Festnahme Haftbefehl?
Wird man bei einer Ab- oder Einreise im Flughafen ins Ausland verhaftet, wenn man noch eine Geldstrafe wegen Strafsachen offen hat und noch kein Haftbefehl vorliegt? Das Amtsgericht sagt, dass bei denen kein Haftbefehl vorliegt, aber die nicht wissen, ob es bei der Staatsanwalt vorliegt. Muss man sich da Gedanken machen? Die Geldstrafe wurde zu einer Gesamtstrafe von 1800€ insgesamt gesetzt.
Muss ein Haftbefehl vorliegen, um am Flughafen verhaftet werden zu können wegen einer Geldstrafe?
6 Antworten
Ohne Haftbefehl kannst du nicht verhaftet werden;) Die Geldstrafe steht dann auch bei einer Überprüfung deiner Personalien nicht im Computer, weswegen eine Festnahme zwecks Fluchtgefahr eher unwahrscheinlich ist. Sollten die Kollegen jedoch anderweitig von der nicht bezahlten Geldstrafe erfahren (was, wenn du es ihnen nicht selber sagst eher unwahrscheinlich ist), wäre eine Festnahme durchaus denkbar...
Du hast doch bestimmt von der Staatsanwaltschaft Bescheid bekommen was und bis wann Du bezahlern mußt. Wenn Du nichts unternommen hast ist sicher zunächst noch eine Mahnung gekommen. Wenn Du darauf immer noch nicht reagiert hast ist eine "Ladung zum Strafantritt" gekommen, in der steht bis zu welchen Datum und wo Du Dich zum Strafantritt stellen mußt. Erst wenn dises Datum überschritten ist stellt der Staatsanwalt einen Vollstreckunghaftbefehl aus. Das Amtsgericht hat mit dieser Sache im Übrigen nichts mehr zu tun, es weiß daher auch nicht ob ein HB vorliegt.
Meinst du, dass die dir beim AG die Wahrheit gesagt haben? Normalerweise wird nicht damit hausieren gegangen, dass ein HB vorliegt.
Wenn sie dir die richtige Auskunft gegeben haben: siehe Antwort Dommie1306.
Um aber allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen:
Sorge dafür, dass du flüssig bist, also innerhalb kürzester Zeit (damit meine ich wirklich sehr kurz) die 1800 € zahlen kannst. Dann kommst du sofort frei.
Wäre eigendlich ratsam die Geldstrafe zu bezahlen geht ja auch auf Raten oder du sitzt die Strafe ab. Auf alle Fälle wegfliege trotz nicht bezahlter Straße????? :-(
die 1.800 Euro werden die bestimmt einfordern
wie ?
entweder zahlst du umgehend oder die machen ne Erzwingungshaft
Dass die Erzwingungshaft zur Vollstreckung von Strafbefehlen angewandt wird, wäre mir neu.