktstromkreise mit geschützt sind dann ist das prima aber nicht Voraussetzung.
Ich empfehle dir eine Beauftragung eines Elektriker mit einem sogenannten ECheck.
Dann hast du ein prüfprotokoll und Gewissheit ob die Anlage zum errichteten Zeitpunkt legal war.
Ein E-Check Protokoll ist auch ein Beweis falls die Mieter etwas kaputt machen oder ungefragt etwas verändern was nach dem Auszug zurückgebaut werden muss.
Ein echeck Protokoll sollte die Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Steckdosen und Schalter enthalten. Nur so kann eine Mietkaution für die Instandsetzung einbehalten werden.
Bei 3 Wohneinheiten gibt es bestimmt auch Probleme mit den Zählern oder gibt es 4 Zähler in der hauptverteilung?
Es müssen keine Verteilerdosen aufgemacht werden. Es wird ein Messgerät in die Steckdosen gesteckt. Messgerät heißt nicht Messer und Tapeten ausschneiden 😂
Ich habe alle offenen Fragen beantwortet. Gern geschehen
ok. danke. Anyhow ... wir reden von 16 Zimmern ... und sicherlich 80 Steckdosen ... denke das steht nicht im Verhältnis.
Ich denke schon das ein Elektriker oder DU dir die Zeit nehmen solltest eine Übersicht zu erstellen welche Steckdose von welcher Verteilung und von welchem Zähler angegriffen sind um im Falle einer Vermietung steht's Kenntnis über die Installation zu besitzen.
Kurz:
Welche Steckdose läuft auf welchem Zähler für welchem Mieter und allgemeinstromzähler für Flur und gemeinschaftsräume.
Hat jeder Mieter eine Minimum Versorgung an Stromkreisen erhalten (für Großverbraucher wie Waschmaschine, Trockner, Backofen und Kochfeld, Durchlauferhitzer etc.) inbegriffen.
In Punkto Stromversorgung der Mieter wirst du noch dein "blaues Wunder" erleben.
Das ist natürlich nur ein Bauchgefühl, da ich die Anlage nicht kenne und wenig beurteilen kann.
Ahh. Das meinst du - ja, das habe ich überprüft. Für die aktuell zu vermietende passt alles .. lediglich ein paar Dosen, die allgemein sein sollten laufen auf die Wohnung, die in der Familie genutzt wird. Unschön aber nicht zu ändern. Notfalls muss ich die abklemmen oder die Nutzung untersagen.
Ein RCD (FI-Schutzschalter) ist laut den heutigen Richtlinien bei jeden Stromkreisen mit Steckdosen vorschrift, die von Laien bedient werden können. Allerdings gilt dies nur für Neuinstallationen und Erweiterungen. Bei alten Installationen und deren Reparaturen muss nicht nachgerüstet werden. Allerdings ist dies heutzutage mehr als nur empfehlenswert. Diese RCDs sind Lebensretter. Das Nachrüsten eines oder mehrerer RCDs ist zudem meistens nicht wirklich schwer oder aufwändig. Außer man hat eine uralte Installation von vor 1973. Dort hat man vermutlich noch ein TN-C-Netz und es muss die komplette Verkabelung erneuert werden.
TN-C-Netz? Baujahr 75 .. keine Ahnung ...
Ab 1973 ist die Installation der "klassischen Nullung" (TN-C-Netz) verboten. Das heißt du wirst ein TN-C-S-Netz mit der alten Farbcodierung haben. Also schwarz, grau, rot. Heute ist es braun blau grün-gelb.
Einen grün-gelben Schutzleiter und einen blauen Neutralleiter gibt es bereits seit 1965.
Heute ist der Neutralleiter hellblau.
Ich hab ja nicht gesagt, dass es vor 1973 keine TN-C-S-Netze gab. Die wurden natürlich schon davor installiert. Jedoch ist es seit 1973 PFLICHT, ein TN-S-Netz ab dem Hausanschluss zu machen, wenn man neu installiert oder erweitert. Und die Aderfarben wie wir sie heute kennen sind erst seit 1985 in der Norm festgelegt. Heißt aber nicht, dass sie erst seit 1985 existieren.
Zum TN-C-S / TN-S Netz habe ich mich in keiner Weise geäußert, deswegen verstehe ich den Hintergrund der Erläuterung nicht.
Aber ein TN-S Netz ist definitiv nicht schon seit 1973, ab dem HAK, Pflicht!
Das ist eine Fehlinformation. Zumindest nicht Bundeseinheitlich gemäß der VDE-Normen.
Damit wäre ein PEN oberhalb 10 qmm, in Neuinstallationen, seit 1973 nicht zulässig gewesen. Dem war nicht so.
Was seit 1973 verboten ist, ist die klassische Nullung in Neuanlagen.
In welcher VDE-Norm sind die Farben 1985 erstmalig zur Pflicht gemacht worden?
Die "Klassische Nullung" ist ja TN-C. Sprich PEN im ganzen Haus. Und die ist seit 1973 verboten zu installieren und erweitern. Im Umkehrschluss ist es vorgeschrieben, ein TN-S-Netz zu installieren, denn TT wird auch nicht mehr genutzt. Demnach stimmt diese Aussage schon in gewisser Weise.
Und in welcher Norm die heutigen Farben festgelegt wurden kann ich so jetzt nicht sagen. Bin mir aber ziemlich sicher, dass es 1985 war.
Also es gibt aktuell: TN-C / TN-S / TN-C-S / und TT Netze.
TN-C als Bestandsanlagen die nicht erweitert sondern nur instand gehalten werden dürfen.
TN-S ist die aktuell bevorzugte Netzform.
TN-C-S ist die am weitesten verbreitete und heute immer noch aktuelle Netzform.
TT ist eine durchaus noch vorhandene und aktuelle Netzform, wird z.B. in Oberhausen/ Rheinl. zusammen mit anderen Netzformen im Stadtgebiet verwendet.
Verallgemeinerungen sind häufig falsch!
Nicht 1985, sondern 1965.
Ich wiederhole mich nochmal:
Einen grün-gelben Schutzleiter und einen blauen Neutralleiter gibt es bereits seit 1965.
Heute ist der Neutralleiter hellblau.
Wenn die Elektroinstallation in dem Bad / den Bädern seit 1984 verändert oder erneuert wurden, besteht die Pflicht gemäß der VDE Richtlinien (diese haben Gesetzescharakter) einen FI für Badezimmer einzusetzen.
Die VDE-Richtlinien haben keinen Gesetzescharakter, das sind Normen. In entsprechenden Gesetzen ist vom "aktuellen Stand der Technik" die Rede, und als diese sieht man die VDE-Normen an.
Du kannst auch anders installieren als es die Normen vorsehen, aber es muss mindestens der gleiche Sicherheitsstandard vorhanden sein wie ihn eine Installation gemäß der Norm bietet. Mehr Sicherheit geht natürlich immer.
Dazu sei allerdings auch gesagt, das im Fall eines Schadens bei einer Installation gemäß VDE der Geschädigte nachweisen muss das die Installation fehlerhaft ist und dadurch der Schaden entstanden ist. Bei einer Installation die nicht der Norm entspricht muss der Betreiber oder Installateur nachweisen das die Anlage sicher ist und der Schaden nicht durch die Anlage verschuldet wurde. Dementsprechend ist es natürlich sinnvoll sich an die Norm zu halten. Davon abgesehen das es dann für Elektriker, die später daran arbeiten, einfacher ist sich zu orientieren wie der Aufbau der Installation ist. Und damit wird auch eine Fehlersuche wesentlich vereinfacht wenn mal was nicht so funktioniert wie es soll.
Ein reiner Austausch von Betriebsmitteln (1:1) bewirkt kein Erlöschen eines Bestandsschutzes. Also wenn eine Steckdose, Schalter oder Leitung defekt ist und gegen ein neues gleichwertiges Exemplar getauscht wird, ist der Bestandsschutz nicht erloschen.
Es gilt: Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
Die VDE-Normen sind kein Gesetz, haben aber durch das
EnWG § 49 Absatz 2 Gesetzescharakter erhalten:
Auszug aus dem Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) [Ausfertigungsdatum: 07.07.2005]
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,...
Beim Abweichen von VDE-Normen ist im Zweifelsfalle zu beweisen, dass die eigene Lösung mindestens die gleiche Sicherheit bietet.
hmmm - das Bad wurde neu gemacht, heißt aber nur, dass die ankommenden Kabel eben in anderen Steckdosen / Lichtern enden ... an sich hat sich also nichts geändert.... wie genau wird hier "verändert" definiert?
Wenn z.B. aus einer 1-fach Steckdose eine 2-fach Steckdose wird oder umgekehrt.
Eine mehrfach senkrechte Steckdose in eine waagerechte umgeändert wird oder umgekehrt.
Ein Leuchtenauslass, eine Steckdose bzw. ein Schalter versetzt wurde, auch wenn es nur 1cm ist.
Wenn Leitungen ausgetauscht werden. Ein Lüfter oder eine Leuchte z.B. zusätzlich eingebaut wird.
Das sind Veränderungen die die Anwendung aktualisierter Normen hervorrufen.
Lediglich der Austausch/ Erneuerung von Schalter- und Steckdoseneinsätzen in vorhandenen Unterputzdosen oder der Austausch einer Leuchte ist für die Anwendung neuerer Normen unerheblich.
Ich muss mich korrigieren, ein reiner Leitungsaustausch (z.B. 3x1,5 gegen 3x1,5 in neu) ist entgegen meiner gestrigen Aussage, für die Anwendung neuerer Normen ebenfunerheblich.
das leidige thema bestandschutz. die einen berufen sich drauf, die anderen sagen, es gäbe ihn garnicht(mehr) fakt ist allerdings, dass so lange an der elektrischen anlage nichts maßgeblich verändert wird, auch keine anpassung in den entsprechenden räumlichkeiten erforderlich ist.
hier wäre mal zu prüfen, ob man nicht ggf. sofern alles dreiadrig verlegt ist, fehlerstromschutzschalter in den wohnunegn nachrüstet und bei der gelgenheit gleich, je nach dem wie alt sie sind, die sicherungsauotmaten durch neue ersetzt...
wie gesagt. das geht aber nur bei einer sauberen installation, die bis in den letzten winkel dreieadrig verlegt ist.
lg, Anna
Da ich alle Steckdosen ausgetauscht habe ... 3 Adern ... alle.
Neuer Schrank wäre schön - aber wegen der Lokation wären hier >5000EUR zu veranschlagen ... habe mich schon kundig gemacht.
Vom Schrank selber gehen Leitungen hoch in einen weiteren Sicherungskasten ... dort wäre noch platz vermute ich. Ggf. kann man dort noch einen nachrüsten. Ich muss wohl doch nochmal einen Elektriker kommen lassen ..
Ein E-Check ... klar. Das ist eine riesen Hütte und nicht überall kommt man an die Verteiler etc und ich mache sicher nicht alles auf.
Sind 2 Hauptverteiler - sowie 2 Unterverteiler an einer Wohnung..
Mir geht es nur um das Thema Rechtssicherheit, was die FIs angeht ...