Haftbefehl. Auslieferung innerhalb der EU?

10 Antworten

Wenn er Staatsbürger des Aufenthaltslandes ist, wird er grundsätzlich nicht ausgeliefert. Für alle anderen Konstellationen gibt es Auslieferungsabkommen zwischen den Staaten.

Wenn die Behörden in Spanien um Amtshilfe bitten, sollte es zur Verhaftung kommen, die Mühlen malen oft langsam. Wird auch auf die Höhe des Delikts ankommen. Wenn er wieder Deutschen Boden betritt sollte er sicher auffallen und verhaftet werden. Vorausgesetz er kommt am Flughafen an und kommt nicht unkontrolliert mit dem Auto über die Grenze.

Du solltest wissen, wehm Spanien angehört. Sicher liefern die auch Kriminelle aus. Rede nicht eine Kiste Bier für 9 € . Wer gesucht wird hat mehr auf dem Kammpuss.

Nein Der kann in Spanien verhaftet werden,und wird nach deutschland ausgeliefert.

LondonerNebel  15.09.2011, 16:55

Vorausgesetzt, er ist kein spanischer Staatsbürger! Bei Staatsangehörigen des Aufenthaltslandes interessiert ein internationaler Haftbefehl dort niemanden!

Spanien hatte früher mit Deutschalnd kein Auslieferabkommen. Seit kurzem ist das, so glaube ich, jetzt gesetzlich möglich. Diese Leuten werden auf Antrag im Ausland verhaftet und nach Deutschland verfrachtet. Sobald die aus dem internationalen Sicherheitsbereich herauskommen, werden die sofort verhaftet und in Sicherheitsverwahrung genommen. Bei privaten Gläubigern lohnt das meistens nicht, weil die dann in Vorkasse sowohl vom Knast, als auch das Verfahren bezahlen müssen. Bei Staatsinteresse, bei allen Suchaufträgen, ist das nicht, weil die Staatsanwaltschaft bei derartigen Straftaten die Verhaftung vornimmt.

miimiimiimiimii 
Beitragsersteller
 24.01.2012, 21:28

interessant. danke.