Änderung des Kamins nach Baugenehmigung?
Hallo, ich habe eine Frager zum Kaminneubau.
Ich zuge einer Modernisierung (Aufstockung, Modernisierung usw.) haben wir auch einen neuen, zweiten Kamin, geplant. Dieser befindet sich innenliegen an der Hauswand.
Die Baugenehmigung habe ich. Die Nachbarn haben auch alles unterschrieben was zu unterschreiben war.
Nachdem wir jetzt begonnen haben kam und die Frage, ob wir den Kamin tatäsichlich innen machen wollen oder doch lieber einen Edelstahlkamin außen anbringen. Hintergrund ist, dass wir für den Innenkamin 3x die Gechossdecke öffnen müssen und dies natürlch deutlich mehr Aufwand bedeutet als ein Edelstahlkamin außen.
Gleichzeitg kam aber die Frage ob wir das nun mit der bestehenden Baugenehmigung so machen dürfen oder ob wir dies nachträglich wieder genehmigen lassen müssten. Der Kamin würde tatsächlich nur 1m nach außen versetzt sein. In den genehmigten Pänen taucht der Kamin so aber nicht auf. Und bevor später irgendjemand meckert bzw. überhaupt meckern kann würde ich das gerne abklären.
Wir bauen in Bayern, da ja die Bauordnung etc. in den einzelnen Bundesländern teilweise deutlich voneinander abweicht.
Danke für eure Antworten
5 Antworten
... habt Ihr das aber gut, das mit dem Bauamt.
Hier bei uns muß jede Feuerstelle vom Schornsteinfeger genehmigt und auch abgenommen werden.
... bei uns eben nicht nur abnehmen, er muß zuvor genehmigen und wenn nicht, besteht doch die Gefahr, daß er ablehnt und alles muß abgerissen werden, so wie es bei meinem Nachbarn geschah.
Da ein Schornstein aber generell nicht genehmigungspflichtig ist, außer im Rahmen eines genehmigungspflichtigen Baus, wäre die Konsequenz ja, dass er später wieder gebaut werden darf. Was dazu führt das wohl kein Amt sagen würde, dass er tatsächlich abgerissen werden muss.
... bei uns z.B. darf sich ein Schornstein nur innerhalb eines Meters zum First befinden, so der Schornsteinfeger, aber nicht das Baurecht.
Das wäre hier sowieso gegeben.
Ich habe auch beim Schornsteinfeger angerufen um das abzuklären (nicht nur einmal). Er reagierte allerdings nur genervt und sagte mir sehr deutlich das er damit nichts zu tun hat und er nur für die Abnahme zuständig ist. Alles andere ist ihm egal.
Leider ist das völlig abweichend zu allem was ich sonst darüber gelesen habe, also das man den Schornsteinfeger mit ins Boot holt usw.
Wo würde der Kamin stehen? Zur Strassenseite oder zum Hof.
Zur Strassenseite braucht ihr auf jeden fall eine Genehmigung, da sich das Sichtbild auf euer Haus ändert.
Fragt bei eurem Schonsteinfeger nach. Was für euch planungsmässig am günstigsten kommt.
Der Kamin nicht zur Straßenseite, aber auf der Seite zum Nachbarn und ist auch dort genehmigt. Nur eben innenliegend und nicht außen.
keine ahnung, wie das mit der baugenehmigung ausschaut. aber vergesst bloss nicht, den bezirksschornsteinfeger mit ins boot zu nehmen.. der muss das ganze abnehmen!
Ist mit ihm geklärt, er muss nur noch zur Abnahme kommen. Aber natürlich erst wenn fertig.
Am besten ist du rufst beim Bauamt an und fragst nach!
Dann bist du auf der sichereren Seite!
Dem Bauamt ist es "egal". Also die werden sich nach dran aufhängen wenn sich niemand beschwert.
Aber mal grundsätzlich. Was während der Bauphase gebaut/geändert wird ist genehmigungspflichtig. Mache ich aber keinen Umbau oder Neubau wofür ich eine Baugenehmigung brauche sondern baue mir nur einen Ofen ein und den zugehörigen Schornstein (egal ob außen oder innen und ob Edelstahl oder sonst was) brauche ich keine Genehmigung.
Somit ist doch die Konsequenz wenn ich den Schornstein anders baue als genehmigt, dass vielleicht jemand meckern kann und vielleicht die maximale Konsequenz wäre das ich ihn zurück bauen muss. Ich aber nach Abschluss der Bauphase diesen wieder anbauen darf. (???)
Somit wird doch kein Bauamt ernsthaft den Rückbau fordern...
... wenn nicht genehmigt wird, wird wieder abgerissen, wetten?
Auf jeden Fall nochmal kurz beim Bauamt abklären! Sollte unter Umständen mit einem Anruf geklärt sein.
Der Schornsteinfeger muss das natürlich noch abnehmen. Das geht ja erst, wenn es steht.
Was du mit dem Bauamt meinst verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Bei euch wird man sicherlich auch eine Baugenehmigung brauchen.