Festvertrag nach max. einem Jahr Pflicht?
Hallo alle zusammen ! Ich arbeite seit April 2013 bei Burger King mein erster befristeter vertrag ging bis Oktober 2013 dannach wurde sie verlängert bis Oktober 2014 ! Ich habe gehört dass nach 1 Jahr max. wenn die mich noch haben wollen mir einen Festvertrag geben müssen. Meine Frage ist im April 2014 wirds 1 Jahr dass ich da arbeite müssten die mir eig. nicht ein Festvertrag geben? Oder muss ich erst warten bis mein Vertrag bis Oktober 2014 abgelaufen ist ?
ps: spart eure sinnlosen kommis wegen der Grammatik oder ähnliches...ich bitte hier um Hilfe...Danke im voraus für die HILFREICHEN Antworten :)
4 Antworten
Nein, da bist Du im Irrtum. Es gab bisher die Regelung, dass Verträge (meist über maximal 18Monate) zweimal verlängert werden konnten. Anschließend soll dann bei einer weiteren Beschäftigung ein unbefristeter Vertrag folgen. Heute werden oftmals sogar Verträge befristet auf 24 Monate abgeschlossen, die teilweise auch mehr als zweimal verlängert werden.
Zeitbefristungen dürfen maximal für 2 Jahre und innerhalb dieser Zeit mit höchsten 3 Verlängerungen vereinbart werden (TzBfG § 7 Abs. 2) - Abweichungen durch Tarifvertrag erlaubt.
Hi, ich kenne Kollegen, deren Verträge - nicht bei Burger King - ständig um ein Jahr verlängert wurden, sogenannte Kettenverträge. Mit solchen Verträgen kann man eigentlich nicht sein Leben planen. Aber was will man machen? Ich empfehle dir, bis Oktober 2014 abzuwarten und, falls es dir dort nicht mehr gefällt, zwischendurch nach einer anderen Stelle Ausschau zu halten, deren Verträge langfristiger sind.
Hier ein Link zu den Kettenverträgen:
Nach dem deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 14 Abs. 2 dürfen Verträge, die nur zeitlich (also ohne sachliche Begründung) befristet sind, für die Dauer von höchsten 2 Jahren geschlossen und innerhalb dieser Zeit höchsten dreimal verlängert werden.
Von dieser Befristungdauer und der Anzahl der Verlängerungen kann durch einen Tarifvertrag abgewichen werden,
Für befristet Verträge mit einem Sachgrund (Projektabwicklung, Krankheitsvertretungen) gibt es diese Beschränkungen nicht.
In Deinem Fall kann also eine Verlängerung bis einschließlich März 2015 vorgenommen werden. Die Verlängerungen müssen übrigens zwingend immer schriftlich vor dem Beginn des Verlängerungszeitraums vereinbart werden, da sonst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.
Nein müssen sie nicht. Zeitverträge dürfen bis zu zwei mal verlängert werden.
Zeitverträge dürfen bis zu zwei mal verlängert werden.
Nach dem TzBfG bis zu dreimal innerhalb bis längstens 2 Jahre - über Tarifvertrag auch öfters und länger.