Dürfen Firmensprinter in der Wohngegend parken?
Hallo, Ich wohne in einer Seitenstrasse wo mittlerweile bis zu 15 Sprinter stehen. Teilweise stehen sie gegenüber und 7,5 tonner haben da schon probleme durch zu kommen. Hab die Polizei drauf angesprochen und da wurde gesagt wenn die Strassenbreite 3 m beträgt ist es legales parken. Nur was ist wenn Einsatzkräfte da durch müssen und kommen nicht durch eben wegen den Sprinter die hier parken? Jeden Morgen 6 uhr gehen die Motoren der Sprinter an und da leider die Schlafzimmer auf die Strasse gehen finde ich es für ne Schweinerei das man dagegen nichts machen kann und diese Fahrzeuge nehmen auch noch Parkmöglichkeiten von Hausbewohnern weg.
11 Antworten
Nur was ist wenn Einsatzkräfte da durch müssen und kommen nicht durch eben wegen den Sprinter die hier parken?
Keine Sorge, auch Einsatzkräfte haben keine überbreiten Fahrzeuge welche 3 Meter überschreiten, daher gibt es doch die StVO welche das Parken regelt und die StVZO und FZV welche die Zulassung von Fahrzeugen regelt.
Ebenso findest Du in der StVO wer wo parken darf:
Guten Morgen,
die Polizeit hat natürlich Recht. 3 Meter sind vorgeschrieben ( auch Einsatzkräfte schaffen es bei 3 Metern ) und selbst wenn sie es nicht schaffen fahren sie einfach weiter. Ein normaler Sprinter is eben ein PKW, nichtmals wegen der Nachtruhe kannst Du nen Aufstand proben, da diese offiziell um 06 Uhr endet.
Foto machen, dem Ordungsamt schicken. Aus einer Straße einen Firmenparkplatz machen, gehört sicher nicht zur erlaubten Nutzung in einen Gebiet, welches als Wohngebiet im Grundbuch steht.
Dass dein Schlafzimmer zur Straße geht, ist dein ureigenstes Problem. Dass es da zu Straßenlärm kommt nicht nur am Morgen, wusstest du, als du die Unterschrift unter den Mietvertrag gesetzt hast.
Das ist mir zu wirr und wieso denn Polizei? Ist dafür nicht die Politesse zuständig mit ihrem Ordnungsamt? Und die Fahrer wohnen doch bestimmt in der Nachbarschaft oder kommen die nur zum Abstellen? Und wenn denn die Fahrbahnbreite von drei Metern für die Rettung etc. eingehalten wird, ist doch alles in Ordnung, oder?
Wie schon geschrieben wurde, muss die Fahrbahn der Straße eine Mindestrestbreite haben, wenn dort geparkt wird (gilt aber nicht nur für Sprinter, sondern auch PKW oder Geländewagen).
Anzumerken wäre hier aber noch, dass wenn ganz oder teilweise auf dem Gehweg geparkt wird (falls dort erlaubt), nicht nur die Straße 3m breit bleiben muss, sondern auch auf dem Gehweg eine Restbreite von mindestens 1,20m bleibt. Außerdem dürfen auf Gehwegen Fahrzeuge über 2,8t generell nicht parken.