Wenn ein Mieter ein Fenster kaputt macht, wer übernimmt dann den schaden?
Die versicherung, oder der vermieter?
19 Antworten
Moin
ich denke die Haftplicht wird eher nicht eingreifen, die gilt nur wenn Sie ein Fenster dritter Brechen.
Für ihre eigenen Fenster greift die Glasbruchversicherung, sollte Sie keine haben, müssen Sie selbst zahlen.
Hausrat gilt Teils nur bei Stürmen (ab Stufe 8). Ihr Problem hört sich eher nach Selbstverschulden an.
Bei häufigeren Brüchen/Unfällen empfehle ich eine Glasbruchversicherung -> kostenlos Vergleichen z.B. auf: https://www.glasbruchversicherung-vergleich.de
Bei 100qm kommen ca kosten von 30€ im Jahr zustande.
Viel Glück
Gruß Jürgen
P.S. Versicherungsbetrug kommt immer raus, bei einige Vorschreibern kam das so ein bisschen als Alternative rüber.
Grundsätzlich der Verursacher , hier also der Mieter.
Eine Privathaftpflicht wird den Glasschaden ablehnen weil man für solche Fälle eine Glasbruchversicherung zur hausratversicherung abschließen könnte.
Der Vermieter hat Anrecht darauf dass der Schaden ersetzt wird vom Mieter.
Das kommt darauf an, ob das Fenster mutwillig, also mit Absicht, kaputt gemacht wurde, oder es einen Schaden hat. Sollte es mit Absicht sein, muss der Mieter den Schaden übernehmen, andersrum der Vermieter.
Das kommt erstens darauf ob er es mit Absicht getan hat. und zweitens wenn nicht auf die Menge Geld die im Mietvertrag als Eigenanteil an Reparaturen vorgesehen ist. Also dann eben auch auf die Schadenshöhe
Warum sollte der Vermieter aufkommen?? Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, wird der Schaden vermutlich übernommen, wenn nicht musst du aufkommen!!
Nein die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden definitiv nicht!