Haftbefehl oder Fahndung bei Rückreise nach Deutschland?

7 Antworten

So, jetzt benutzen wir mal unsere grauen Zellen!
Du hast Betrugsdelikte in D begangen, aus deinem Text ist nicht zu entnehmen ob diese Delikte auch in D zur Anzeige gebracht wurden.

Also gehen wir davon aus, sie wurden es nicht!

Also gibt es jemanden (DU) der Straftaten begangen hat, aber bei der Polizei nicht bekannt ist.

Aktuell bist du in Spanien, und wurdest in Spanien angezeigt bei der spanischen Polizei. Warum, wissen wir nicht?! Die spanische Polizeibehörde weiß also nun, da gibt es jemanden (DU) der von einer Person X (Freundin) wegen Sache (Y) angezeigt wurde.

Um dem nachzugehen, muss die spanische Polizei also erstmal Ermittlungen anstellen. Ob sie das überhaupt tun, weil du ja Urlauber bist und nicht gemeldet in Spanien, weiß man nicht.

Sollten sie es an die Deutschen Kollegen weitergeben, dann werden sie sicherlich den Fall weiterverfolgen, aber nicht gleich morgen. Es dauert schon locker mal eine Woche bis sich in Deutschland für diese Geschichte einer aus dem Bürostuhl hebt.

Weiterhin weiß ja kein Schwein warum du angezeigt wurdest, weshalb eine finale Aussage schlichtweg unmöglich ist. Stand jetzt, kann alles passieren oder nichts, es kommt drauf an wieso angezeigt wurdest!

Chackalacka9934 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 01:53

Also doch die Delikte wurden in Deutschland zur Anzeige gebracht

Hast du weiterhin einen festen Wohnsitz in Deutschland? Wenn ja, gibt es keinen Grund für eine U-Haft.

Chackalacka9934 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 09:37

Wieso sollte es denn einen Grund für eine u-Haft geben wenn ich keinen festen Wohnsitz hätte

Still  23.06.2021, 11:05
@Chackalacka9934

Fluchtgefahr?! Zumindest würde man eine Sicherheitsleistung erheben, um das Strafverfahren zu sichern.

superseegers  23.06.2021, 11:25
@Chackalacka9934

Es gibt in der StPO diverse Haftgründe, die UHaft rechtfertigen. U.a. geht es um die Frage ob sich der Beschuldigte dem Verfahren stellen wird, sprich zur Verhandlung erscheint. Und wer keinen festen Wohnsitz hat ist für das Gericht und den Termin nicht erreichbar, somit ein Kandidat für UHaft.

superseegers  23.06.2021, 11:27
@Still

Es wird in Deutschland von einem Deutschen normalerweise keine Sicherheitsleistung erhoben, ist hier nicht wie in dem USA mit Kaution.

Still  23.06.2021, 11:28
@superseegers

Ein Deutscher ohne festen Wohnsitz in Deutschland, zumal er an der Grenze "festgestellt" wird, paßt durchaus zu den Voraussetzungen einer Sicherheitsleistung. Du hast zwar recht, dass es nicht die Regel ist, aber möglich ist es doch.

Also bei mehreren Betrugsfälle wird es in D sicherlich einen Haftbefehl geben. Da musst Du bei der Rückreise damit rechnen, festgenommen zu werden.

Wenn es nicht gerade um ein paar Tausend € geht, wird es wohl aber kein EU- weiter sein. Heißt, in Spanien wärst Du erstmal sicher.

Wobei ich natülich nicht weiß, warum Du in Spanien angezeigt wurdest. Wenn Du da auch Dir was zu schulden hast kommen lassen, könntest Du einfach ausgewiesen werden.

Heißt in Flugzeug gesetzt und die deutschen Behörden informiert, dass sie Dich angemessen empangen können.

Chackalacka9934 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 09:39

Also ich hatte vor der Abreise aus D bei einer Polizeiwache angerufen und diese Versicherten mit das es keinen Haftbefehl und keine Fahndung gibt

Also, zuerst solltest du dir mal Gedanken darüber machen, wie Du den entstandenen schaden wieder gut machst;

Ausserdem weiss hier niemand, welche Probleme Du meinst, bei der Ausreise aus Spanien oder der Einreise in D?

FALLS es einen Haftbefehl gibt, KANN das bedeuten, dass du am Flughafen festgenommen wirst. Wird vielleicht auch Zeit, wenn du Betrug als gängiges Geschäftsmodell ansiehst.