Darf die Polizei auf PRIVATER Straßen blitzen und mir ein Bußgeld aufdrücken, obwohl es privat ist?

12 Antworten

Hallo,

hier liegt wieder mal ein Definitionsproblem vor:

Es gibt drei Arten von Verkehrsgrund:

1. Der rechtlich öffentliche Grund: Das sind Straßen, welche dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, also sagen wir mal eine Autobahn.

2. Der tatsächlich öffentliche Grund: Das ist ein Verkehrsgrund, welcher von jedem befahren werden KANN. Unabhängig davon, wem er laut Grundbuch gehört, solange es für jeden die Möglichkeit gibt, diesen als Verkehrsteilnehmer zu benutzen, zählt er als öffentlich, mit allen Folgen, wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn z.B. dein Sohn den Weg zum "Fahrtraining" benutzen würde... (mit der Ausnahme: Sondernutzung, nach dem jeweiligen bundeslandeigenen  "Wegerecht" kann auf einem tatsächlich öfentlichen Weg nicht in Kraft treten"

3. Zuletzt gibt es noch den Privatgrund: Dieser definiert sich dadurch, dass nur eine genau eingrenzbare Menge an Fahrzeugführern den Verkehrsgrund benutzen können. Ist der Waldweg z.B. mit einer Schranke verschlossen, welche sich nur mit einem Chip öffnen lässt und diesen Chip haben nur die Anwohner der Straßenzeile, wäre der Waldweg Privatgrund im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

Das Ganze lernt man übrigens auch in der Fahrschule, wenn auch nur in 3 Minuten, also vollkommen unausreichend. Hier nochmal die Zusammenfassung von

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php

Jedoch findet öffentlicher Verkehr nicht nur auf Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen statt, die ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Sondern auch überall dort, wo der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte auf seinem Privatgelände die Nutzung für jedermann bzw. eine unbestimmte Anzahl von Nutzungsinteressenten zugelassen oder mindestens geduldet hat, findet öffentlicher Verkehr statt.

In deinem konkreten Fall heißt das, du befindest dich mit deinem Fahrzeug auf einem öffentlichen Weg. Somit gelten die normalen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ich geh einfach mal davon aus, dass aus eurer Straße raus kein Ortsaufhebungszeichen angebracht ist, somit befindet sich der Weg innerorts, was eine Geschwindigkeitsgrenze von 50 km/h zur Folge hat.

Die Geschwindigkeitsmessung und das damit verbundene Bußgeld ist daher gerechtfertigt.

Und trotzdem jetzt noch ein Gedanke: Was denkst du eigentlich von der Polizei? Dass wir aus Jux und Tollerei Straftaten begehen (Verfolgung Unschuldiger)? Vermutlich hat die Stadt oder sonst jemand die Dienststelle gebeten, diesen Weg öfter zu kontrollieren, weswegen das von den Kollegen auch gemacht wird...

Bitte guck eindeutig in deine Unterlagen nach.

Wenn nur Wegerecht besteht darfst du sie nur befahren (aber auch das nur nach StVO) oder begehen.

Jedoch ist eine Geschwindigkeitskontrolle soweit ich weiß nur auf öffentlichen Straßen zulässig.

Den Status kannst du im Katasteramt erfragen, dort kannst du auch die Eigentumsverhältnisse klären.

Dommie1306  21.09.2016, 10:34

Richtig, ist ja auch eine öffentliche Straße;)

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php

Hier habe ich Antworten gefunden .. wenn öffentlich zugänglich, dann gilt die StVO, die Frage ob man die Strasse sperren darf, oder z.b. Geschwindigkeitsreglungen selber festlegen oder Polizei den Zutritt verwehren darf .. wird am besten ein Anwalt beantworten können.

Wegerecht verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht .. WEGERECHT muss man nicht auf eigenem Grund haben, dass könnten Nachbarn, oder die Öffentlichkeit haben, dann wäre der Zugang zum Waldparkplatz also öffentlich und du als Eigentümer hättest kein Recht eine Schranke aufzustellen.

Hast du das Wegerecht, dann würde das bedeuten, die Strasse liegt auf dem Grund anderer Eigentümer, die Dir aber nie verbieten können, Dein Grundstück zu erreichen. 

Eindeutig wäre es nur mit Schranke .. auf dem Parkplatz des Autohändlers gilt die StVO, auf dem Hof hinter der Schranke dürfen auch abgemeldete oder Teilmontierte Fahrzeuge bewegt werden, auch vom 16 jährigen Lehrling (wenn Meister und Betriebshaftpflicht mitspielen)

Frag doch einen Anwalt... Schließlich musst du es zahlen.

Dommie1306  21.09.2016, 10:40

Da brauchts keinen Anwalt: Es liegt tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund vor, somit gilt die StVO.

Wenn es eine Eigene Straße ist , steht am beginn ein "Einfahrt Verboten" nur für Anlieger Schild und es ist eine Sackgasse ! Kein Weg zu einem Parkplatz !

Nur weil sie mal Anliegergebühr gezahlt haben , ist es nicht ihr Teileigentum.

neununddrei  21.09.2016, 10:16

Sorry sollte Daumen hoch werden!

Dommie1306  21.09.2016, 10:37

Und selbst dieses Schild würde es nicht zu einem privaten Verkehrsgrund gem. der StVO machen, da immer noch jeder die tatsächliche Möglichkeit hat, die Straße (dann halt widerrechtlich) zu befahren => Also wäre selbst dann eine Geschwindigkeitsmessung rechtmäßig;)