Feuchtigkeitsschäden an Decke/Wänden durch Leiche?

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Für Schäden am Gebäude ist immer der Vermieter zuständig!

https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Bei der derzeitigen Wetterlage würde die "Leichenflüssigkeit" verdunsten, bevor sie einen Gebäudeschaden anrichten könnte.

Eine Leitungswasserschaden wäre dagegen durch die Gebäudeversicherung gedeckt.

Wenn Wasser von oben kommt, ist das ein Notfall, der den Hauseigentümer auch zu "Notmaßnahmen" berechtigt. Evtl. die Tür durch einen Schlüsseldienst oder die Feuerwehr öffnen zu lassen.

Du mußt hier schon einmal gar nichts zahlen! Für Dich ist Ansprechpartner Dein Vermieter, der das dann entsprechend an seine Versicherung bzw. die des Verursachers weitergibt! Dein Vermieter ist auch verpflichtet sich umgehend um eine Schadensbeseitigung zu kümmern, andernfalls kannst Du eine Mietminderung vornehmen!

Warum rufst du nicht sicherheitshalber die Polizei? Die könnte dir bestimmt auch die Fragen beantworten