Feuerwehr NRW Straße absperren?
Nach welchen gesetzlichen Vorschriften darf die Feuerwehr in NRW:
- Eine Straße komplett absperren, wenn sie als erstes (vor Polizei) an den Einsatzort kommt und dadurch erhebliche Gefahren für Einsatzkräfte und Opfer bestehen?
- Eine Straße nach Weisung und Auftrag der Polizei absperren, wenn diese keine Einsatzkräfte dafür haben?
4 Antworten
Hallo,
in der StVO § 35 Absatz 1 als Generallklausel für
- Erfüllung Hoheitlicher Aufgaben
- Menschenleben retten oder schützen
- Technische Hilfeleistungen in Brand-oder Schadenfällen
Daneben in den Feuerwehrgesetzen der Länder.
Außer in Bayern obligt aber die "Verkehrslenkung" immer der Polizei, die diese bei Eintreffen auch übernimmt.
Nur wenn die Polizei keine Kräfte hat (zum B. am WE wegen ausgedünnter Besetzung) verbleibt die Regelung bei der Fw.
Unter anderem......deutsche Bürokratie ist gründlich aber schwer zu verstehen :-)
Mach mal einem Laien den Unterschied zwischen
-Amtshilfe und
-Vollzugshilfe
klar.
Büffelste grade für Deine Prüfung? Dann solltest Du es unbedingt nachlesen.
Oder ärgerst Du Dich weil die Feuerwehr im Rettungseinsatz ist und nicht gestört werden möchte. Weder durch Gaffer, noch durch Handyfilmer, Angreifer oder sonstige Störenfriede.
Rettung hat Vorrang, das sollte jedem Bürger klar sein. Eigentlich.
Aber die meisten denken noch Erst ich dann die anderen. Rettungsgasse, pfeife ich drauf, der ist gestorben weil die Einsatzkräfte nicht rechtzeitig kamen, mir doch egal, ich muß weiter, weil ich ja noch ein Eis will. So denken die Leute eben.
Nein es geht nicht um eine Prüfung, es würde mich so interessieren, als FM.
Das Wissen sollte noch in verschiedenen Seminaren/ Fortbildungen vermittelt werden. <frage mal wann die nächsten kommen. Meist werden die jungen Leute angeschrieben und es wird mitgeteilt wann und wo ...
https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/einsatzstellenabsicherung-gefahrenquelle-verkehr-54062
zu 1. das must mir erklären
Ein schöner Artikel, aber die Rechtslage für NRW ist darin nicht dargestellt
Ich nichts. Bin selber FWM
In den beschriebenen Fällen dürfte §34 BHKG greifen:
Ist da das BHKG NRW einschlägig?