Was ist wenn ich die Rechtsschutz verklagen will?
Hallo,
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen . Bei der gleichen Gesellschaft habe ich auch Auto und Hausversicherung.
So angenommen ich will diese Versicherung verklagen weil sie beispielsweise etwas nicht zahlt was sie zahlen müsste, kann ich dann mit meiner Rechtsschutz die Versicherung verklagen?
Lg
5 Antworten
Ich habe mal bei einer Versicherung gearbeitet und ich sage dir klar, dass es geht. Die versicherung gilt im streitfall mit anderen und wenn der eigene versicherer der andere ist, so greift es für dich als privatperson. Von daher...ganz klar JA!
Solange du den Rechtsanwalt laut Klausel selber wählen darfst stellt das kein Problem dar. Falls du einen ihrer Wahl nehmen musst wird das allerdings zum Problem ;) Gruß
Dann bin ich ich hier wohl der Volksverblödung der Werbeindustrie / bzw. Einem übereifrigen Versicherungvertreter zum Opfer gefallen. ;)
Ich kann mich allerdings daran erinnern, das beim damaligen Abschluss meines Rechtsschutzes bei der Arag mit genau diesem Umstand geworben wurde. Also auf der Pro Liste die freie Wahl des Anwaltes aufgeführt wurde. Dadurch ging ich jetzt logischerweise davon aus, das dies nicht überall so sei. Gruß
Doch den kann ich selber wählen. Gut dann weiss ich bescheid :)) Danke
Intern wird das nicht gehen! Du benötigst vor der Beauftragung eines Anwalts die Deckungszusage der Versicherung!
Würdest du das als Versicherer denn machen?
Kein problem. Die Rechtsschutzversicherung ist sogesagt nur der,, Zahler´´.Alles andere ist nicht relevant. Anwalt kann man sich je nach gesellschaft selbst aussuchen. Ja es geht
lg=)
Ja, das geht! Und um evtl auftretende Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen die Versicherungen die LEistungsabteilung der Rechtsschutzversicherung intern immer in eine andere Gesellschaft ausgliedern!
Willi Willi.... bei jeder Rechtsschutzversicherung ist man ein freier Bürger der seinen Rechtsanwalt selbst wählen darf.
Es ist sogar verboten, dass eine Rechtsschutzversicherung einen bestimmten Rechtsanwalt vorschlägt, selbst wenn man danach fragt, darf hierzu keine Antwort gegeben werden!