Wird der Ferienjob Lohn eines Kindes dem Wohngeld der Eltern zugerechnet?

2 Antworten

Im ALG - 2 haben die 5 Wochen und 4 Monate nichts zu suchen,es sind 4 Wochen pro Jahr,in denen man dann zusätzlich zu den 100 € Grundfreibetrag pro Monat in bis zu 4 Wochen Ferien pro Jahr bis zu 1200 € zusätzlich verdienen kann,ohne das es auf den eigenen Bedarf angerechnet würde !

Änderungen beim Wohngeld müssen nur dann mitgeteilt werden,wenn sie länger als 2 Monate andauern,sich das gesamte Familieneinkommen um mehr als 15 % erhöhen würde und so das Wohngeld entfallen bzw.sich verringern würde.

§ 27 Abs. 2 WoGG

Wenn das Kind während eines laufenden Wohngeldbewilligungszeitraumes einen Ferienjob annimmt, der ja kürzer als zwei Monate andauert, ist dies nicht mitteilungspflichtig und wirkt sich nicht auf die Höhe des Wohngeldes aus.

Läuft kein Bewilligungszeitraum und steht zur Antragstellung bereits fest, dass das Kind einen Ferienjob ausüben wird, erhöht das Einkommen des Kindes das Gesamteinkommen und verringert dadurch das zu bewilligende Wohngeld.