Trotz Haftbefehl wegen Straftaten über zb Holland oder Belgien in die Türkei fliegen?
Frage: Wenn ein Haftbefehl wegen Straftaten in Deutschland vorliegt, kann man dann von einem anderen Land wie z.b Holland oder Belgien ohne Probleme in z.b die Türkei fliegen? Also könnte am Flughafen nichts passieren, wie z.b festgenommen zu werden? Die Person hat keinen europaweiten Haftbefehl, nur Deutschland.
Ps. Wenns hilft die Haftstrafe läge bei ca 1 Jahr. Es handelt sich nicht um Flucht, sondern um Urlaub. Die Person möchte dann also wieder über das andere Land nach Deutschland fahren.
Bearbeitung, weil manche es nicht verstehen:
Er möchte von Deutschland nach z.b Holland oder Belgien fahren und von dort aus in die Türkei fliegen, dann möchte er wieder von der Türkei nach holland oder Belgien fliegen und von da aus mit Auto wieder nach Deutschland
5 Antworten
Hallo KingZaZa187,
alle Länder des Schengen Abkommens (zu denen auch Holland und Belgien) haben sich Verpflichtet alle Personen zu kontrollieren,
- die von einem Nichtschengenstaat (dazu gehört z.B. die Türkei) in einen Schengenstaat einreisen oder wie in Deinem Fall
- ausreisen
Zu der Kontrolle gehört auch ein Abgleich mit dem Schengener Informationssystem (http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Internationale-Zusammenarbeit/Schengener-Informationssystem/schengener-informationssystem_node.html)
Wie Du dem Link entnehmen kannst sind in diesem System auch Haftbefehle anderer Staaten gespeichert.
Im Klartext. Bei der Ein.- und Ausreise von/in die Türkei wirst Du kontrolliert. Eine Abfrage im System würde den deutschen Haftbefehl anzeigen und die kontrollierenden Beamten würden den Haftbefehl vollstrecken. Die Überführung nach Deutschland ist nur eine Formsache.
Wäre aber auch leicht zu Googlen (https://www.google.de/#q=grenzkontrolle&spf=1500993496965)
Schöne Grüße
TheGrow
Wenn ein Haftbefehl vorliegt, hat der Verurteilte nur einen Urlaub anzutreten: den hinter die schwedischen Gardinen. Und klar kann derjenige am inländischen Flughafen festgenommen werden. Eine Haftstrafe ist schließlich keine Wunschveranstaltung, wo man kommen und gehen kann, wie es einem passt.
Es ist kein inländischer Flughafen gemeint.
Er möchte von Deutschland nach z.b Holland oder Belgien fahren und von dort aus in die Türkei fliegen, dann möchte er wieder von der Türkei nach holland oder Belgien fliegen und von da aus mit Auto wieder nach Deutschland
Es kommt darauf an von wo die Person in die Türkei reisen will. Und vor allen ob es ein nationaler oder Internationaler Haftbefehl ist. Es kann auch sein das die Länder der EU sich über die nationalen Haftbefehle austauschen. Damit würe man bei den Grenzkontrollen auch wenn nur Stichpunktmäßige Kontrollen, auffallen. Und ab geht es dann statt in die Türkei in ein Gitterhotel mit freier Kost und Logie.
Also am besten erst die Strafe absitzen und dann in den Urlaub fahren.
Wenn ein internationaler Haftbefehl vorliegt, endet die Reise beim CheckIn.
Ich glaube ein internationaler Haftbefehl liegt nicht vor .
Bei gültigem Haftbefehl wird schlicht und ergreifend die Ausreise verweigert und der Haftbefehl durchgesetzt.