Öl im Kofferraum ausgelaufen und auf Straße gesickert?
Hallo liebe Fragenbeantworter,
musste heute leider feststellen, dass der Ölkanister, welchen ich vergessen habe in den Keller zu bringen, in meinem Kofferraum ausgelaufen ist und eine kleine Ölpfütze verursacht hat.
Habe daraufhin den ADAC angerufen, da ich bei sowas keinen Plan habe, was zu tun ist. Die verwies mich auf die Polizei, welche ich dann auch anrief und die sagten ich solle meine Werkstatt oder die Feuerwehr anrufen.
Habe mich dann für die Werkstatt entschieden und die sagten, einfach Sand oder Streu drauf und nachher abkehren.
Gesagt, getan... Bin jetzt auch auf der Arbeit, aber im Internet steht, ich hätte eine Meldepflicht bei der Feuerwehr und jetzt mache ich mir Sorgen um eine Bußstrafe.
Was soll ich noch tun?
5 Antworten
Hallo AlexisWTF,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist Dir eine geringe Menge Öl (Kanister) im Kofferraum Deines Pkw ausgelaufen. Soweit, so gut... ärgerlich für Dich aufgrund der Verschmutzung Deines Pkw bzw. Kofferraums. Sand bzw. Öl- und Chemikalienbinder drauf, Flüssigkeit einwirken lassen, zusammenkehren und den Rest mit Wasser und Lappen aufnehmen... und gut. Achtung: Der kontaminierte Sand und das kontaminierte Wasser gehören nicht in den Garten, den Mülleimer oder den Gulli und auch nicht ins Waschbecken. Das ist Sondermüll, der bei einem Fachbetrieb entsorgt werden muss.
Sofern aus dem Kofferraum heraus nichts herausgelaufen ist, sollte es das dann gewesen sein.
Wenn doch etwas ausgelaufen ist: Die Feuerwehr ist da primär erst einmal nicht zuständig.
Sofern geringe Mengen Öl auf eine private Auffahrt oder einen privaten Weg oder Parkplatz ausgelaufen sind, müsste dies vom Grundstücksbesitzer oder aber vom Verursacher in Absprache mit dem Grundstücksbesitzer gereinigt werden (z.B. durch Aufbringen von Bindemittel, das nach dem Aufsaugen des Öls fachgerecht entsorgt wird, ggfs. durch Auskoffern von Erdboden, sofern das Öl hier versickert ist usw).
Öl auf Straßen und öffentlichen Wegen ist dann Aufgabe für die zuständige Straßenmeisterei bzw. den Bauhof. Wobei einzelne Tropfen nicht weiter tragisch sind bzw. bei einzelnen Tropfen kein weiterer Handlungsbedarf besteht, da diese kaum aufzunehmen sind. Bei einer etwas größeren Verschmutzung sieht das schon anders aus, hier müsste mit einem speziellen Öl-Wasch-Saugfahrzeug das Öl aus den Poren des Asphalts heraus gewaschen werden.
Die Feuerwehr ist nur für die unmittelbare Gefahrenabwehr zuständig. D.h., sie muss zum einen verhindern, dass ausgelaufenes Öl sich weiter ausbreitet und z.B. in einen Gulli oder einen Graben gelangt oder das Erdreich neben der Straße verunreinigt (Umweltschutz) und zum anderen, dass andere Verkehrsteilnehmer durch die Verunreinigung gefährdet werden, indem sie beispielsweise auf der Ölspur ins Rutschen kommen.
Eigentlich war es, sofern Öl auf öffentlichen Grund /Straße gelaufen ist, schon ganz richtig, die Polizei zu informieren. Die müsste sich den "Schaden" dann eigentlich ansehen und entscheiden, ob sie die Straße sperrt, den Bauhof, die Feuerwehr (akuter Notfall) oder eine Fachfirma ruft oder aufgrund der Geringfügigkeit der ausgelaufenen Menge keine weiteren Maßnahmen trifft. So gesehen hast Du dann alles richtig gemacht...
Ja und nein. Und rechtlich inzwischen ein riesengroßes Problem.
Denn wie gesagt sind die Feuerwehren in der Regel gar nicht in der Lage, eine Ölspur rückstandsfrei zu entfernen. Dafür ist der Asphalt zu grobporig. Wird die Ölspur lediglich abgestreut und das Bindemittel nach einer Einwirkzeit wieder aufgenommen, dann verbleiben Reste in den Asphaltporen. Das hat dann wiederum zur Folge, dass sich der Asphalt selbst nach und nach auflöst (gerade die modernen Asphaltarten wie der "Flüsterasphalt" sind da sehr anfällig) und zum anderen werden die Ölreste beim nächsten Regenschauer wieder aus dem Asphalt herausgewaschen, womit dann wieder eine Verkehrsgefährdung entsteht.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Reinigung der Straße hat der Straßenbaulastträger. Bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ist es tatsächlich so, dass wir mittlerweile nur noch absichern und auf die Straßenmeisterei oder das Entsorgungsunternehmen warten. Denn die sehen es nicht gerne, wenn wir vorher großflächig Bindemittel aufbringen, da dieses dann erst aufwändig entfernt werden muss, bevor die Öl-Wasch-Saugmaschine eingesetzt werden kann (sonst würden durch die Bindemittelreste sämtliche Düsen der Aufnahme verstopfen).
Gemeindeeigenen Straßen obliegt es natürlich der Stadt oder Gemeinde, wie sie die Reinigung vornimmt. Und wenn sie die Feuerwehr beauftragt, Bindemittel aufzubringen - auch gut. Sollte dann aber etwas passieren (Motorradfahrer rutscht auf dem Bindemittel aus, Restöl sorgt für Straßenglätte oder wird nach tagelanger Trockenheit vom Regen in den nächsten Graben gespült, ...), dann muss sich der Verantwortliche der Gemeinde dafür auch verantworten.
Natürlich muss man immer auch das Verhältnis sehen. Wir sprechen hier von größeren Mengen ausgetretenen Öls. Bei einem kleinen Fleck mit wenigen Millilitern Öl reicht ein einfaches Aufnehmen mit Bindemitteln vollkommen aus. Das kann dann aber auch der Bauhof machen...
Ich habe vor einigen Monaten Ölspur, ca 1km lang, 40-50cm breit und nicht in einzelne Flecken unterscheidbar, auf ner L-irgendwas zwischen zwei Dörfern mit Bindemittel bearbeitet... Von Straßenmeisterei keine Spur.
Dass das nicht optimal ist auf der porösen Fläche, weiß ich. Nur, was soll ich als kleiner Indianer denn daran ändern? Einmal sagen "macht wenig Sinn" und zurechtgestutzt werden reicht mir.
Einziges Ölspurfahrzeug im Kreis steht 35km entfernt in der Kreisstadt und ist auf so einem schmalen 45km/h-Kommunalfahrzeug aufgebaut. Habe ich noch nie außerhalb des dortigen Stadtgebiets gesehen, Transport auf Abrollbehälter o.ä. ist mWn auch nicht vorgesehen.
Meldepflicht bei der Feuerwehr hast du dann, wenn es eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Beispielsweise, wenn der Ölfleck eine Nummer größer und mitten auf der Hauptstraße ist (wegen nem 20x20cm-Fleck wird niemand ein Fass aufmachen, das tropft auch mal an der Ampel aus nem alten LKW raus...).
Auf deinem eigenen Grundstück ist es deine eigene Sache, wie du das Öl fachgerecht aufgenommen und entsorgt bekommst, sodass es nicht ins Erdreich einsickert und Gewässer verschmutzt. Kannst natürlich auch die Feuerwehr dazu holen, wenn dir das verhältnismäßig erscheint.
In jedem Fall wäre ein Einsatz der Feuerwehr für dich kostenpflichtig, denn dein Fehler ist ja ursächlich für den Schlamassel. Da hat jede Kommune eine eigene Gebührensatzung; Bei mir daheim wären das 35€ fürs Fahrzeug und 15€ pro Einsatzkraft (Kleinalarm, meist 3-4 Kräfte), pro angefangene Stunde.
OK, danke Dir!
Fahre gleich nochmal hin und schaue wie das Bindemittel das aufgenommen hat.
Bei unserer FF verrechnen wir sowas prinzipiell gar nicht mal
Das stimmt, du solltest die Feuerwehr informieren, damit die sich fachgerecht darum kümmern können und die Stelle sichern....
denn es könnte auch ein anderes Fahrzeug evtl. bei einer Bremmsung einen Schaden verursachen und Du bist dann der Schuldige . Also lieber noch mal da anrufen und die Situation erklären.
LG, Mika
Das stimmt, du solltest die Feuerwehr informieren, damit die sich fachgerecht darum kümmern können und die Stelle sichern....
Nein, das ist primär erst einmal keine Aufgabe für die Feuerwehr. Fürs Absichern wäre die Polizei zuständig, für die Reinigung die Straßenmeisterei. Die Feuerwehr kommt nur bei akuter Gefahr für die Umwelt (Öl droht in einen Gulli/Graben zu laufen oder im Erdreich zu versickern) und Straßenverkehr (Rutschgefahr - wobei da dann schon das Absperren reicht).
Also mit dem Anruf bei der Polizei eigentlich alles richtig gemacht...
Lies erst mal richtig, was der FS geschrieben hat, bevor Du was schreibst...
Der FS hat die Polizei angerufen und die haben ihm gesagt, dass er die Feuerwehr benachrichtigen soll !!!!! Also...sogar die Polizei sagt das !!!!
Kein Grund, hier beleidigend zu werden.
Ich habe sehr wohl richtig gelesen (siehe letzter Satz meines Kommentars "Also mit dem Anruf bei der Polizei alles richtig gemacht").
Und dennoch ist das keine Aufgabe für die Feuerwehr. Ich bin selbst seit über 20 Jahren Feuerwehrmann, mittlerweile in leitender Funktion und kenne mich sehr gut mit den Aufgaben der Feuerwehr aus - und das Entfernen einer Ölspur gehört nicht dazu. Dass die Polizei am Telefon auf die Fw verwiesen hat (und dass, ohne sich die Verunreinigung vorher anzusehen!) zeugt eher von einem unwissenden, jungen Polizeibeamten am Telefon (kommt vor), Personalmangel ("gibt wichtigeres... lass das die Feuerwehr mal machen"), Unlust - oder aber der Fragesteller hat die Situation hier gnadenlos untertrieben. Auch unsere Wehr wird regelmäßig zu Ölspuren alarmiert (oft auch durch die Polizei!). Das sind dann aber immer größere Mengen - und auch da verhindern wir dann nur eine Ausbreitung bzw. Eintritt in die Kanalisation, sichern die Einsatzstelle ab (wenn die Polizei wieder zu wenig Personal hat) und warten dann (oft stundenlang) auf die Straßenmeisterei oder die Reinigungsfirma.
Nochmal ....kannst Du auch überall nachlesen:
Ölspur melden: Was muss man beachten?Eine Ölspur melden bedeutet Leben retten. Schnell kann ein Zweirad auf so einer Öllache ausrutschen und sich der Fahrer verletzten. Auch Vierräder können schnell ins Schleudern kommen.
Deshalb gilt es einige Maßnahmen zu ergreifen. Um Fahrzeuge zu warnen, sollte man zu erst ein Warndreieck am Anfang der Ölspur aufstellen. Dann folgt der Anruf bei der Feuerwehr, der man die Örtlichkeit der Gefahrenstelle sowie weitere Informationen zur Öllache genausten beschreibt.Befindet man sich auf einer Schnellstraße oder Autobahn, sollte man weiterfahren und an der nächstbesten Haltemöglichkeit die Fahrt stopppen sowie die Einsatzzentrale der Feuerwehr anrufen und ihr alle nötigen Informationen zur Ölspur geben. In der Regel kann man danach weiterfahren.
Doch verhält man sich, wenn man selbst eine Ölspur gezogen hat? In der Regel bemerken Fahrer nicht selbst, dass sie Öl verlieren, außer die Öllampe leuchtet auf. Dann gilt es, das Fahrzeug an einem sicheren Ort zu parken und nachzusehen, ob man hinter sich eine Spur gezogen hat. Ist das der Fall muss sofort die Feuerwehr benachrichtigt werden. Diese will in der Regel den Fahrtweg wissen, den sie dann abfährt und nach einer Ölspur sucht. Erst dann sollte man die Polizei anrufen und melden, dass man eine Ölspur gezogen hat. Diese Meldung kann später wichtig sein. In dieser Zeit wartet man beim Auto auf die Ankunft der Feuerwehr.
Die Beseitigung der eigenen Ölspur kostet. Die Summe der Kosten ist abhängig von der Länge der Spur, der Kosten für das Ölbindemittel sowie die Bezahlung der Feuerwehrkräfte.
Liebe mika1313, ich glaube, Du möchtest mich einfach nicht verstehen...
Deshalb noch einmal gaaaanz langsam und deutlich wiederholt:
- Eine Ölspur kann natürlich ein Grund für einen Einsatz der Feuerwehr darstellen. Nämlich dann, wenn eine akute Gefahr von ihr ausgeht. In diesem Falle verhindert die Feuerwehr dann eine Ausbreitung der Ölspur, z.B. durch Verschließen von Gullis und Schächten oder dem Aufbringen von Ölbindemitteln.
- Die akute Gefahr kann außerdem durch Absichern/Absperren der verschmutzten Straße gebannt werden. Das ist dann keine aufgabe der Feuerwehr, sondern eine Aufgabe der Polizei (mit Ausnahme von Bayern darf die Feuerwehr in keinem Bundesland verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen, lediglich zur Eigensicherung und zum Schutz von anderen eine Einsatzstelle absperren). Da die Polizei aber oft unterbesetzt ist und die Feuerwehr grundsätzlich im Rudel auftritt, wird das dann aber nach Absprache "unter der Hand" doch von der Feuerwehr übernommen. Für den Verkehr wieder freigegeben werden muss die Straße aber in jedem Fall (außer Bayern) von der Polizei.
- Das Aufbringen von Ölbindemittel ist nur eine notdürftige "Reinigung" bzw. Erstmaßnahme. Es kann das Öl nicht aus den Poren des Asphalts heraus saugen und sorgt obendrein selbst durch das Granulat für eine gewisse Rutschgefahr. Um eine Ölspur wirklich zu entfernen, benötigt man Spezialfahrzeuge, bei denen warmes Wasser mit einem Reinigungszusatz unter Hochdruck auf den Asphalt gespritzt und Sekunden später wieder aufgenommen wird. Es sind mir nur eine Handvoll Feuerwehren in Deutschland bekannt, die über ein solches Fahrzeug verfügen - und wenn sie es in ihrem Fuhrpark haben, dann deshalb, weil sie entsprechende Verträge und Vereinbarungen mit ihrer Stadt als Straßenbaulastträger haben. Oftmals verfügen nicht einmal Straßenmeistereien über solch ein (teures) Fahrzeug, sondern der Auftrag wird an gewerbliche Unternehmen vergeben.
- Für die Reinigung zuständig ist der sogenannte Straßenbaulastträger. Also bei kommunalen Straßen die Stadt oder Gemeinde, bei Kreisstraßen der Landkreis, bei Landesstraßen das Bundesland und bei Bundesstraßen und Autobahnen die Bundesrepublik bzw. die jeweiligen Straßenmeistereien oder einzelnen Verwaltungsebenen. Die beauftragen dann wie gesagt häufig gewerbliche Unternehmen, falls kein Personal oder Gerät vorhanden.
Bei einer größeren Ölspur auf einer öffentlichen Straße sähe die "Arbeitsteilung" nun also wie folgt aus:
- Die Polizei sperrt die Straße oder einen Teilbereich der Straße
- Die Feuerwehr unterbindet eine Ausbreitung der Verschmutzung
- Der Straßenbaulastträger beseitigt die Verschmutzung in Eigenregie oder beauftragt hierfür eine Fachfirma
Erster Ansprechpartner für den Geschädigten oder Zeugen wäre also die Polizei, die nach Bedarf weitere Kräfte hinzuzieht.
In der Praxis ist es leider häufig so, dass gerade nachts und an Wochenenden die Straßenmeistereien nur mit einem Notdienst besetzt sind und teilweise mehrere Stunden zur Unfallstelle benötigen. Die Polizei ist häufig unterbesetzt und hat keine Zeit, stundenlang die Straße zu sperren... und dann kommt wieder die Feuerwehr ins Spiel wenn es darum geht, die Straße zu sperren oder das Öl aufzunehmen. Das ist allerdings rechtlich nicht unproblematisch.
Das alles aber wie gesagt bei größeren Ölspuren, von denen eine akute Gefahr ausgeht.
Der Fragensteller berichtete aber von einem in seinem Kofferraum ausgelaufenen Kanister Öl. Wie viele Liter mögen das sein? 5 Liter? Das meiste davon dürfte sich noch in der Kofferraumwanne bzw. in der textilen Verkleidung des Wagens befunden haben. Man kann also davon ausgehen, dass maximal einige Milliliter auf die Straße gelaufen sind, vielleicht auch 1 Liter.
Darin sehe ich nun zunächst einmal keine akute Gefahr.
In meinen Augen hat der Fragesteller alles richtig gemacht: Er hat die Polizei informiert. Ihre Aufgabe wäre es nun gewesen, sich den Schaden anzusehen und zu beurteilen. Bei einem kleinen Ölfleck: Zwei Pylonen oder ein Warnschild aufgestellt, Bauhof informiert - alles in Ordnung. Laufen da aber 10 Liter Öl aus, die sich womöglich noch mit Regenwasser vermengen, großflächig verteilen und in die Kanalisation gelangen, dann wäre das tatsächlich ein Fall für die Feuerwehr. Das kann der Polizist am Telefon aber nicht beurteilen, ohne es gesehen zu haben...
Und natürlich kostet eine Ölspurbeseitigung.
- Gebühren der Straßenmeisterei, ggfs. Stundenlohn für Entsorgungsfirma
- Entsorgung von kontaminiertem Ölbindemittel und/oder Öl-Wasser-Gemisch, ggfs. kontaminiertem Erdreich usw.
- ggfs. Kosten für Ölbindemittel
- Feuerwehreinsatz, wenn notwendig, sofern es eine Gebührensatzung in der Stadt/Gemeinde gibt und dann nach Fahrzeug und Personal pro Stunde nach festgelegtem und in der Satzung verankertem Satz
Ok...wenn Du dich jetzt besser fühlst :-))))))))))))))))))))
Och, persönlich fühle ich mich dadurch nicht besser und nicht schlechter. ;-)
Nur aus Sicht eines freiwilligen Feuerwehrmanns: Es ist schon ziemlich nervig, wenn Du an einem Sonntag Nachmittag während eines Familienausflugs oder auch nachts (wenn man am nächsten Morgen wieder arbeiten muss) zu einer Ölspur alarmiert wirst, um dann eine Hand voll Bindemittel draufzustreuen oder aber stundenlang tatenlos auf der Straße herumzustehen (und die Ölspur "abzusichern"), weil die Straßemeisterei es am Wochenende und nachts auch nicht gerade eilig hat, sich der Sache anzunehmen.
Wenn Dich das so sehr "nervt" dann bist Du anscheinend fehl am Platz bei der freiwilligen Feuerwehr ;-)
Weißt du wie das mit den Kosten aussieht?
nein, leider nicht, aber das sollte zweitrangig sein, denn wenn etwas passiert, z.B. ein Fahrradfahrer oder wer auch immer auf dem Ölfleck ausrutscht, dann kann es sehr viel teurer werden und eine heftige Strafe noch dazu....also lieber melden.
OK, danke dir! Da hast du Recht, werde gleich in der Mittagspause schnell nochmal hin fahren und die Feuerwehr alarmieren.
Wenn das auf öffentlicher Straße ist, ist Sand genau so gefährlich wie Öl. Wenn da einer mim Moped bremst, is die kakke am dampfen.
Das muss die Feuerwehr oder ein Straßenreiniger beseitigen. Die pol gibt danach die Strecke wieder frei und du bist ausm Schneider.
würde sagen hängt immer von der größe ab.bei suppentellergroßen pfütze würde ein abwischen mit lappen reichen
Schöne Antwort.
Nur, dass es in weiten Teilen Deutschlands doch eher so sein wird, dass ein Ölspurfahrzeug vielleicht 1h entfernt in der nächsten Großstadt rumsteht, aber wohl kaum aufs Land rausfahren wird. Und stattdessen die Gemeinde ihrer Feuerwehr die Aufgabe übertragen hat, Ölspuren zu beseitigen.