Feuchtigkeitsschäden an Decke/Wänden durch Leiche?
Wenn ichs nicht besser wüsste, würde ich meinen, die Wohnung über mir ist verflucht. Der letzte von einigen Toten lag viele Tage dort drin, bevor er gefunden wurde und man berichtete mir von extrem viel Leichenflüssigkeit, die ausgetreten sei, genau an der Stelle, an der ich nun einen Wasserschaden an Decke und Wänden habe. Zumal es sich weiter ausbreitet und ich seit Tagen meinen Übermieter nicht mehr zu sehen/hören bekomme. (Und er ist ein wirklich sehr "aktiver" und lauter Zeitgenosse) - natürlich könnte er auch im Urlaub sein und die Flüssigkeit anders zu Stande kommen, aber es ist sehr lokal, und trotzdem langsam ausbreitend, Irgendwie nichts, was zu einem Rohrbruch oder Überschwemmung passt. Aber ich habe Angst, dass auch er gestorben ist und nun seine Leichenflüssigkeit meine Decke und Wände beschädigt. Da ich riechbehindert bin und nichts riechen kann, die Flüssigkeit aber eher gelblich-braun ist, habe ich echte Sorgen.
Ich werde mich natürlich sofort Montag nach Rückkehr beim Vermieter melden, aber möchte gerne wissen:
Wer zahlt die Schadensbeseitigung, wenn ein Toter die Ursache ist? Welche Versicherung ist dann zuständig für den Schaden? Oder der Vermieter? Ich muss doch nichts zahlen, wenn ich nicht schuld bin, oder?
5 Antworten
Für Schäden am Gebäude ist immer der Vermieter zuständig!
Bei der derzeitigen Wetterlage würde die "Leichenflüssigkeit" verdunsten, bevor sie einen Gebäudeschaden anrichten könnte.
Eine Leitungswasserschaden wäre dagegen durch die Gebäudeversicherung gedeckt.
Wenn Wasser von oben kommt, ist das ein Notfall, der den Hauseigentümer auch zu "Notmaßnahmen" berechtigt. Evtl. die Tür durch einen Schlüsseldienst oder die Feuerwehr öffnen zu lassen.
Du mußt hier schon einmal gar nichts zahlen! Für Dich ist Ansprechpartner Dein Vermieter, der das dann entsprechend an seine Versicherung bzw. die des Verursachers weitergibt! Dein Vermieter ist auch verpflichtet sich umgehend um eine Schadensbeseitigung zu kümmern, andernfalls kannst Du eine Mietminderung vornehmen!
----
Zuständig wäre also der Vermieter
An dieser Stelle gibt es weder Heizung noch Rohre. Das ist ja das, was mich so stutzig macht.
Die Feuchtigkeit kann auch ganz woanders herkommen - Wasser such sich einen Weg ...
Warum rufst du nicht sicherheitshalber die Polizei? Die könnte dir bestimmt auch die Fragen beantworten
Die werden sicher nicht " auf Verdacht hin" die Wohnung aufbrechen
Wenn Wasser aus der Decke kommt, ist ein Notfall gegeben. Wenn der obere Mieter sich dann nicht meldet, ist eine Türöffnung möglich.
also wende Dich an den Vermieter wegen der Wasserflecken (vielleicht tropft da einfach nur eine Heizung)