Jobwechsel muss der Festvertrag übernommen werden?
Hallo
Ich habe mal gehört das wenn man in Firma X einen Festvertrag hat und zu Firma Y wechselt, diese Firma einem dann auch einen Festen Vertrag geben muss. Ist das richtig?
Danke euch...
8 Antworten
Da hast du keider was vollkommen falsches gehört.
Jedes Arbeitsverhältnis wird für dich betrachtet. Du kannst also mit deinem neuen Arbeitgeber durchaus auch einen befristeten Vertrag aushandeln oder einen mit geringerem Entgelt oder mit mehr oder weniger Wochenarbeitszeit.
Das beste Argument für unbefristete Verträge ist immer eine hohe Kompetenz. Wenn du also richtig was kannst und für deinen neuen Arbeitgeber interessant bist, wird er dir viel eher einen unbefristeten Vertrag anbieten als wenn du praktisch um Arbeit betteln musst.
Wer als qualifizierter Arbeitnehmer sich seine Stellen sozusagen raussuchen kann, hat immer die besseren Chancen auf einen unbefristeten Job.
Vollkommener Unsinn. Natürlich muss dir kein AG einen Festvertrag anbieten, nur weil ein anderer es schonmal gemacht hat. Allerdings würde ich als AN auch keinen Zeitvertrag akzeptieren, wenn ich einen festen habe.
Wenn der AG dich also will, wird er dir wohl einen anbieten.
Nein, das ist natürlich vollkommener Schwachsinn. Wenn du deinen Job wechselst, erhältst du einen neuen Vertrag mit neu zu verhandelnden Fristen etc. Du weißt ja im Vorhinein, was für einen Vertrag dein neuer Arbeitgeber dir anbietet. Und ist es nur ein befristeter Vertrag, dann kannst du entscheiden, was dir wichtiger ist: Der neue Job mit der Gefahr nach zwei Jahren ohne Job dazustehen oder die Sicherheit des alten Jobs mit unbefristetem Vertrag.
Nein, das ist falsch.
Ein anderer Arbeitgeber kann Dich selbstverständlich sowohl befristet als auch unbefristet einstellen.
Davon mal abgesehen, selbst wenn Du im neuen Betrieb einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen würdest, schützt das nicht vor Arbeitsplatzverlust. Das Kündigungsschutzgesetz greift i.d.R. erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Wenn es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt, kann man sich auch nach diesen sechs Monaten nur in absoluten Ausnahmefällen auf das Kündigungsschutzgesetz berufen.
Nein der muss gar nichts du fängst ja wieder von neu an er kann dir zb. Ein Jahres Vertrag geben oder so wie er halt will.. LG David