Fernsehbuchse in Wohnung vorhanden aber kein Empfang! Was machen und wer zahlt?
Ich bin kürzlich in meine Wohnung eingezogen und habe nun bedauerlicherweise festgestellt, dass ich trotz Buchse (mit 2 Anschlüssen) keinen einzigen TV-Sender, noch nicht einmal die öffentlich-rechtlichen Sender, empfange.
Vom Vermieter weiß ich nur, dass es im Keller irgendeinen Kasten für Kabelfernsehen gibt; er meinte, ob das Fernsehen für meine Wohnung freigeschaltet ist, wisse er nicht, darum müsse ich mich schon selbst kümmern. Muss ich da nun einen Kabelfernseh-Menschen kommen lassen? Wenn ja, was kostet sowas (ungefähr..10-50-100 € ?) Kann ich eine solche Rechnung meinem Vermieter weiterleiten?
8 Antworten
Wenn der Vormieter den Kabelanschluss abgemeldet hat, wurde er vom Anbieter wahrscheinlich abgeklemmt und verplombt. Dann musst Du Dich entweder mit dem Kabelanbieter auseinandersetzen, und einen Vertrag abschließen, oder was auf Dauer günstiger wäre, auf Satellit oder DVB-T umsteigen. Auch bei manchen Internetanbietern bekommst Du inzwischen die öffentlich-rechtlichen per IPTV komplett kostenlos geliefert.
sollte der Anschluss frei sein und es immer noch nicht funktionieren ist es Vermietersache dies in Ordnung zu bringen. Den er vermietet es sozusagen mit. Du solltest mal im Mietvertrag nachlesen ob bei den Betriebskosten die KabelTV kosten aufgeführt sind. Denn dann muss er auch für die funktionalität garantieren. (Quelle: Mieterlexikon)
Hier kannst Du Dich über die Preise informieren.
http://www.kabeldeutschland.de/fernsehen/index.html
Ruf bei denen an und schließ einen Vertrag ab.
An den Kasten für Kabelfernsehen kommst du nicht ran, da musst du einen kommen lassen. Es gibt bei dir einen Anbieter dafür, der könnte zum Beispiel von kabel Deutschland sein oder eben ein regionaler Anbieter. Die Kosten trägst du meines Erachtens selbst. Dein Vermieter hat damit nix zu tun. Sind üblicherweise irgendwas zwischen 20 und 40€. Wenn du wieder ausziehst musst du es abmelden, das ist das gleiche Prinzip wie mit dem Strom.
kabelfernsehen musst du selbst beantragen wenn es nicht über den mietvertrag geregelt ist.
das anschliessen dürfte nichts kosten, danach aber eine monatliche gebühr.
die musst natürlich du bezahlen, genau wie gez.