Wie finde ich raus, ob gegen mich ein Haftbefehl vorliegt?

5 Antworten

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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hast du vor einiger Zeit Bußgelder nicht gezahlt, warst seitdem im Ausland, und möchtest nun wieder in die BRD einreisen.. und machst dir wegen der nicht gezahlten Bußgelder Sorgen, dass inzwischen ein Haftbefehl wegen Ersatzfreiheitsstrafe vorliegen könnte und man dich abfischt.

Dazu folgendes:

Erst mal ist es völlig richtig, dass bei Nichtzahlung von Bußgeldern irgendwann als letzte Konsequenz ein Haftbefehl erlassen wird. Da steht allerdings der Betrag, den du zu zahlen hast (plus Bearbeitungsgebühr), sowie die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe. Das heißt, selbst wenn du irgendwann einem Polizisten in die Hände geraten solltest, hast du trotzdem die Möglichkeit, das BUßgeld zu bezahlen und kannst danach wieder gehen. Die Freiheitsstrafe wird erst durchgesetzt, wenn du immer noch nicht zahlen willst/kannst...

Ob überhaupt ein HB gegen dich vorliegt, lässt sich auf mehrere Arten feststellen:

  1. Du befragst mal einen Anwalt zu dem Thema. Der kann sich dann in deinem Namen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schlau machen. Die Folge dürfte sein, dass zuzüglich zu dem Bußgeld auch noch Anwaltskosten auf dich zukommen...

  2. Du gehst einfach mal zur nächsten Polizeiwache und erzählst denen die ganze Geschichte. Man wird deinen Namen durch den Computer schicken und das Geld verlangen, wenn denn tatsächlich etwas gegen dich vorliegt. (Problematisch wirds dann nur, wenn du kein Geld bei dir hast, denn dann könnte sich der Besuch auf der Wache allerdings ein wenig hinziehen...)

Was anderes fällt mir ehrlich gesagt auch nicht ein. Da es sich aber nur um ein Bußgeld handelt und du ja scheinbar gerne wieder einreisen würdest, schlage ich Möglichkeit 2 vor. Dann bist du zwar die Kohle los, aber das bist du irgendwann ohnehin. Und du hättest die ganze Geschichte in kürzester Zeit hinter dir...

Anrufen bringt übrigens tatsächlich nichts. Da man am Telefon nicht feststellen kann, mit wem man es letztendlich zu tun hat [ob du also du bist], wird man dir kaum solche Auskünfte geben.

Ach ja, wegen des Aktenzeichens: Weder du noch dein Anwalt braucht ein Aktenzeichen. Es reichen deine Personalien, also Name, Vorname und Geburtsdatum.

Rebelinyou 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 04:46

super vielen Dank für deine/eure Beiträge hier. Also ich hab zu hundert prozent keinen EU weiten Haftbefehl das weiss ich sicher. Jedoch kann ich nicht genau sagen ob da jemand Forderungen gegen mich via Haftbefehl geltend machen will. Wie sieht das mit der Schufa aus? Steht da so was drin?

Und an und für sich könnt ich doch einfach in Dland die Bullen anrufen, denen mitteilen ich würd mich im Nachbarhaus aufhalten und schauen ob ne Streife vorbeikommt oder?

Welche anderen Behörden können solche Haftbefehle sehen?

Ganz davon ab verjähren Geldstrafen nach ein paar Jahren. Das sind keine 30 Jahre.

Bitterkraut  18.12.2014, 19:45

Möglichkeit 2 ist schwer zu bewerkstelligen, wenn man sich im Ausland befindet. Für Bußgelder gibt es auch keine Ersatzfreihaeitsstrafe, meines Wissens nach. Die gibts nur bei Geldstrafen. Bußgeld -ersatzweise Haft, hab ich so noch nicht gehört oder gelesen.

hoexteraner  18.12.2014, 19:46
@Bitterkraut

Na ja, er/sie trägt sich ja mit dem Gedanken, wieder einzureisen... da hat man dann spätestens am Schalter im Flughafen die erste Gelegenheit... ^^

Bitterkraut  18.12.2014, 19:48
@hoexteraner

Zoll und Polizei sind aber nicht dieselbe Behörde. Der Zoll würde die Polizei dazuholen, wenn ein Haftbefehl besteht.

hoexteraner  18.12.2014, 19:49
@Bitterkraut

Ja... richtig... aber an Flughäfen gibt es doch im Allgemeinen auch Bundespolizei, richtig...?

PatrickLassan  19.12.2014, 07:58
@Bitterkraut
. Bußgeld -ersatzweise Haft, hab ich so noch nicht gehört oder gelesen.

Nicht 'ersatzweise'. Das, was hier gemeint ist, nennt sich Erzwingungshaft, § 96 OWiG:

Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn ... die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html

Bitterkraut  19.12.2014, 11:09
@PatrickLassan

ja, in der Antwort steht aber was von Ersatzfreiheitsstrafe. Dick antworten, aber die Details falsch.

DIR wird niemand sagen, ob es gegen Dich einen Haftbefehl gibt - jeder der das tut, macht sich wegen Strafvereitelung strafbar. .In diesem ganz speziellen Fall kommst Du alleine nicht weiter, das wird nur mit Anwalt gehen. Der bekommt vermutlich dann bei der Staatsanwaltschaft eine Auskunft. Ein Aktenzeichen brauchst Du dafür nicht. Nützlich ist, wenn Du eine ungefähre Vorstellung davon hast, welche Staatsanwaltschaft für den Haftbefehl verantwortlich sein könnte.

Vielleicht einen Anwalt nehmen und Akteneinsicht beantragen? Wär jetzt meine erste Idee. Oder was viel besser wäre, zu den Mist den man verbockt hat stehen, einreisen, sich stellen und das Verfahren abwarten und die Strafe entgegen nehmen. Ich will hier nicht den moralischen machen, es würde nur dein Leben stressfreier machen und du könntest mit dem was du getan hast abschließen, vielleicht bereust du es ja sogar.

Wenn Du laut Schengen Abkommen im PC stehst , dann schon. Wenn es gute Gründe dafür gibt stell Dich lieber.

Bitterkraut  18.12.2014, 15:09

was ist denn "laut Schengen Abkommen im PC stehen"?

Rebelinyou 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 15:31

es geht um finanzielle FOrderungen des Staates. Jetzt die Frage stehen diese im system drin?

PatrickLassan  18.12.2014, 16:54
@Rebelinyou
es geht um finanzielle FOrderungen des Staates.

Um welche Forderungen genau?

Man kann verhaftet werden, wenn man ein Bussgeld nicht zahlt oder wenn man sich weigert, eine Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) abzugeben, Ausserdem kann bei Nichtzahlung einer Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden. Wenn man seine Steuern nicht gezahlt hat, wird man nicht verhaftet.

Rebelinyou 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 17:11
@PatrickLassan

es geht um Bussgelder ja! Stehen die im System drin? Da unbekannt verzogen ins EU Ausland und keine Benachrichtigungen von denen erhalten...

Beauftrage einen RA damit, sich schlau zu machen.

Rebelinyou 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 15:30

ich hab ja nicht mal ein Aktenzeichen..

clinomaniac  18.12.2014, 16:46
@Rebelinyou

vielleicht braucht man ja gar keins.?

Bitterkraut  18.12.2014, 19:43
@Rebelinyou

Wenn es eins gibt, wird das auch der RA rausfinden. Du hast nen Namen, ein Geburtsdatum etc. Du weißt vielleicht auch, welche Staatsanwaltschaft sich für die interessiert. Wenn du einen RA beauftragst, der im selben Gericht/Zuständigkeit zugange ist, kann er das u.U. nebenbei in der Kantine rausfinden, die Fachleute kennen sich untereinander oder eine entsprechende offizielle Anfrage machen.