Neubau Erstbezug, wer zahlt Renovierung?
Hallo zusammen,
ich ziehe in eine Neubauwohnung und es ist der Erstbezug. Die Wände und Decken sind nur mit Grundierung vorbehandelt. Kann man von mir verlangen, das ich die Wände und Decke Tapeziere und Streiche oder muss der Vermieter die Wohnung erst "Nutzbar" machen?
Desweiteren was mich viel mehr stört ist der Zustand der Badezimmer( keine Tageslichtbadezimmer) Im Bereich der Dusche ist fast bis auf die Deckenhöhe gefliest, der rest bis auf 1,5m höhe. Jetzt kommt die zweite Frage...
Wer muss dafür sorgen, dass das Badezimmer oberhalb der Fliesen gestrichen/Verputzt wird?
Vielen dank für alle Antworten
9 Antworten
Die Wohnung ist nutzbar und Du kannst "Schönheitsreparaturen" nach eigenem Gutdünken ausführen.
Und das Badezimmer dürfte wohl das Einfachste sein - denn dort reicht es die verbliebenen Wände zu streichen.
Allerdings musst Du dann beim Auszug nicht erneut renovieren und auch das Entfernen aufgebrachter Tapeten kann der Vermieter nicht fordern.
Warum ziehst du in die Wohnung wenn du nach deiner Meinung nach so viele Mängel erkennen willst?
Übrigens, "schönheits" Anstriche, Tapeten und sonstige Ausgestaltung nach deinem Geschmack ist letztendlich deine Angelegenheit und nicht die des Vermieters.
Wenn du es jetzt machst, achte darauf, dass du bei Auszug nicht renovieren musst. Muss im Mietvertrag stehen. Dann kannst du jetzt gestalten wie du willst. Und hast später keine Kosten, für renoviert, beim Auszug. Ich sehe es als Vorteil!
Tapeten sind ein fester Bestandteil des Gebäudes und ist für meine Begriffe Vermietersache. Es sei denn, ihr habt es im Mietvertrag extra anders geregelt.
Ist denn wenigstens ein Waschbecken und eine Kloschüssel drin? :-)
du kannst die Räume so gestalten wie du möchtest; der Zustand war dir bekannt.
Der Vermieter muss dir keine Tapeten oder Putz stellen. Du hast es beim Auszug einfacher
was steht im Mietvertrag?