Festgehalt - Teilzeit muss man die Stunden nacharbeiten die durch eine AU fehlen?
Hallo Community,
erstmal vorne weg
ich besitze ein Teilzeitarbeitsvertrag mit Festgehalt und festen Arbeitsstunden
Gehalt wird einfach mal 1000€/Monat genommen bei 100h/Monat bei einer 3 Tageswoche
Nun zu meiner Frage,
ich war im Januar 4 Tage lang im Krankenhaus und lag danach 4 Tage mit Grippe flach im Bett , da ich nur 100h im Monat gehe habe ich eine 3 Tagesarbeitswoche somit haben mir 4 Tage gefehlt das sind ca 25h/Woche.
Muss ich diese Stunden nacharbeiten da ich mein volles Festgehalt bezogen habe?
eine Krankenhausbescheinigung sowie AU liegt dem Arbeitgeber vor
grüße
6 Antworten
Arbeitsstunden/-Tage die wegen Krankheit nicht geleistet werden konnten, müssen nicht nachgeholt werden, es können wegen Krankheit keine Minusstunden entstehen.
Es gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Ein AN wird bei Arbeitsunfähigkeit so bezahlt, wie er ohne Krankheit gearbeitet hätte.
Wenn Du z.B. von Mo - Mi arbeitest und am Mittwoch der ersten Woche bis Ende der zweiten Woche arbeitsunfähig warst, sind das bei Dir vier geplante Arbeitstage. Da sagt das Entgeltfortzahlungsgesetz im § 4, dass dem AN die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit fortzuzahlen ist.
Natürlich nicht. In Deutschland gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen.
Ausnahme du Arbeitest noch keine 4 Wochen dort, dann greift die Lohnfortzahlung nicht
6 Wochen, danach gibt es Krankengeld von der KK
Bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfaehigkeit wird die ausgefallene Arbeitszeit so bezahlt, als haettest du gearbeitet. Da muss man nichts nacharbeiten.
So isses
Eine AU muss man nicht rausarbeiten.
Nein, du musst nicht nacharbeiten.
Dein Arbeitgeber hat dir sogar deinen Lohn so auszuzahlen, als hättest du diese Zeit gearbeitet.
Sind das nicht gar 3 Monate?