Vermieter will Wohnung instandsetzen. Muss ich als Mieterin die Möbel abdecken,usw.?
Hallo, ich wohne im Obergeschoss eines zwei Jahre alten Hauses. An den Wandübergängen sind Setzrisse aufgetreten, die der Vermieter nun entfernen will. Dazu sollen die gesamten Decken und Übergänge zu den Wänden abgeschliffen und neu gespachtelt werden. Bis jetzt befindet sich weisser Putz an den Wänden. Die Arbeiten in der Wohnung sollen eine Woche dauern.
Meine Frage nun: In wie weit muss ich Vorarbeiten leisten? Abdecken,Abkleben? Möbel abrücken? Kleiderschrank 3,5 Meter abbauen? Säubern der Wohnung?
Und ist die Wohnung für die Zeit bewohnbar? Oder wo bleibe ich? Kann ich Kosten für das Säubern abrechnen?
Ich wäre dankbar für hilfreiche Antworten.. Petra
4 Antworten
Meine Frage nun: In wie weit muss ich Vorarbeiten leisten?
Du überhaupt nicht, dass ist alles Sache des Vermieters.
Doch die meisten Mieter machen es selber weil sie entweder keine Ahnung haben oder Angst um ihre Möbel.
Abdecken,Abkleben? Möbel abrücken? Kleiderschrank 3,5 Meter abbauen? Säubern der Wohnung?
Das macht entweder die Firma die auch die anderen Arbeiten macht oder der Vermieter muss Jemanden beauftragen.
Und ist die Wohnung für die Zeit bewohnbar?
Ob die Wohnung unbewohnbar ist, das sollte ein Fachmann festlegen.( Anwalt für Mietrecht )
Oder wo bleibe ich?
Der Vermieter muss sich um Ersatzwohnraum kümmern zumindest muss er die Kosten tragen.
MfG
Johnny
Du musst weder Möbel rücken noch abkleben, dafür sind die Handwerker zuständig. Du solltest nur wertvolle und/oder schwere und empfindliche Dinge aus den Schränken entfernen, die evtl. verrückt werden müssen. Ob du ausziehen musst, kann dir nur der Vermieter bzw. die Handwerksfirma sagen. Eventuelle Unkosten, die dir dabei entstehen, müssen dir erstattet werden (Mietminderung?)
All das ist Sache des Vermieters. Er muss die Kosten tragen und evtl. eine Firma damit beauftragen. Du dürftest auch selber eine Firma oder andre Leute selbst beauftragen und deren Kosten, incl. Folien etc. zum Abdecken, dem Vermieter in Rechnung stellen. Du hast auch das Recht, in letzterem Fall vom Vermieter Vorschuss zu fordern. Vorher bräuchtest du Handwerker nicht in die Wohnung lassen.
Hier wurde vor einiger Zeit mein Bad renoviert. Meine Wohnungsbaugesellschaft hat da weitreichende Vorkehrungen getroffen und alles, was in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, abgedeckt.
Sprich dich bitte mit deinem Vermieter ab.